Beiträge von Billy the Kid

    reini

    Aber ich lasse mich doch gerne belehren. Und es ist nicht so, dass ich die hilfsbereiten und erklärenden Beiträge nicht verstehen würde. Das bekomme ich gerade noch so hin. Für mich ist allerdings vom Nicht-Verlassen-Können bis hin zum Dach und 180m Umkreis etc. ein weiter Weg.
    Und, reini, dein "beratungsresistent" ist einfach süß. War übrigens Modewort des Jahres 1999 und klingt gaaaanz toll. Und was soll dieser "typisch deutsch"-Quatsch? Es gibt doch nichts Provinzielleres, als dieses "typisch deutsch" in abfälliger Absicht zu gebrauchen, nur weil man selber ab und an zum Italiener geht, um dort "2 Espressis" zu bestellen. So ganz weltmännisch.

    Ach ja, die Keule mit dem Staatsanwalt (ist das nicht auch irgendwie "typisch deutsch"?) zieht natürlich immer. Da werde ich doch ganz schnell ganz nachdenklich. Und ganz kleinlaut. Bin schon weg.

    Billy

    HWJunkie

    Letztlich handelt es sich bei dieser Erklärung um eine Interpretation des Nicht-Verlassen-Könnens, eine explizite juristische Grundlage scheint es demnach nicht zu geben. Ob der Wille des Schützen beim (verbotenen) Gang zur Grundstücksgrenze noch zählt, beim gezielten Schießen in der Grundstücksmitte dann laut Gesetzgeber jedoch ausgeschaltet ist, lasse ich mal dahingestellt.

    Und ganz sicher hilft auch ViperM mit seinen graphischen Gimmicks kaum weiter, die mich irgendwie an das unleidige ANSCHREIEN erinnern. Bleibt zu hoffen, dass allzu häufiges Schießen nicht taub oder blöd macht. Ich hoffe inständig, dass dies nicht der Fall ist.

    Gruß
    Billy

    Zitat

    Habe mal auf die Sohle der Hausschuhe meiner Freundin geschossen. Ist sowas womit man auch baden kann, also auch irgendso ein Schaumstoffkrams! Absatz auch ca 5 cm dick. Kamen auch beide nicht durch! Stecken heut noch da! Naja hört sich also ziemlich normal an!!

    Klar, das hört sich ziemlich normal an.

    Auch wenn ich in puncto Dialekt hier nicht mithalten kann, versuche ich es noch einmal in Sachen Intellekt:

    HWJunkie
    Wo steht denn das?

    Die Schussbereitschaft der Waffe kann ebenso vom Schützen beeinflusst werden wie seine Position. Warum soll ich also in einem Fall von der Kompetenz des Schützen ausgehen (Grundstücksgrenze) und im anderen Fall damit rechnen, dass er wild um sich schießt (180m)? Es will nicht so recht in meinen Kopf, und die Grafik (danke ViperM, aber einen 180m Kreis können wir uns wohl auch ohne Veranschaulichung vorstellen) hilft auch nicht weiter.

    Wo steht, welche Faktoren das Nicht-Verlassen-Können definieren?

    Bill

    So einfach ist es leider nicht.

    Mein Geschoss kann auch das Grundstück verlassen, wenn ich meine Waffe nehme, damit bis an den Zaun gehe und dann darüber hinaus schieße. Wie stelle ich also sicher, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlässt? Unter anderem durch ein angemessenes Verhalten des Schützen. Und dieses Verhalten ist eben auch geeignet, um die reinen physikalischen Möglichkeiten eines Geschosses weiter einzuschränken und muss daher in Rechnung gezogen werden.

    Noch einmal meine Frage: Wo steht das mit dem "Dach" und "egal in welche Richtung"? Da passt es ja hervorragend, dass Ihr das schon so oft durchgekaut habt, dann weiß ja sicher jemand, wo das steht. Habe bisher nichts gefunden.

    Billy

    @Acerbus

    Zitat

    Und warum sind wir dann Gestern wählen gewesen und konnten die Gesetzgeber in Amt und Würde setzen ? Wer ausser den Souverain hat denn überhaupt das Recht zu bestimmen wie die Gesetze zu verstehen sind. Wer hat das Recht zu verlangen das Gesetze überhaupt zu verstehen sind ?

    Es ist zwar das Wesen der Demokratie, dass letztlich alle Macht im Volke liegt. Aber eben auch nur letztlich. Die Frage, ob etwas legal (also "gesetzesgemäß") ist, ist eher eine Frage der Deutung bestehender Gesetze. Anders gesagt: Die Aussagen: "Ich finde, das ist legal" oder "Die meisten halten dieses oder jenes für illegal" sind absolut sinnlos.

    Was ist demnach der Sinn dieser Umfrage? Doch nur, dass ohnehin alle "nicht verboten = erlaubt" wählen und man sich dann auf die Schultern klopft, denn es ist doch zu schön, dass wir endlich einmal darüber bestimmen können, was nun wirklich erlaubt ist.

    Billy

    @macca

    Zitat

    Auch wenn ich weiß, das mein Thread von den netten und supertollen gesetzestreuen CO2-air Mitgliedern, die ja niemals auch nur daran denken würden etwas illegales zu machen und es auch niemals tun würden hoffnungslos zerfetzt wird,


    Wieso ist das dein Thread?

    Zitat

    Antwort A ist die richitge, man muss jede Gestzeslücke in unserem Staat nutzen die es gibt, irgendwann ist sie weg, dann geht es nicht mehr!


    Genau, recht so, muss man nutzen, solange es noch geht. Immer gib ihm. :bash:
    Schon mal darüber nachgedacht, dass derartig unselbständiges und unverantwortliches Handeln dazu führt, dass man tatsächlich immer mehr Gesetze für alles und jeden braucht? Genau deine Einstellung ist Schuld am Paragraphendschungel in unserem Land.

    Billy

    @ J.S.

    Zitat

    Für das Schießen mit F-Waffen auf privatem Besitz gilt, was die baulichen Belange angeht alles was auch für zugelassene Schießstände für F-Waffen gilt. Wie Erklärbar schon geschrieben hat, sorgt ein Dach über den Schützen mit Blenden zwischen Schützen und Zielbereich dafür, dass kein Geschoß das umzäunte Gelände verlassen kann. Das kann ist der Knackpunkt. Solange es möglich ist, nach oben links oder rechts irgendwie an irgendwas vorbeizuschießen und damit aus dem umzäunten Privatbesitz rauszuschießen, ist das Gesetz definitiv nicht erfüllt. Wenn das umzäunte Gelände groß genug ist, so dass auch ein mit 45 oder 60 Gradwinkel nach oben abgeschossenes Diabolo das Gelände nicht verlassen kann, ist man auch ohne bauliche Hindernisse auf der sicheren Seite.

    Wo steht denn das? Ich kenne nur die Sache mit der Einfriedung und dem Nicht-Verlassen-Können.

    Zitat

    Nicht verlassen kann ist ganz einfach physikalisch zu sehen.

    Und wo steht das?

    Gruß
    Billy

    Die obige Fragestellung ist meiner Meinung nach unsinnig.

    a) Gesetze können nicht alles und jedes regeln. Es ist absurd, eine von Gesetzen gelassene Lücke kategorisch als Freibrief oder umgekehrt alles, was nicht zweifelsfrei erlaubt ist, kategorisch als Tabu aufzufassen.
    b) Bei der Frage "legal oder illegal" kann es nicht um Meinungen gehen. Denn solche Fragen werden in unserem Staat eben nicht (wie bereits gepostet) per Umfrage entschieden. Hier geht es um Tatsachen. Und Wahrheitsfindung per Abstimmung erscheint mir recht grotesk.

    Gruß
    Billy

    Hi,

    1. Es muss sichergestellt sein, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.
    2. Das Grundstück muss befriedet (z.B. eingezäunt) sein.
    3. Die Sache mit dem Lärm, aber auch letztlich die Frage, ob das Schießen in deiner Ortschaft überhaupt erlaubt ist, liegt in den Händen der Kommunalverwaltung.
    4. Lieber Nachbarn vorher informieren/fragen.

    Billy

    Zitat

    Meint ihr die kann man auch an Land auf 2-3 Meter zur SV benutzen

    Aber sicher. Für diese Entfernungen nehme ich zur SV auch immer meine Harpune. Unter 2 Metern bevorzuge ich allerdings mein Samurai-Schwert, und ab 1 Meter erzielt man meiner Erfahrung nach mit einer Kettensäge die besten Ergebnisse. Na dann Waidmannsheil! :bash:

    Billy

    Dr.König

    Zitat

    Feder und Kolbendichtung sind mit dem LG offensichtlich nicht fest verbunden

    Diese Aussage möchte ich doch sehr bezweifeln, zumindest würde ich nicht darauf bauen, dass ein Gericht dieser Auffassung folgt. Wenn du weiter oben nachliest, wirst du die vom Staat gegebenen Beispiele "Schaft" und "Visierung" für legale, privat durchführbare Bearbeitungen einer Waffe finden. Eine Demontage der Antriebseinheit mit Austausch von Teilen könnte als Eingriff in das LG selbst angesehen werden. Oder was bleibt deiner Meinung nach übrig, wenn man alle nicht fest verbundenen Teile vom LG abgebaut hat?

    Nach anfänglichen Zweifeln finde ich es inzwischen nachvollziehbar, dass dieses Forum eben nicht versucht, jede Gesetzeslücke stets zu unseren Gunsten aufzufassen. Das provoziert nur, dass auf lange Sicht solche Lücken zu unseren Ungunsten geschlossen werden.

    @LostinPast

    Sorry, aber du hast das Thema verfehlt. Lies vielleicht lieber zweimal, bevor du mit

    Zitat

    verstanden..... gerafft.........kapiert

    daherkommst.

    Zitat

    So meine Frage ist es möglicht die Feder selber zu wechseln??

    Technisch möglich oder rechtlich möglich? Warum sollte ein Österreicher Federn wechseln wollen, dort gibt es doch ohnehin kaum F-LGs.

    Also diesen Thread könnte man wirklich schließen, da schon die Ausgangsfrage wenig gewinnbringend ist.

    @ HWJunkie

    Danke für diese ausführliche, kompetente und äußerst differenzierte Darstellung der rechtlichen Lage. Von der Sache her teile ich diesen Standpunkt in jeder Hinsicht, deinem Beitrag ist wirklich nichts mehr hinzuzufügen.

    Es ist leider so, dass ich (und ich glaube vielen anderen Usern geht es ähnlich) an delikate Fragen wie die eben erörterte naturgemäß etwas hemdsärmeliger herangehe und den von dir umrissenen "rechtsunsicheren Zwischenraum" zwangsläufig zunächst zu meinen Gunsten auslege (was ja vollkommen nahe liegt und eigentliche jeder Bürger in jeder rechtlichen Frage ähnlich machen würde). Dass es aber eben so einfach nicht ist und eine derartige Unbefangenheit oder Hemdsärmeligkeit nicht die Politik dieses Forums sein kann, habe ich nun verstanden.

    Und bei Licht besehen ist der Versuch, sehr konsequent und rigide dem Ideal der "Vorbildfunktion" zu folgen, wirklich der weiseste Weg. Wer von uns will denn schon, dass sich die Rechtslage noch weiter zu Ungunsten von Waffenbesitzern verschiebt?

    Billy

    @ HWJunkie

    Hier bewegen wir uns auf sichererem Terrain als bei den Beispielen aus dem Mietrecht. Allerdings sehe ich immer noch nicht, dass die Dichtung nicht wesentlich sein soll (könnte durchaus unter 1.3.1 oder 1.3.3 fallen). Aber mir ging es ja gar nicht eigentlich darum, die Laufdichtung als wesentliches Teil zu stigmatisieren und deine Frage

    Zitat

    Wo steht denn das?


    hat eigentlich vom Wesentlichen abgelenkt. Ich konnte lediglich nicht nachvollziehen, dass ein Federwechsel (wohlgemerkt und noch einmal deutlich: ein 1:1 Wechsel) erlaubnispflichtig sein soll und nur von autorisierten Personen durchgeführt werden darf. Dafür musste ein wenig polemisch die Laufdichtung als "wesentliches Teil" herhalten.

    Fazit:
    Ich gebe mich geschlagen. Meine Interpretation, einen 1:1 Federwechsel als "Instandhaltung" und damit erlaubnisfrei zu sehen, scheint offenbar absurd zu sein und auf wenig Gegenliebe zu stoßen. Offensichtlich liege ich falsch. Dennoch bleibt bei mir der Beigeschmack eines gewissen vorauseilenden Gehorsams seitens der Mods. Und ein wenig habe ich die Befürchtung, dass bald auch Threads, die einen Wechsel der Laufdichtung zum Thema haben, geschlossen werden müssen...

    Indirekt in der FWR-Stellungnahme.

    Zitat

    Der Federtausch geht allerdings weit über die Beispiele hinaus, die laut gesetzlicher Definition nicht unter das erlaubnispflichtige Bearbeiten fallen (geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung).

    Hier ist nur von Schaft und Zieleinrichtung die Rede. Was soll denn an einer Laufdichtung so deutlich weniger wesentlich sein als an einer Feder?