Beiträge von K.D.

    Zitat

    Original von Billy the Kid
    Auch wenn ich in puncto Dialekt hier nicht mithalten kann, versuche ich es noch einmal in Sachen Intellekt:

    HWJunkie
    Wo steht denn das?

    Die Schussbereitschaft der Waffe kann ebenso vom Schützen beeinflusst werden wie seine Position. Warum soll ich also in einem Fall von der Kompetenz des Schützen ausgehen (Grundstücksgrenze) und im anderen Fall damit rechnen, dass er wild um sich schießt (180m)? Es will nicht so recht in meinen Kopf, und die Grafik (danke ViperM, aber einen 180m Kreis können wir uns wohl auch ohne Veranschaulichung vorstellen) hilft auch nicht weiter.

    Wo steht, welche Faktoren das Nicht-Verlassen-Können definieren?

    Bill

    Dann helfen wir dem Intellekt mal ohne Dialekt weiter:

    Man sollte immer von der Kompetenz des Schützen ausgehen. Das bedarf doch wohl keiner Diskussion. Also ist das Beispiel mit der Grundstücksgrenze, wo Du Dich ja auch hinstellen könntest, mal hinfällig.
    Nehmen wir also einmal an, Du stellst Dich ganz kompetent auf deine ursprünglich vorgesehene Position, um zu schießen.. Ab dann gibt es verschieden Faktoren, die es einem Geschoss ermöglichen, das Grundstück zu verlassen. Da es in D ja üblich ist, fast alle Eventualitäten in irgendwelchen Gesetzen und Verordnungen zu berücksichtigen, nehmen wir einmal einen technischen Defekt der Waffe an (der kann auch plötzlich aftreten, obwohl Du Deine Waffe überprüft hast). Du bringst Dich gerade in Position oder hast den (möglicherweise erforderlichen) Spannvorgang abgeschlossen und die Waffe zeigt nicht aufs Ziel - dann löst sich ein Schuß. Unbeabsichtigt. Du könntest Dir auf Deinen Schnürsenkel treten und stolpern, während Du Dich zum Schießen einrichtest und berührst den Abzug. Wieder ein unbeabsichtigter und ungezielter Schuß. Diese Beispiele, mögen sie auch noch so albern sein, können vorkommen. Auch bei kompetenten Schützen. Und wie HWJunkie bereits sagte, soll verhindert werden, daß außenstehende zu Schaden kommen.
    Wer sich provozierenderweise an seine Grundstücksgrenze stellt und von dort aus schießt, dem ist eh nicht zu helfen. Auch ein LG-Schütze sollte zumindest ansatzweise die rechtlichen Grundlagen kennen, um auf so eine Idee erst gar nicht zu kommen.

    Gruß
    Klaus

    Was ist denn daran eigentlich so schwer?

    Kein Geschoss darf das Grundstück verlassen können. Punkt. Egal in welche Richtung man schießt. Es gibt nur diese Aussage. Wenn man also tatsächlich die Möglichkeit hat, so zu schießen, daß ein Geschoß "abhauen" kann, dann ist die gesetzliche Voraussetzung nicht mehr gegeben.
    Das ist doch einer der wenigen eindeutigen Sätze im WaffG.
    Über das warum und wieso kann man sich ja gerne mit dem Gesetzgeber unterhalten, aber durch die ewige Diskussion, obe es nicht doch erlaubt ist, wenn dies und das so ist, wird das Gesetz nicht anders.
    Gerade dieses Thema hatten wir schon zum xten mal.

    Gruß
    Klaus

    Zitat

    Original von DIE_HARD
    ...
    und was ist wenn man einem verein beitritt und merkt nach einigen jahren es fehlt die zeit oder die lust? bleiben diese berechtigungen dann für einen bestehen wenn man den verein verlässt denn was bringt es beiträge zu zahlen wenn man zB durch die arbeit keine zeit mehr hat oder sich die Interessen gewandelt haben?

    Die Vereine sind verpflichtet, ausgeschiedene Mitglieder der zuständigen Behörde zu melden. (§15, Abs.5 WaffG)

    Zitat

    ...Zwar dürfte man eine WBK für ein 1-schüssiges Luftgewehr sicherlich leichter bekommen, als für eine .44er - doch sollte man in beiden Fällen erklären können, wofür man die braucht...

    Das Procedere ist das gleiche.

    Zitat

    Was hat den ein KK für Streukreise auf 50m? Mal rein Informativ.

    Wenn man sich die Einschießbilder der Hersteller ansieht, die Neuwaffen beiligen, sind 10 Treffer locker mit einer Euromünze abzudecken. Die werden aber eingespannt geschossen.

    Zitat

    Ja den streikreis. Aber mit ZF. Und nicht mit diopter

    Ein und dasselbe Gewehr hat mit ZF denselben Streukreis wie mit Diopter. Wie groß dieser jeweils ist, dürfte neben der Muniton auch stark von den Fähigkeiten des Schützen abhängen. :))

    Gruß
    Klaus

    Sachkundeprüfung, je nach Verein/Verband ca. 50 - 150,--.
    Bedürfnisnachweis, ca. 20,--
    1 Jahr Mitgliedschaft in einem einem anerkannten Verband angehörendem Verein (Mitgliedsbeiträge unterschiedlich - diesen Punkt kann ich nur für den RSB/DSB beantworten, aber da gibt es soweit mir bekannt, keine Disziplin für starke LG, -mal beim BDS anfragen)
    Waffenbesitzkarte gelb für Sportschützen 56,24 EUR.
    Eintrag einer Waffe 12,78 EUR

    Soviel zu den Kosten.

    Schießen mit LG über 7,5 J nur auf zugelassenen Schießständen.

    Gruß
    Klaus

    :new11:Rolf !! Er lebt noch :lol:

    Zitat

    Original von Rolf
    ...Und gerade hier mache ich immer wieder die Erfahrungen das es nicht die Gestze sind die uns Schützen das Leben schwer machen, sondern die Personen in den Vereinen denen man ein Amt gibt.
    ...

    ..aber wir wollen doch bitte nicht pauschal verallgemeinern... :crazy2:

    Sorry, gehört nicht zum Thema, aber die Freude übermannte mich.

    Gruß
    Klaus

    Zitat

    Original von neobusy


    Das wundert mich eigentlich auch ein wenig, hoffentlich kann uns hier im Forum noch jemand etwas Genaueres zu dem Sachverhalt sagen :huldige:

    Es heißt im Geseztestext singemäß: "... sichergestellt ist, daß kein Geschoss das befriedete Besitztum verlassen kann"
    Diese Wörtchen, was gerne mal überlesen wird, ist aber der wichtig. Denn: selbst wenn Du nicht nach oben oder seitlich schießen würdest, so ist doch die Möglichkeit gegeben, daß ein Geschoss das Gelände verlassen kann, nämlich wenn Du es doch tust, oder du stolperst beim schießen oder Dir sticht eine Mücke ins Gesicht, so daß sich ein Schuß löst, weil Du nach dem Vieh schlägst, usw. usw.
    Es ist halt so. Genauer stehts im Gesetz und in anderen Beiträgen. Einfach mal durchlesen. Mehr gibt es zur Gesetzeslage eigentlich nicht zu sagen.

    Gruß
    Klaus

    Hallo,

    schönes großes Teil, Dein Kugelfang. In Bezug auf Dein Zitat

    Zitat

    ("kein geschoß darf das Gelände verlassen")

    kannst Du ihn jedoch vergessen. Es ist durchaus möglich, an dem Teil vorbei oder drüberzuschießen. Siehe auch diversre Beiträge hier im Forum bezüglich des Schießens auf eigenem Gelände.

    Gruß
    Klaus

    Wenn die Paragraphen aus dem aktuellen WaffG dabeistehen und die entsprechenden Zeichen ( :F: :ptb:, usw) mit abgebildet sind unter Angabe einer aktuellen Quelle, so das die Dinge recht schnell in den bei der Behörde vorliegenden Mach- ääh Gesetzeswerken überprüft werden können, sollte es kein Problem geben.
    Vielleicht kann ja auch ein Behörden-SB so einen Ausdruck nach entsprechender Prüfung mit einem ok-Stempel mit Siegel versehen
    (Jaja, manchmal glaube ich auch an den Nikolaus)


    Gruß
    Klaus

    aus.

    Zitat

    Original von DaS_k0pH
    tut mir leid das ich jetzt mit dem recht komme, aber mir is da noch was unklar...
    laut gesetz muss das grundstück ja eingezäunt sein(inwiefern is jetzt egal) und kein geschoss darf es verlassen. auch bei einem hochschuss nicht!
    aber wie groß ist der winkel, bei dem ein verlassen d. geschosses des grundstückes verhindert werden m u s s, vertikal und horizontal?
    darf ich auf einem 50m breitem und 100m langem feld schiessen?

    mfg DaS_k0pH

    Der Winkel ist vollkommen wurscht. Kein Geschoss darf das befriedete Besitztum verlassen können. Egal aus was für einem Winkel es angeflogen kommt.

    Gruß
    Klaus

    Zitat

    Original von IceCloud
    Naja, die SIG/Sauer Mosquito (.22LR) ist ja auch mit Polymergriffstück ausgestattet.
    Gut möglich, dass künftige Modelle aus den 9 Para Baureihen auch so gebaut werden.

    Sei mir nicht böse, aber eine SIG Sauer ist für mich keine SIG. Die Mosquito ist ebenfalls so ein Teil, welches ich mir lieber nicht kaufen möchte. Ich hatte das Vergnügen, sie in die Hand nehmen zu dürfen. Dann lieber eine Glock. In Sachen CO2 mag ich am liebsten die CP88. Liegt gut, schießt gut. Ich hoffe ja nicht, das SIG auf die Idee kommt, eine 210er mit Polygriff zu bauen. Das wäre der Untergang... ;D

    Gruß
    Klaus

    Zitat

    Original von Rifleman65
    Revolver verlieren einen Teil des von den Treibladungen aufgebauten Drucks durch den Trommelspalt. Je nach Modell mehr oder weniger.
    Es gibt einige Revolver, die sehr viel stärker sind als Pistolen. Das liegt zum Teil daran, daß man für deren Patronen die Trommeln ohne viel Aufwand verstärken kann, was beim Patronenlager eine Pistole nicht so einfach ist.
    Pistolen für sehr starke Patronen sind u.a. die Desert Eagle und die einschüssige Contender, eine Kipplaufpistole.

    Beim Rücklauf des Schlittens geht keine Energie mehr verloren, da das Geschoß den Lauf zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen hat.

    Du sprichst im ersten Absatz von verschiedenen Kalibern. Aber wie sieht es denn bei gleichem Kaliber aus? Beispielsweise .357 Mag aus Pistole oder Revolver? habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht.
    (führt auch, glaube ich, ein bischen weit für ein Freie-Waffen Forum :confused2: )

    Gruß
    Klaus

    Zitat

    Original von IceCloud

    Den Polymerkunststoffen gehört die Zukunft: H&K, Walther, Glock, Vektor, Beretta...

    ... und Tupperware, sag´ich doch :))
    Nein, mal ernsthaft: Jede Waffe hat etwas eigenes. Wem es gefällt dem sei es gegönnt. Die Materialien haben sicherlich auch Vorteile. Da ich aber keinem Militär mehr angehöre, sondern nur noch zum Spaß schieße, erlaube ich mir einfach den Luxus, Stahl und Holz zu mögen. Eine Glock ist meiner Meinung nach außerhalb ihres eigentlichen Einsatzzweckes eine Philosophie. Man mag sie oder nicht. Sie liegt besser in meiner Hand als manch andere Waffe, aber ich kann mich damit nicht richtig anfreunden. Wie gesagt, Geschmackssache. Mindestens ein Glock-Besitzer findet meine Waffe auch zum :kotz: (gelle ViperM?) :)) Aber das beleidigt weder ihn noch mich ;)

    Gruß
    Klaus