Ich habe den SP- (Vorderlader-)Schein vor ein paar Wochen gemacht, daher hier noch ein paar Anmerkungen.
Der SP- Schein berechtigt nicht zum Böllern, man benötigt den genannten Böllerschein. Genauso berechtigt der Böllerschein auch nicht zum Vorderladerschießen, obwohl ich damit natürlich auch das Pulver dafür kaufen darf....
Naja, deutsches Recht eben....
Neben unserem Kurs lief parallel der Böllerkurs, die hatten schöne Kanonen, da waren es ca. 100 g SP pro Schuss. Laut Aussagen einiger kann man den Lauf auch bis zum Rand vollmachen, stört auch nicht, außer dass eben das ganze SP verbrennt. Lauter knallen tuts auch nicht!
Die Zündung war elektrisch und ich glaube auch per Zündhütchen (zumindest hatten die auch mal so ne Art Reißleine).
Man darf auch 3 kg SP daheim lagern, dann aber nur in einem unbewohnten Nebengebäude (z.B. getrennte Garage ohne Auto) oder auch ein solides Gartenhaus (ermessenssache der Behörde). Ansonsten 1 kg in unbewohnten Räumen (auch auf der Toilette..., Lichtschacht, Kellerraum usw.)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §23 Sprengstoffgesetz ist was anderes als die "normale" Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bei dieser wird so ziemlich alles kontrolliert, da musst du wirklich eine blütenweiße Weste haben. Wesentlich härter als für ne WBK (was natürlich absolut Schwachsinn ist, aber eben wieder : "deutsches Recht"!).
Ich weiss nicht wann das letzte Bombenattentat mit gekauftem SP war, aber ich denke mal das war noch im Kaiserreich.
Just my 2 Cents...
Grüße
Ralph