Schwarzpulver Kanone

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 11.645 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Februar 2009 um 15:29) ist von Röhm-Rudi.

  • Ich hab mir überlegt ob ich mir eventuell später (oder früher...^^) eine Böllerkanone hol.
    Also eine richtige..
    beispielsweise so eine:

    Oder für den Anfang eine etwas kleinere:

    Ist sowas in Deutschland legal?
    Und was für eineSchein braucht man dafür?
    Wie lange dauert es ihn zu machen? Würde ein Wochenende genügen?
    Was für Kosten würden für ihn anfallen?
    Wie oft müsste man ihn "auffrischen"?

    Und vorallem wo würde man das SP herbekommen?

    ...Fragen über Fragen mit denen ich euch schon wider belästige...ich hoffe ihr habt Verständniss...

    Achso:
    hat jemand von euch eine?

    grüße Robert

    edit:
    Und könnte man mit einem schein einfach so auf eigenem grund schießen?
    Oder müsste man den Plaz eiträumig absperren?

    Einmal editiert, zuletzt von Pyromane87 (2. Dezember 2005 um 23:42)

  • Legal ist es, man braucht nur eine Schießerlaubnis (für jeden Schießtermin einzeln).

    Zusätzlich braucht man einen Böllerschein.
    Ein Wochenende müsste dafür reichen, frag' mal bei Frankonia an, die bieten Kurse an.
    Preise sind ebenfalls dort zu erfahren.
    Ob er zeitlich begrenzt ist, keine Ahnung.

    SP bekommst du, einen Schwarzpulverschein und eine Lagererlaubnis vorausgesetzt, im Wiederladehandel.


    Stefan

  • Wieviel Pulver geht denn in so eine Kanone, nicht in so eine kleine Modellkanone im Kaliber .60 oder so, sondern eine die einen richtigen Bums macht.
    Und was kostet dann so ein Bums?

    Obba Gerrit

  • In so ner größeren Kanone gehen auch schon mal locker 1Kg SP pro Schuß. :))

    Und man unterscheidet auch Böllern und Schießen.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Frankonia bietet zB auch Vorderlader und Böller Kurse an.

    Bevor man sich zu so einem Kurs anmelden kann, braucht man von seiner zuständigen Waffenbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die so zwischen 80 und 250 Euro kostet.

    Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann man sich dann für den Kurs anmelden, der kostet dann nochmal so 200 Euro und dauert meist zwei Tage. Ob in den Kursgebühren Material wie zB Pulver oder Unterlagen, enthalten ist, weiss ich leider nicht mehr so genau.

    Wenn du dann die Prüfung bestanden hast, gehst du nochmal zu deiner zuständigen Waffenbehörde und beantragst den Böllerschein. Der kostet dann nochmal zwischen 50 und 200 Euro und ist 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden.

    Die Kanone muss einen Beschuss haben, der auch alle paar Jahre wiederholt werden muss. Wie hoch da die Kosten sind, weiß ich nicht. Auch kann man nicht einfach zuhause am Grundstück böllern wie man will. Man benötigt für jeden Schuss eine Genehmigung.

    Der Schuß mit der Böllerkanone kostet nicht ganz so viel, sollte man doch Böllerpulver, welches sehr grobkörnig ist, verwenden. Da kosten 1000gramm nur ca 20 Euro, was je nach Kanone für 1 bis 10 Schuss oder mehr reichen kann. Es kommt aber noch der Zünder dazu, was bei uns in Deutschland nur elektrisch geschehen darf, wobei ich mir da jetzt nicht so sicher bin. Mehr als 1000gramm kann man aber nicht auf einmal kaufen, da im privaten Bereich nicht mehr als 1 kg Schwarzpulver gelagert werden darf, wobei hierführ auch bestimmte Vorraussetzungen vorhanden sein müssen ( Unbewohnter Raum, mit Druckausgleichsöffnung ).

    Auch musst du in die ganze Überlegung einen Verein rechnen, in dem du Mitglied wirst, da du für die Ausstellung eines Böllerscheines ein Bedürfnis benötigst, was dir nur ein Verein bestätigen kann.

    Keine Gewähr auf Vollständigkeit ;-).

    Gruß

    cz75

  • Ich habe den SP- (Vorderlader-)Schein vor ein paar Wochen gemacht, daher hier noch ein paar Anmerkungen.
    Der SP- Schein berechtigt nicht zum Böllern, man benötigt den genannten Böllerschein. Genauso berechtigt der Böllerschein auch nicht zum Vorderladerschießen, obwohl ich damit natürlich auch das Pulver dafür kaufen darf....

    Naja, deutsches Recht eben....

    Neben unserem Kurs lief parallel der Böllerkurs, die hatten schöne Kanonen, da waren es ca. 100 g SP pro Schuss. Laut Aussagen einiger kann man den Lauf auch bis zum Rand vollmachen, stört auch nicht, außer dass eben das ganze SP verbrennt. Lauter knallen tuts auch nicht!
    Die Zündung war elektrisch und ich glaube auch per Zündhütchen (zumindest hatten die auch mal so ne Art Reißleine).

    Man darf auch 3 kg SP daheim lagern, dann aber nur in einem unbewohnten Nebengebäude (z.B. getrennte Garage ohne Auto) oder auch ein solides Gartenhaus (ermessenssache der Behörde). Ansonsten 1 kg in unbewohnten Räumen (auch auf der Toilette..., Lichtschacht, Kellerraum usw.)

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §23 Sprengstoffgesetz ist was anderes als die "normale" Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bei dieser wird so ziemlich alles kontrolliert, da musst du wirklich eine blütenweiße Weste haben. Wesentlich härter als für ne WBK (was natürlich absolut Schwachsinn ist, aber eben wieder : "deutsches Recht"!).

    Ich weiss nicht wann das letzte Bombenattentat mit gekauftem SP war, aber ich denke mal das war noch im Kaiserreich.

    Just my 2 Cents...

    Grüße
    Ralph

    Walther LGM 1 mit Sima 6 - 24 x 50, FWB 150, Walther LA, Sharps 1863, Erma Gallager, HW 45, LEP: Ruger Blackhawk, ME SAA, S&W 10-4

  • Zitat

    Original von jamboree


    Man darf auch 3 kg SP daheim lagern, dann aber nur in einem unbewohnten Nebengebäude (z.B. getrennte Garage ohne Auto) oder auch ein solides Gartenhaus (ermessenssache der Behörde). Ansonsten 1 kg in unbewohnten Räumen (auch auf der Toilette..., Lichtschacht, Kellerraum usw.)

    Grüße
    Ralph

    Die 3kg im Nebengebäude bedürfen aber einer Nutzungsänderung im Bebauungsplan des Gebäudes. Man kann nicht einfach 3kg lagern, weil man ein Nebengebäude hat.

    Gruß

    cz75

  • Also wenn ich das mal zusammenfasse:
    Unbedenklichkeitsbescheinigung:
    80 bis 200 €

    Schwarzpulver Kurs:
    etwa 200 €

    Schwarzpulver Schein:
    50 bis 200 €

    Böller Kurs:
    80 bis 100 €

    Also dann muss ich mindestens 410€ ausgeben um zu Böllern...und dann muss ich noch jeden Schuss ankündigen und in einen Vereineintreten?!?

    Das kann ja heiter werden...
    Im Januar einen Schuss zu Silvester ankündigen und dann im Januar (ein Jahr später) gesagt zu bekommen das Silvester vorbei ist...so wie ich unsere Behörde kenn :evil: :(

    Was ist wenn man nur so ein kleines Tisch Modell hat?
    Ok Unbedenklichkeitsbescheinigung ist klar (mindestens 50 €), Schwarzpulver- Kurs und Schein ist auch klar (min. 250€).
    Darf mandenn mit so einhem kleinem Putzigen ding Silvester schießen ohne das man alles haarklein voher ankündigen muss?
    Und wenn ja kan man dann auch mal Spontan etwas deratiges veranstalten? (natürlich solange es nicht mit dem Lärmschutzgesetz in Konflikt kommt).

    ...ich glaub ich wander aus... :(

  • Also das mit dem Anmelden des Schiessens ist relativ einfach. Kommt aber wohl auch auf das jeweilige Ordnungsamt oder die Polizei an.
    Hier bei uns reicht in der Regel ein Anruf bei der zuständigen Polizeidienststelle aus. Anderenorts will aber das Ordnungsamt entscheiden, dabei wird meist darauf geachtet das die Örtlichkeit geeignet ist (ausreichende Sicherheitsabstände usw.) und das sich die Belästigung der Nachbarn im Rahmen hält.
    Die Genehmigung sollte man also innerhalb von max. zwei Tagen bekommen und sie ist kostenlos.
    Einen Grund für das Böllern sollte man auch angeben können, z.B. Geburtstag, Polterabend usw.
    Ich kenne übrigens keinen Böllerschützen der das Böllern an Sylvester anmeldet.

    [GLOW=crimson]Wer schneller schiesst und besser trifft gewinnt den Feuerkampf[/GLOW]:schiess1: FWR-Nr: 13720

  • Wie siehts da eigentlich mit ner Muskete aus? Oder einem andere altertümlichen Vorderlader? Gelten da die selben Bestimmungen wie in bei einer Feldkanone?

    Ist hier vielleicht auch jemand aus Österreich, der die Rechtslage hier im Lande kennt?

    All i wanna see, is my enemies bleed...

  • Zitat

    Original von man at arms
    Ich kenne übrigens keinen Böllerschützen der das Böllern an Sylvester anmeldet.


    Heisst das das man an Silvester theoretisch legal ohne Genemigung Böllern könnte?

  • Da verhält es sich wohl wie beim schiessen mit SSW an Silvester.

    Es wird in manchen Regionen, weil Brauchtum , geduldet.


    Gruß

    cz75

  • Zitat

    Originally posted by Sarior
    Wie siehts da eigentlich mit ner Muskete aus? Oder einem andere altertümlichen Vorderlader? Gelten da die selben Bestimmungen wie in bei einer Feldkanone?

    Ist hier vielleicht auch jemand aus Österreich, der die Rechtslage hier im Lande kennt?

    In D gilt hier das selbe wie mit der Kanone - vielleicht verschiedene Sicherheitsabstände?.

    Also Vorderlader + Korken (oder teilweise Weichholzpfropfen) = Böllerschein.
    VL + Kugel = Vorderladerschein.

    Grüße
    Ralph

    Walther LGM 1 mit Sima 6 - 24 x 50, FWB 150, Walther LA, Sharps 1863, Erma Gallager, HW 45, LEP: Ruger Blackhawk, ME SAA, S&W 10-4

  • Zitat

    Also Vorderlader + Korken (oder teilweise Weichholzpfropfen) = Böllerschein. VL + Kugel = Vorderladerschein.

    Na das nenn ich mal *wunderbar* auf den Punkt gebracht :new11:

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • also wenn mein Nachbar an Silvester mit der Feldkanone angerollt kommt dann schau ich aber dumm aus der Wäsche :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von Reefa (4. Dezember 2005 um 01:20)

  • 20 km weiter, im Umkreis von Salzwedel, steht ein Herrenhaus, bei dem die Hofeinfahrt mit Pollern geschützt war. Diese waren dazu da, die Toreinfahrt rechts und links zu schützen, damit die Naben der Kutschen die Mauer nicht beschädigen.

    Das Tor wurde erneuert und die Poller wurden ausgegraben. Es handelte sich um napoleonische Kanonen um 1800.

    Der Zustand war recht gut, eine Rostschicht war drauf, lies sich aber entfernen. Ich hätte die beiden Rohre 1997 für 600,- Dm pro Stück kaufen können, beisse mich heute noch in den Popo, weil ichs nicht gemacht habe... wunderschöne Kanonen, circa 180 cm lang.

  • ach robur :troest:
    nicht ärgern über alte Dinge.
    Freu Dich lieber, wenn Du mal wieder was schönes Altes erstanden hast.
    Wenn man sich ständig nur über verpasste Gelegenheiten aufregen würde hätten ja alle keine Haare mehr. :n13:
    Aber nachempfinden kann ich diesen Schmerz sehr wohl.

    Auf meiner Suche nach einem Verein sah ich auch mal eine Kanone im Schlamm stehen. Tat irgendwie weh.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)