Selbstschutz mit Schreckschusswaffe

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 12.654 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2005 um 18:28) ist von Capt. Nichols.

  • Hallo, ich habe mir gerade mal folgende Frage gestellt.

    Eine Person dringt unberechtigt in meine Wohnung ein. Mit einer Schreckschusswaffe kann ich diese Person festhalten und die Polizei rufen. Ist diese Situation strafbar wenn man über keine WBK verfügt?

  • eine WBK hat mit einer SSW rein garnix zu tun. wenn dann scho kleiner waffenschein. und den brauchst du auch nur zum führen außerhalb deines befriedeten grundstücks. such einfach mal ein bisschen....!
    was das festhalten betrifft, frag am besten einen anwalt.

    komische fragen.... :crazy3:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

    Einmal editiert, zuletzt von SchakalX (5. Juli 2005 um 14:24)

  • WBK hat mit SSW schon was zu tun, für SSWs ohne PTB-Zulassung braucht man z.B. eine.

    Mit dem geschilderten Sachverhalt hat eine WBK aber wirklich nichts zu tun.

    Eine Person, die unberechtigt in deine Wohnung eindringt, darfst du natürlich festhalten, siehe Paragraph 127 StPO!

    Auszug:

    Zitat

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (5. Juli 2005 um 14:30)

  • Hi Peter 83

    Du hast das Recht ihn festzuhalten wenn die Person eine Straftat begangen hat, hier Hausfriedensbruch, jedoch dürfen die Mittel nicht übertrieben sein.

    Hierzu ein Kommentar aus Wikipedia:

    Das Jedermann-Festnahmrecht nach § 127 Abs. 1 StPO ("Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.") gestattet es Jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen, die einer Straftat verdächtig ist. Um nicht eine allgemeine Lynchjustiz zu ermöglichen, sind einige Voraussetzungen an die Jedermann-Festnahme geknüpft. Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort betroffen worden ist. Die Straftat muss nach ganz heiliger Meinung auch objektiv begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen nicht. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der heiligen Meinung zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums. Festnahmegrund kann neben der Fluchtgefahr des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen, seine ''Identität preiszugeben, sein oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen - es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel Untertauchen).

    Man sollte aber im Einzelfall genau prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen ("Liegt überhaupt eine Straftat vor?", "Kann sich der Verdächtige ausweisen?", et cetera), da man sonst ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung riskiert.

    Die Festnahme selbst muss verhältnismäßig erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Fesselungen an den Extremitäten sind statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (kein Telefon und menschenleeres Gebiet) kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle verbracht werden. Dem Festgenommenen ist der Grund bekannt zu geben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht herbeizogen werden). Die Polizei sollte herbeigeholt werden. Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie es notwendig und erforderlich ist.

    In Österreich normiert § 86 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung 1975) das sog. "Anhalterecht Privater", das sinngemäß dem hier beschriebenen Festnahmerecht entspricht.

    Gruß, .50 BMG

    Farbe wegen lesbarkeit geändert (Paramags)

    2 Mal editiert, zuletzt von Paramags (5. Juli 2005 um 14:34)

  • Wenn jemand bei dir Einbricht hast du natürlich das Recht in festzuhalten (vorläufig festzunehmen) bis die Polizei eintrifft der du dan natürlich auch beweisen musst daß die endsprechende Person unberechtigt bei dir eingedrungen ist. Ob du dafür nun eine SSW einsetzt oder von mir aus auch den Fleischklopfer aus der Küche ist egal. Nur solltest du dabei aufpassen wie du mit der Waffe umgehst, wen du ihn durch einen Schuss verletzen solltest kann es sein daß er dich wegen Körperverletzung anklagt. In einem solchen falle sollte man eh abwägen ob man einschreitet oder nicht, denn wenn du ne SSW zückst und er eine 9mm wer zieht dann den kürzeren??

    Back to Topic

    Vorläufige Festnahme wegen einer Straftat vor ort ist nicht Strafbar und eine SSW hat nichts mit einer WBK zu tun (zumindest nicht im normalfall)

    Gruß
    Paramags (Administrator)

  • Danke für eure Antworten. Waren alle sehr informativ.
    Schießen würde ich mir sowieso für einen wirklichen Notfall aufheben. Außerdem ist nach dem ersten Schuss die Illusion - so von wegen echte Waffe und so - zerstört.

    Es ging mir hauptsächlich um den Schwerpunkt - Verstoß gegen das Waffengesetzt §XY.

  • Zitat

    Original von Peter83
    Es ging mir hauptsächlich um den Schwerpunkt - Verstoß gegen das Waffengesetzt §XY.

    Also das Waffengesetz hat da gar nichts gegen. Du darfst eine Gaswaffe (PTB-Zeichen vorausgesetzt) Zuhause ohne jegliche Erlaubnispflicht haben, und auch geladen Führen (aber Vorsicht, nur Führen, nicht das unbeaufsichtigte verwahren, dazu muss die Waffe entladen werden).

    Selbst beim Schießen sollte es nicht zu einer Verurteilung kommen. Auch Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, zumal ja aller Wahrscheinlichkeit nach der Angriff nicht nur auf das Hausrecht zielt.

    Zudem pflegen Richter unbescholtenen Bürgern eher zu glauben das sie von Einbrechern angegriffen wurden, als das sie Einbrechern glauben das sie ohne jedes Dazutun von unbescholtenen Bürgern in deren Wohnung überfallen wurden.

    Zitat

    Original von Paramags
    In einem solchen falle sollte man eh abwägen ob man einschreitet oder nicht, denn wenn du ne SSW zückst und er eine 9mm wer zieht dann den kürzeren??

    Stimmt schon, aber "schlafend stellen" während ein Einbrecher durchs Haus schleicht ist auch nicht jedermanns Sache, und dann lieber die 9mm PAK in der Hand als einen Radmutterschlüssel in der Garage, würde ich jedenfalls finden.

    Muß natürlich jeder selber entscheiden was er in so einer Situation tut, aber im ersten Moment weißt Du ja auch nicht was ein Einbrecher will. Zieht er schon mit der Geldbörse vom Ankleidetisch ab, oder will er Deine Frau und Tochter vergewaltigen, oder hält Dir gleich ein Messer an den Hals um die Kombination vom Tresor abzupressen und sorgt hinterher dafür das keine Zeugen bleiben...

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • @ Baller-Bolle

    Viel Spaß beim Schießen in der Wohnung mit deiner (in so einer Situation ziemlich nutzlosen) .50er und schönen Gruß ans Trommelfell. :laugh:


    Peter83

    Seltsame Idee. Laß den Mann laufen, wenn er sich denn wirklich von dem Teil beeindrucken läßt. Die $$ wären in dem Fall meine geringste Sorge. Bei einer Gaspistole sowieso. Und schießen damit? Hau ihm das Ding auf den Kopf, wenn es denn sein muß!

    Gruß

    Josef

    FWR + Örag

    2 Mal editiert, zuletzt von Josef Magnum (6. Juli 2005 um 02:54)

  • Zitat

    Zudem pflegen Richter unbescholtenen Bürgern eher zu glauben das sie von Einbrechern angegriffen wurden, als das sie Einbrechern glauben das sie ohne jedes Dazutun von unbescholtenen Bürgern in deren Wohnung überfallen wurden.

    Genau deshalb würde ein Einbrecher bei mir erstmal mmit nem schweren Gegenstand eine übergezogen kriegen. Denn es kann sehr gut sein, dass der oder die Täter Messer oder Schusswaffen bei sich haben, also viel reden und drohen bringt da rein garnix!

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • ihnendann

    sämtlich hier gegebene Hinweise sind nur als solche zu sehen und sind in keiner Weise verbindliche Rechtsberatung! Wir sind alle keine Anwälte und dürfen daher nach dem Rechtsberatungsgesetz hier keinen Rechtsbeistand leisten. Einige mögen sich, aufgrund welcher Umstände auch immer, in der Lage sehen, die eine oder andere rechtliche Frage dezidierter zu beantworten, dies soll jedoch niemals als Leitfaden oder Rechtsbeistand dienen, lediglich als Hinweis!

    @Admins: vielleicht wäre eine Art Disclaimer (evtl. als "Ankündigung") eine gute Idee, in dem steht, dass hier keinerlei rechtsverbindliche Antworten gegeben werden und ab jetzt auch keine direkt Fallbezogenen Fragen gestellt werden...
    siehe hier: http://www.juraforum.de/forum/announcement.php?f=68

    Ansonsten könnte es, trotz neuerung des RBerG bei sich häufenden Rechtsfragen hier im Forum evtl. Schwierigkeiten geben.

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

    Einmal editiert, zuletzt von xray (6. Juli 2005 um 11:13)

  • Zitat

    von xray
    @Admins: vielleicht wäre eine Art Disclaimer (evtl. als "Ankündigung") eine gute Idee, in dem steht, dass hier keinerlei rechtsverbindliche Antworten gegeben werden und ab jetzt auch keine direkt Fallbezogenen Fragen gestellt werden...
    siehe hier: http://www.juraforum.de/forum/announcement.php?f=68

    Ansonsten könnte es, trotz neuerung des RBerG bei sich häufenden Rechtsfragen hier im Forum evtl. Schwierigkeiten geben.


    @ xray:

    Die Antworten bzw. Interpretierungen die wir hier liefern sind doch sowieso nicht verbindlich und können meiner Meinung nach auch nicht eingeklagt werden oder so. Korrigier mich ruhig wenn ich falsch liege.

    Wenn hier keine Fallbezogenen Fragen mehr gestelt werden dann fällt ein sehr interessanter Teil weg, über den meist sehr ernsthaft diskutiert wurde und der viele Perspektiven aufgezeigt hat.

    Gruß, .50 BMG

  • Das Problem ist folgender Text:
    http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/aktuell.html

    Dort steht, dass Rechtsberatung nur von dafür zugelassenen Personen (Juristen, Anwälten) betrieben werden darf. Wenn hier ein findiger Anwalt mit Lust auf Ärger und eventuell Kohle die Texte liest, könnte er in der Tat auf die Idee kommen, dem Betreiber des Forums, bzw. dem Verlag einen Strick daraus zu drehen. (solche Leute gibt es leider zu Hauf!)

    Unterlassungsklage, Kosten, etc.

    Daher bin ich der Meinung, man sollte jegliches Risiko vermeiden und die Rechtsfragen abstrakt halten und einen Hinweis einfügen, dass alle Hinweise hier nicht als angemaßte Rechtsberatung aufzufassen sind.
    Aufgrund der Tatsache, dass es hier immernoch mehr nicht-Rechtsbezogene Beiträge gibt, als andersrum, denke ich auch nicht, dass das Interesse nachlassen wird :)
    Außerdem kann man sich ja meist vorstellen, was oder wer dahinter steht. Es bedeutet ja auch nicht, dass man keinen Fall schildern kann, es heißt lediglich, dass man nicht schreibt "ICH habe ein Problem mit MEINEM Nachbarn", sondern "Angenommen der X hat ein Problem mit seinem Nachbarn Y".
    Ist nur eine Formalität, kann aber Kriegsentscheidend sein.
    Auch für diesen Text gilt natürlich: IANAL, I am not a lawyer, ich bin kein Anwalt. Daher sind das auch lediglich Hinweise, wie man meiner Meinung nach Ärger aus dem Weg gehen könnte.

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Ich denke, man sollte die Kirche im Dorfe lassen.

    1. Ist dies eine Waffenseite und nicht http://www.wir-geben-verbindliche-rechtshilfe.de

    2. In allen Themen dieser Art wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich um Einzelfälle handelt und dies nicht zu verallgemeinern sei; geschweige denn, man daraus einen Rechtsanspruch ableiten kann.

    3. Wenn ein windiger... äh... findiger Anwalt meint, er müsste gegen diese Seite vorgehen, weil wir hier über Rechtsfragen streiten und dies nicht dürften... dem ist dann auch nicht mehr zu helfen.

    4. Kennen sich die meisten Anwälte mit dem Waffenrecht auch gar nicht aus; folglich sind Rechtsfragen wie z.B. "Führen oder Transportieren?" hier im Forum durchaus verständlich und auch angebracht.


    Also: macht euch nicht verrückt!

  • Zitat

    Original von xray
    Das Problem ist folgender Text:
    http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/aktuell.html

    Dort steht, dass Rechtsberatung nur von dafür zugelassenen Personen (Juristen, Anwälten) betrieben werden darf. Wenn hier ein findiger Anwalt mit Lust auf Ärger und eventuell Kohle die Texte liest, könnte er in der Tat auf die Idee kommen, dem Betreiber des Forums, bzw. dem Verlag einen Strick daraus zu drehen. (solche Leute gibt es leider zu Hauf!).....

    @ XRAY:

    Zuerst die Feststellung meinerseits dass ich Deine Überlegungen als ehrenwert und von Dir aus gesehen wohlmeinend für das Forum sehe. Dies nur um das nachfolgende nicht misszuverstehen!

    Zur Sache: Hier wurde und wird keinerlei kostenpflichtige oder dem RBerG unterliegende Beratung oder auch nur annähernd in das Tätigkeitsfeld eines Rechtsanwaltes gehörende oder seinem Täigkeitsbereich obliegende Beratung durchgeführt. Also auch keine Tätigkeit die der BRAGO unterliegt.

    Alle Hinweise sind unverbindliche und freie Meinungsäusserungen zu meistens sowieso "was wäre wenn..." - Gedanken. Der nette Tip eines Forumkollegen wie man sich verhält wenn zum Beispiel die Ware nach Ersteigerung bei einem Auktionshaus nicht/ b.w. in nicht erwarteter Qualität geliefert wird kann nicht als Rechtsberatung angesehen werden.
    Sonst würden sich z.B. auch EBAY, EGUN etc. im von Dir angesprochenen Bereich bewegen, die ebenfalls auf Ihren Seiten aufzeigen was in diesen Fällen zu unternehmen ist.

    Zu Deinem Hinweis ein Anwalt mit freien Kapazitäten könnte auf die Idee kommen........ : Man kann natürlich durch entsprechende Hinweise auch den gutmeinendsten Anwalt auf eigenartige Ideen bringen?! Aber da die RA`s in der heutigen Zeit bestens ausgelastet sind gehe ich davon aus dass sich dieser ehrenwerte Berufsstand mit sinnvolleren Fällen beschäftigt.

    Dies ist natürlich alles (IMHO) nur meine, unmassgebliche Meinung - und soll vor allem von Dir nicht als Kritik (siehe Einleitung) aufgefasst werden.

    Aber dieses Forum, um das deutlich darzustellen, hat sich immer sehr deutlich und bestimmt für die gültigen Gesetze und Vorschriften, besonders im Waffg. eingesetzt. Eine weitere "Selbstbeschränkung" oder "Selbstzensur" ist in einem demokratischen Staat nicht erforderlich. Vorrausschauenden Gehorsam hat es in unserem Land leider bisher genug gegeben.

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Eine Person dringt unberechtigt in meine Wohnung ein. Mit einer Schreckschusswaffe kann ich diese Person festhalten und die Polizei rufen.

    Erstaunlich wie tief sowas gedacht werden kann.
    Mal angenommen Du wüsstest genau das dein Gegenüber "nur" eine SSW in der Hand hat, würdest Du dich lange aufhalten lassen ?

    Spy

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • alpha
    Ich weiß die konstruktive Kritik zu schätzen, hatte allerdings auch keinesfalls gemeint, dass wir hier ständig illegale Rechtsberatung betreiben.


    Selbstverständlich sind es alles freie Meinungsäußerungen, darin besteht kein Zweifel.
    Selbstverständlich ist für uns alles nur ein netter Hinweis, ein Tipp eines Forumskollegen, eine gutgemeinte Aufmerksamkeit...

    Jedoch sind auch viele Rechtsfragen hier in der Form "Ich hab beim Auktionshaus XY dasunddas erlebt, was kann ich tun?!" oder ähnlich gestellt.
    Eine eindeutige, da wissensschwangere Antwort darauf könnte "windige" Anwälte (die in Deutschland meiner Meinung nach keineswegs alle ausgelastet sind, Stichwort Anwaltsschwemme...) durchaus auf falsche Gedanken bringen. Dass demjenigen dann "nicht mehr zu helfen" ist, steht außer Frage, dennoch kann er unter Umständen Recht bekommen.

    Vorauseilender Gehorsam ist natürlich böse und auf keinen Fall wollen wir dem Gesetzgeber zuarbeiten... ;) dennoch sehe ich keinen Sinn darin, trotzig auf gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu verzichten.

    Wie auch immer, ich werde Usern auf jeden Fall auch gerne weiterhin helfen, wenn ich kann. Die Betreiber müssen sowieso selbst entscheiden, ob sie dieses "Risiko" eingehen wollen, oder nicht.

    Noch ist es ja wohl auch nicht in dem Maße zu befürchten, da sich die Rechtsfragen nun wirklich noch in überschaubaren Grenzen halten. Wenn es mehr wird, könnte daraus jedoch ein Problem werden.

    Ein einfacher Disclaimer kostet ja auch nichts.

    Wie gesagt, ich mache niemanden verrückt, ich sage nur, was mir auffällt.
    Was angebracht und verständlich ist richtet sich übrigens leider nicht nach dem Themenbereich sondern nach dem Gesetz bzw. seiner Auslegung. Da haben wir als weitestgehend mit gesundem Menschenverstand arbeitenden Individuen wenig zu melden.

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Hallo

    Ich halte nachwievor SSWs zur Selbstverteidigung ungeeignet.
    Wie weit reicht der "Bedrohungseffekt" mit einer SSW dem Angreifer/Einbrecher gegenüber ?
    Ist er selbst bewaffnet, Messer, Baseballschläger etc. dann sieht es schon mal schlecht aus. Das er eventuell eine scharfe Waffe besitzt, davon will ich noch nicht mal reden.
    Sollte es zur Eskalation in der Wohnung kommen und doch ein Schuß mit der SSW abgegeben werden, sieht es für Wohnungsinhaber und Einbrecher wohl gleichermassen schlecht aus. Also ich möchte nicht in meiner eigenen Gaswolke stehen.
    Gegen Diebstahl gibt es Versicherungen, Schäden an Leib und Leben sollten meiner Meinung nach so weit wie möglich vermieden werden.


    Gruß Selle