Polizei Kontrolle!

Es gibt 123 Antworten in diesem Thema, welches 17.995 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2005 um 21:14) ist von ScoutSniper.

  • Zitat

    Original von Godfather:18..........Was heisst das jetzt für mich ? muss ich doch mit ner haftstrafe rechnen ?!? ...

    Hallo Godfather:

    Ich gehe davon aus dass Du nicht vorbestraft bist, demzufolge ist eine Haftstrafe auszuschliessen, also ganz vernünftig und ruhig an die Sache herangehen. Vielleicht hast du im Verwandten- und Bekanntenkreis einen Anwalt oder Juristen, der gerne eine kostenlose Erstberatung durchführt und Dich bei Bedarf an einen Fachanwalt weiterempfiehlt?

    Aus dieser ganzen Aktion und Diskussion sollte jeder den wichtigsten Punkt (von PROMILLO vermerkt) für die Zukunft herausfiltern: Eine Rechtsschutzversicherung ist im heutigen Leben, besonders im Zusammenhang mit Waffenbesitz, unerlässlich!

    Gruss
    Alfred

  • Ich persönlich halte das, was IVTU hier geschrieben hat, für ziemlich zutreffend. Man kann auch der Termin zur Vorladung annehmen, sich ausschließlich zur Person und nicht zur Sache äußern und dann nach dem konkreten Grund der Vorladung fragen. Hat man davon Kenntnis, könnte man immer noch einen Termin zur juristischen Beratung beim RA vereinbaren. Vielleicht klärt sich das Mißverständnis mit der "Spielzeug-Waffe" auch schon beim ersten Gespräch auf.

    Übrigens habe ich an anderer Stelle hier im Forum mit Sicherheit gelesen, dass man Waffe und Munition unterwegs schon in einem (1) Behältnis zwischen Wohnsitz und Ziel transportieren darf. Es darf jedoch nicht offen herumliegen; ein Behältnis wie Sack, Tüte oder Tasche wären ausreichend. Geladen darf die Waffe natürlich nicht sein, aber ob das auch bei Spielzeug gilt, muss ein Fachmann beantworten. Kann ich mir nicht vorstellen

    Godfather, lass Dich da mal von uns nicht verrückt machen. Hier werden eher Vermutungen geäußert (da schließe ich mich selbst nicht aus), als objektiv profunder Rat erteilt. Ganz sicher können die Konsequenzen aber nicht extrem folgenreich sein, wenn Deine Angaben mit den 0,5 Joule hier zutreffend sind.Ruhig Blut, viel Erfolg.

    Spring

  • Mal ne Frage an die Leute die meinen, man braucht fuer so einen Kram (es geht hier um den Vorwurf, dass er eine Waffe unerlaubt gefuehrt hat, das ist kein Parkvergehen!!!) keinen Anwalt.
    Wuerdet ihr euch auch selber den Blinddarm rausnehmen und nur im Notfall, wenn ihr dann irgendwo mittendrin merkt, ihr habt danebengeschnitten, nen Arzt rufen?
    Viel Spass beim verbluten.

    Er hat anscheinend Mist gebaut und nun gehts um Schadensbegrenzung. Und dazu braucht er nen Fachmann und keine Verharmlosung der Lage.
    Ein paar dumme Worte in der Vernehmung und die konstruieren ne Vorsatztat, mit der sich irgendein Jungstaatsanwalt dann profilieren kann.
    Und danach ists zu spaet zum jammern. Wenn er sich erst mal reingeritten hat, hats auch der Anwalt schwerer, ihr wieder rauszuziehen, als wenn man gleich einen genommen haette.
    Aber das muss jeder selber wissen, wer meint, dass ein Verstoss gegen das Waffg nicht weiter tragisch ist, der kann ja va banque spielen. Ich wuerds nicht.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Es scheint mir fast, als haben einige hier zu viele Krimis gesehen, in denen das Spiel "Good Cop, bad Cop" gespielt wird :crazy2:
    Bei einigen schrillen anscheinend auch bereits beim Begriff "Ermittlungsverfahren" die Alarmglocken. *lol*
    Selbstverständlich muß es im Fall von Godfather ein Ermittlungsverfahren geben, die Waffe wurde ja immerhin offiziell beschlagnahmt. Der "kleine Waffenschein" ist wie schon gesagt wurde völlig unrelevant für das Verfahren. Das wußten die Polizisten zwar nicht, die Staatsanwaltschaft aber schon. Dieses Mißverständnis hat das eigentliche Verfahren ja ausgelöst.
    Verbotenes Führen ? Wohl kaum, wenn die Waffe im eigenen Auto im Kofferraum lag.
    Die Anhörung zur Sache ist die Möglichkeit etwaige unklare Punkte noch aus der Welt zu schaffen (in dem Fall den Vorsatz).
    Das kostet Godfather lediglich 30 Minuten Zeit: Ein paar Fragen beantworten, danach Protokoll lesen und unterschreiben wenn alles klar geschildert ist. Danach geht das ganze an die Staatsanwaltschaft.
    Wenn der Fall sich wirklich so zugetragen hat wie Godfather es beschrieben hat , dann passiert was so täglich viele Male in Deutschland passiert: die Staatsanwaltschaft wird das Ermittlungsverfahren gemäß §153 Absatz 1 der Strafprozessordnung einstellen und das war es. Keine Verhandlung, keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.
    Das geschieht mit oder ohne Anwalt; nur mit Anwalt kostet es richtig Geld da alle Korrespondenz dann über ihn läuft, und wer weiß was ein einfacher Brief eines Anwalts kostet, der weiß was da zusammen kommen kann.
    Sollte gegen Godfather wider erwarten Anklage erhoben werden, was wie gesagt äußerst unwahrscheinlich ist, so kann er immer noch zu einem Anwalt laufen.
    Die "Unken" die bei jedem noch so unwichtigen Fall sofort raten einen Anwalt zu konsultieren sind natürlich immer auf der sicheren Seite:
    Wird das Verfahren mit Anwalt eingestellt, dann heißt es: Siehst du wohl, gut das du dir einen Anwalt genommen hast.
    Kommt es zu einer Einstellung ohne das ein Anwalt dazugezogen wurde, dann sagen sie: Puh, ganz schön leichtsinnig, da hast du nochmal Glück gehabt.
    Ich hätte an Godfathers Stelle nicht die leisesten Bedenken mich ohne Anwalt zur Anhörung zu begeben, aber was er schließlich und endlich tut bleibt natürlich ihm überlassen.
    Ich wünsche ihm natürlich auch "Glück", aber das braucht er eigentlich nicht. ;)
    Gruß
    Ralph

  • @ Ivtu

    Zitat

    Ich wünsche ihm natürlich auch "Glück", aber das braucht er eigentlich nicht.


    Sorry,da wäre ich mir in Old Germany nicht so sicher,und schon garnicht nach der Lektüre der VISIER 04/2005 :new16:
    Aber wie schrieb schon Laszlo Tolvaj,Chefredakteur des Schweizer Waffen Magazin in seinen Editorial zu einem Schweizer Referendum :
    Zitat : ...Ich schwankte zwischen Lachanfall und Ohnmacht,...Zitat Ende.

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    [...]
    Aber wie schrieb schon Laszlo Tolvaj,Chefredakteur des Schweizer Waffen Magazin in seinen Editorial zu einem Schweizer Referendum :
    Zitat : ...Ich schwankte zwischen Lachanfall und Ohnmacht,...Zitat Ende.


    Äh...welches Schweizer Referendum ? Das zur Forschung an embryonalen Stammzellen oder das über die Verschärfung der
    Asylgesetzgebung ?
    Oder gar das über den vorgesehenen Bau zweier Eisenbahntunnel in der Schweiz ?
    Und was hat das ganze mit dem Thema zu tun ???
    Gruß
    Ralph

  • @ Ivtu

    Zitat

    Glücklich sind diejenigen, die nichts zur Sache zu sagen haben und dennoch schweigen!


    Hast Du die neue VISIER noch nicht ?.....schade.
    Und das Referendum geht (ging) über das überleben der Schweizer Waffenbrüder,denn Europa ist soooo nah :new16:

    Und ich bin der Meinung das passt sehr gut hierher,denn alleine stirbt es sich sehr einsam !
    Forum Waffen Recht für ganz Europa
    Die Waffengegner sind überall stark vertreten.
    Nur wir Waffenbesitzer sind zerstritten oder fallen uns gegenseitig in den Rücken....tolle Lobby !
    Lassen wir uns Stück für Stück demontieren,sowie in England und Australien mit dem Ergebnis das die Gewaltkriminalität nicht ab sondern zunehmt.
    Diese Kleinkriege unter den Schützenvereinen ist Tradition.
    Das die Verbände das mitmachen ist mehr als krank.
    Die Mitarbeiter in den Ministerialämter lachen sich schon ins Fäustchen :new16:

    Gute Nacht....und wacht glücklich auf....
    ich hoffe mit euren Waffen.

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von ivtu
    Verbotenes Führen ? Wohl kaum, wenn die Waffe im eigenen Auto im Kofferraum lag.

    Sie lag GELADEN im Kofferraum, und das ist nach dem Waffengesetz eindeutig ein verbotenes Führen.

    Ohne jeden "Schaden" raus kommt man da wohl nur durch Dinge wie rechtsirrtum oder indem man die legalität der Durchsuchung des Kofferraums in frage stellt. Das wird man ohne brauchbaren Anwalt aber kaum hinbekommen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • @ Leuchtturm:
    Thema verfehlt, setzen, 6 :new16:
    Es scheint du hast meine Signatur zwar gelesen, aber nicht verstanden ;)
    Erklärbär:
    Ich sehe das anders. Meine Ratschläge beruhen natürlich wie du dir denken kannst nicht auf bloßer Spekulation, sondern beziehen sich auf einen realen Fall, bei dem der Tatvorwurf und die Ausgangssituation eine ähnliche wie die von Godfather war, in dem der Beschuldigte ohne Anwalt zur Vernehmung ging und das Verfahren kurz danach eingestellt wurde.
    Die Staatsanwaltschaft hat nämlich in der Regel besseres zu tun, als solche Verfahren zur Anklage zu bringen. Es ist immer wichtig sich die Details zum Tatvorwurf zu betrachten. In dem Fall lag keine Gefährdung dritter vor und es geht, seien wir doch mal ehrlich, um eine Waffe mit der man noch nichtmal jemanden verletzen könnte wenn man sich Mühe geben würde.
    Ich will aber natürlich nicht, daß es nachher heißt: IVTU ist Schuld das Godfather18 bestraft wurde...er wird schon das richtige machen.
    Gruß
    Ralph

    Einmal editiert, zuletzt von ivtu (16. März 2005 um 08:40)

  • Zitat

    Die Anhörung zur Sache ist die Möglichkeit etwaige unklare Punkte noch aus der Welt zu schaffen (in dem Fall den Vorsatz).
    Das kostet Godfather lediglich 30 Minuten Zeit: Ein paar Fragen beantworten, danach Protokoll lesen und unterschreiben wenn alles klar geschildert ist. Danach geht das ganze an die Staatsanwaltschaft.
    Wenn der Fall sich wirklich so zugetragen hat wie Godfather es beschrieben hat , dann passiert was so täglich viele Male in Deutschland passiert: die Staatsanwaltschaft wird das Ermittlungsverfahren gemäß §153 Absatz 1 der Strafprozessordnung einstellen und das war es. Keine Verhandlung, keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.

    das vermute ich auch stark. ich habe es schon mal an anderer stelle erwähnt: ein naher verwandter von mir hat vor ein paar jahren nachts am WoE in einer fußgängerzone mit seiner ssw und knallpatronen "herumgeballert" (vor einführung des KWS!) und wurde von einer zivilstreife gestellt. ich weiß nun nicht, inwieweit diese tat von der o. g. strafrechtlich zu unterscheiden ist (in der bestrafung), aber es passierte ...

    NIX. die waffe wurde zunächst einbehalten, das verfahren eingestellt. witzig war auch dieser wisch, wo das vergehen draufstand:

    Zitat

    betroffener schoss mit einer pistole (!) in der fußgängerzone herum.

    natürlich ist alles im einzelfal anders, aber im prinzip hat die staatsanwaltschaft anderes, sprich wichtigeres, zu tun.
    jens

  • Ich denke mal, die mehrfach geschilderte Verfahrensweise, erstmal ohne Anwalt zur Vernehmung gehen, sich anhöhren was die Herren sich äußern, die notwendigen Pflichtangaben machen (ruhig als freiwillige Angabe die Tel.-Nummer mit nennen, macht nen guten Eindruck, aber nicht mehr) und dann auf die Post der Staatsanwaltschaft warten, kommt ne Einstellung, dann ist die Sache erledigt, eröffnen die jedoch ein Verfahren, dann kann man immer noch nen Anwalt einschalten...

    Ich würde es mir kneifen (und habe es mir in einem anders gelagerten Fall auch selber gekniffen) zur polizeilichen Vernehmung schon mit nem Anwalt aufzuschlagen... Und mein Führungszeugnis ist sauber geblieben (hatte ja auch nichts böses gemacht...)

    Man braucht entweder jede Menge Grips um da duchzukommen oder tausend Schuß die Minute und eine ungeheure Selbstüberschätzung...
    ...nun ratet mal, für was ich mich entschieden habe...

  • kunde von uns ist wegen einer ähnlichen sache drangekommen, und zwar handelte es sich um ein luftgewehr auf dem rücksitz, ohne etui und eine schachtel dias lag daneben.

    er ist dann zur vernehmung gegangen und hat erstmal ein sehr nettes gespräch mit dem zuständigen kripo-beamten gehabt, in dem er seine unkenntnis erklärte und den beamten bat, ihm aus der unangenehmen situation herauszuhelfen.

    dieser telefonierte dann im beisein des mannes mit der staatsanwaltschaft, zwei wochen später kam ein schreiben der STA, dass das verfahren gegen eine geldbusse in höhe von 150,- euro, zu zahlen an den bund für umwelt und naturschutz, eingestellt wird.

    ich würde mir keinen kopp machen.

    allerdings: polizisten hassen anwälte, ich würde ohne hingehen und mich in ruhe mit dem beamten unterhalten. die sachlage ist ziemlich klar, und dein geständnis unterschreibst du ja zum schluss. ich würde den verstoss zugeben, sofern er nicht noch aufgebauscht wird.

    sei dabei freundlich und jovial, so hilft dir der beamte eventuell auch da raus.
    ein langwieriges verfahren kostet geld, nerven und dauert. lieber eine busse bezahlen und gut ist.

  • Wahrscheinlich gibt es in dieser Sache, wie so oft im Leben, nicht das Patentrezept.

    - Mit Anwalt auf der sicheren, weil fachkundigen Seite!
    - Ohne Anwalt kostengünstiger, jedoch auf sich selbst gestellt!

    Ich tendiere immer noch zur Assistenz durch einen Anwalt. Aus den Berichten und der Fragestellung von GODFATHER kann man entnehmen, dass er diese unangenehme Angelegenheit sehr bedrohlich und belastend empfindet. ("...muss ich mit einer Haftstrafe rechnen...?"

    Wenn er bei der Befragung auf einen profilsüchtigen Beamten trifft und sich nicht auf "gleicher Augenhöhe" mit diesem auseinandersetzen kann besteht die Gefahr dass im Protokoll eine weitere Verfahrensrichtung vorgegeben wird. Einige Beamte schaffen es ein scheinbares Vertrauensverhältnis herzustellen (..das machen wir schon....schreiben wir lieber...) das im Endeffekt dazu führt dass der entscheidende Staatsanwalt nach Aktenlage das entscheidet was der Beamte beabsichtigt hat.
    Dies kann positiv sein wenn der Beamte die ganze Sache selbst nicht als strafwürdig empfindet, kann sich aber auch straferhöhend auswirken wenn der Beamte die Strafverfolgung bejaht und entsprechend protokolliert. Immer daran denken, auch ein Beamter ist nur ein Mensch mit allen persönlichen und subjektiven Einflüssen.

    Ein anwesender Anwalt kann hier aktiv an der Gestaltung des Protokoll mitwirken und die Chancen für die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft erhöhen.

    Zum Kostenfaktor haben bereits mehrere Poster auf die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung hingewiesen.

    Gruss
    Alfred

  • Offenbar sitzt der Threadstarter noch:

    Letzte Aktivität im Forum: 20.03.2005 10:37 :knast:

    (Sorry, aber seither war halt nichts mehr, vielleicht ist er ein Forum weitergezogen oder so?)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • :direx:Es liegt so meine Meinung kein Grund vor die "Waffe" einzubehalten !

    Du kannst in jedem Fall die Herausgabe verlangen notfalls Rechtliche Schritte androhen !!! :direx:

    Also lass dich nicht von so ein paar :marder: ich sags lieber nicht verarschen ! die neven mich sowieso in letzter Zeit.

    Da muss man sich von so einem halben hänchen doof anmachen lassen und über die lustigen Witze die über einen gemacht werden noch mitlachen ! ich kann die nicht ab !!! :evil:

  • Was wir hier auch veranstalten - das ist doch alles nur Spekulation. Kaffeesatz-lesen, würfeln, orakeln, etc. wäre genauso zuverlässig (und rechtsverbindlich).

    Vielleicht meldet sich der Themenstarter ja noch.

    Denn wie auch immer man das betrachtet -
    Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe!

    Also abwarten und Tee trinken.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • @ALL

    Alle, die hier gepostet haben, haben sicherlich, der eine mehr, der andere weniger, Recht.

    Mir ist da mal eine ganz ähnliche Sache passiert. Allerdings mit einer "Reck-Miami 92F" 9mm (Gas/Schreckschuss).

    Das war bei mir auch keine standard Kontrolle, sondern die haben mich gezielt gestoppt, da sie mich verdächtigt hatten, ich hätte eine Tankstelle überfallen.
    Deren Täterbeschreibung, inkl. der des "Fluchtwagens", schien mit mir übereinzustimmen :(
    Ich hielt also das Fahrzeug an, machte die Scheibe runter und grüßte sie und fragte, was denn los sei. Anstatt zurück zu grüßen, wurde ich gleich recht unfreundlich aufgefordert, sofort den Wagen zu verlassen, die Hände auf´s Dach zu legen und die Beine etwas auseinander zu stellen. (Wie man es aus Filmen kennt)
    Nach der Leibesvisitation dann, durfte ich mich wieder umdrehen und auch die Hände runter nehmen. Als nächstes wollten sie meine Geldbörse sehen, was mich schon wunderte.
    Ich habe daraufhin gefragt, was denn hier los sei und dann erst klärten sie mich auf, worum es überhaupt geht (ich dachte erst, es geht darum, das ich zuvor mit knapp 280 Km/h auf der Landstraße an denen vorbei fuhr, sie standen in einer Ausfahrt der Landstraße).
    Ich gab ihnen also die Geldbörse und sie durchsuchten sie. Sie fanden offenbar nicht, wonach sie gesucht hatten (übermäßig viel Geld, die "Beute" eben vom Überfall).
    Wärend ich mit dem einen Beamten und der Geldbörse beschäfftigt war, hat der andere Beamte zeitgleich mein Fahrzeug (Font) durchsucht, wo er dann natürlich auch, im (nicht verschlossenen) Handschuhfach die schon erwähnte Waffe, mit vollem Magazin, jedoch ungeladen und gesichert, gefunden hat.
    Die Waffe wurde natürlich auch beschlagnahmt. Aber damit nicht genug, ich wurde gebeten, mein Fahrzeug abzuschließen, denen meinen Schlüssel zu übergeben und in den Streifenwagen einzusteigen.
    Dann haben sie mich mit auf die Wache genommen, weil sich bei denen dann doch der Verdacht erhärtet hatte, ich sei der gesuchte Täter :(
    Schon auf dem Weg zur Wache hatte ich wahnsinnige Angst davor, dass vielleicht herauskommen würde, dass ich gar keinen (gültigen) Führerschein mehr hatte (ich hatte den "Lappen" zwar dabei, aber er war nicht mehr gültig, weil ich den mal, aus gesundheitlichen Gründen, hätte abgeben und zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr hätte besitzen dürfen)
    Und ausgerechnet in dem Moment, wo mir das durch den Kopf ging, holte der Beamte, der auf dem Rücksitz neben mir saß, so eine Art "Vokabelheft" heraus und hielt meinen Führerschein daneben und verglich irgentwelche Nummern. Ist aber nichts passiert *aufatmen*
    Auf der Wache angekommen, musste ich erst mal im Flur warten, warten und nochmals warten...bestimmt 1 1/2h. In der Zwischenzeit meldete meine Blase einen leichten "Überdruck", der abgelassen werden musste. Ich klopfte daraufhin an die Scheibe (Panzerglas *autsch*) des Raumes, wo die Beamten saßen. Einer sagte "gleich kommt jemand"...aber damit meinte er sicherlich "in 1h kommt jemand", denn so lange hat es, trotz noch weiteren Nachfragen zwischenzeitlich, gedauert, bis ZWEI!!! Beamte aus der Butze kamen. Ich musste in der Mitte, einen Schritt voraus, Richtung WC gehen. Einer blieb draußen, der andere stellte sich genau hinter mich...
    Obwohl meine Blase fast geplatzt wäre, bekam ich unter diesen Bedingungen keinen Tropfen raus und der Beamte wurde auchs chon ungeduldig und machte mich an und sagte "was ist denn nun? Ich meine Sie müssen so dringend?" Darauf antwortete ich nur "Wollen Sie mir halten helfen oder wieso stehen Sie genau hinter mir? Haben Sie etwa Angst, dass ich durch die vergitterten Fenster abhauen könnte?"
    Daraufhin ist er raus gegangen und ich konnte mich ENDLICH "erleichtern"... :new11:
    Dann kam auch etwas "Bewegung" ins Spiel, denn es wurde alles für eine Vernehmung vorbereitet. Dabei musste ich auch u.a. angeben, wo ich zur Tatzeit war usw. Ich sagte denen natürlich die Wahrheit, dass ich von einer Betriebsversammlung gekommen sei und auf dem Weg nach hause war. Dummerweise war das am Rosen-Montag und ich hatte nicht wirklich den Eindruck, als würden sie mir das glauben, zumal ich auch noch meine Arbeitskleidung an hatte.
    Als nächstes wurde dann auch noch alles für eine Gegenüberstellung vorbereitet, vorab wurde von meinem Pulli noch eine Textil-Gewebeprobe entnommen und von meinem rechten Schuh ein Abdruck der Sohle gemacht.
    Dann kam auch endlich der Inhaber der Tankstelleund angebliche Zeuge, die Gegenüberstellung hatte begonnen, ich wurde natürlich NICHT identifiziert und, es war inzwischen 01:30 Uhr Montag Nacht oder besser gesagt, Dienstag Morgens.

    Aber dann das beste, ich bekam meinen (ungültigen) Führerschein und auch meine Waffe, schön alles getrennt (Magazin, Munition und Waffe) in verschiedenen Plastiktütchen, komplett wie sie die eingesackt hatten, wieder und ich wurde zurück zu meinem Auto gebracht.
    Kaum waren sie weg, wollt ich meinen Wagen aufschließen und merkte, dass die mein Schlüsselbund noch hatten. Zum Glück hatte ich in der Jackeninnentasche noch den Ersatzschlüssel und ich fuhr nach hause.

    Am nächsten Tag haben mich mein Chef und auch mein direkter Vorgesetzter in der Werkstatt erst mal ausgefragt, was ich denn mit der Polizei zutun gehabt hätte usw. Die haben doch echt bei denen angerufen, vermutlich noch um die späte Zeit, um mein "Alibi" zu überprüfen...unglaublich!
    In der Mittagspause bin ich schnell zur Wache gefahren und habe mein Schlüsselbung abgeholt, denn da war auch der Schlüssel zum Spind und meiner Werkzeugschublade dran.

    Das ganze war allerdings im Frühjahr 1995, da musste man noch keinen "kleinen" Waffenschein für Gas/Schreckschusswaffen haben.
    Trotzdem wünsche ich das niemandem, so etwas miterleben zu müssen.

    Um (unnötigen) Kommentaren bezgl. "fahren ohne Führerschein" gleich vorzubeugen: (Dazu werde ich mich eh nicht weiter äußern. Ich weiß, dass es strafbar war, aber ich hatte keine andere Chance)!
    Wie erwähnt, ist er mir aus gesundheitlichen Gründen abgenommen worden, also nicht wegen "Mist im Straßenverkehr bauen" und ich war auf das Auto angewiesen, weil ich täglich (je Strecke) 45 Km zur Arbeit fahren musste. Es gab keine Alternative!
    Im selben Jahr, aber erst zu Ende Dezember (1995) wurde ich dort sowieso entlassen. Seit dem bin ich bis dato nie wieder Auto gefahren. Meinen danach folgenden Job konnte ich mit dem Bus erreichen. ;D

  • Mal ein kurzer Einwurf:

    Mit ner Haftstrafe muss er keinesfalls rechnen. Z. Zt. gibt´s unzählige Verfahren wegen Softairwaffen. Endet entweder in einer kleinen Strafe oder wird sogar entgültig eingestellt ( von Richter ). Jedenfalls wird aber die Waffe eingezogen.

    Vor Jahren hatte ein Kumpel von mir ein Verfahren am Hals, wegen Führen einer Schreckschusswaffe bei einer öffentlichen Veranstaltung. Er war in ner Disko...der einzige Haken daran, in dieser wurde eine besondere Veranstaltung abgehalten, eine Beachparty, was für Juristen eine öffentliche Veranstaltung darstellt.

    Er hat es mir mal folgender Maßen erklärt: Hätte er nicht den Bereich betreten, in dem die "besondere Veranstaltung = Standbar" abgehalten worden war, dann wäre es nicht zur Anklage gekommen.

    Ende vom Lied:
    Richter stellte Verfahren ein, vorrausgesetzt man willigt den Einzug der Waffe ein.
    Und zu guter letzt, genervte Polizisten und ein saurer karrieregeiler Staatsanwalt.