Armbruste zukünftig erlaubnispflichtig?

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 12.218 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2024 um 05:55) ist von Esti.

  • Richtig! Es wurden schon Beschränkungen wieder aufgehoben. Den alten "Anscheinsparagraphen" §37 (alt) hat die damalige rot/grüne Bundesregierung, BMI war Otto Schily, aus dem Waffengesetz entfernt. Das übrigens unter dem Eindruck des Amoklaufs von Erfurt, der zu einer Zeit stattfand, als sich der Gesetzesentwurf in der Lesung im Bundestag befand.

    Es wurden zwar aufgrund dessen noch Verschärfungen eingebracht, aber der Wegfall des Anscheinsparagraphen blieb. Und ohne den, wäre heute im Airsoftbereich hier und bei vielen Sportschützen deutlich weniger los.

    Man sieht also, irgendwo muss Lobbyarbeit der Verbände doch funktioniert haben, und das nicht nur zugunsten der 10m-DSB-Schützen und Jäger...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

    Einmal editiert, zuletzt von Esti (21. Februar 2024 um 12:38) aus folgendem Grund: Rechtschreibung korrigiert

  • Wem der Text auf der Seite von TACTICAL-DAD nicht gefällt, hier ist meiner - die Email ging gerade raus:

    Wer mag, darf diesen Text gerne übernehmen oder als Inspiration für ein eigenes Schreiben verwenden.


    Darüber hinaus werde ich heute Nachmittag die Schreiben noch einmal personalisiert ausdrucken und per Post an die jeweiligen Geschäftsstellen schicken. Papier ist geduldig und macht mehr Arbeit, als so eine Email, die man einfach verschieben oder löschen, bzw. mittels Autofilter gleich aus dem Sichtfeld bekommen kann. ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • P.S. Das hat mich wirklich schockiert. Es ist aktuell schwierig ruhig zu bleiben, sehr schwierig. Wenn man genau hinschaut und zuhört, erwartet uns eine keineswegs erfreuliche Zukunft. Deshalb mein Tipp: Kauft gutes Werkzeug, das ist nie falsch!

    Da hats auch einer Erfasst *lol* .

    Sorg dafür das du dir selbst helfen kannst sonst hilft dir keiner mehr .


    Ich will mich für die hier getätigten Aussagen entschuldigen ,ich weiß das es hier keim Thema ist aber es ist wirklich sehr schwer.

    Schön ist aber zu sehen das viele so denken und einfach nur noch Fassungslos sind .


    In diesem Sinne kauft Werkzeug ;) .

  • Musashi 21. Februar 2024 um 15:51

    Hat den Titel des Themas von „Armbruste zukünftig verboten?“ zu „Armbruste zukünftig erlaubnispflichtig?“ geändert.
  • Der BDS schreibt dazu in seinem heutigen eMail Info Newsletter

    Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.


    Erklärt Faeser Sportschützen zu Rechtsextremen?

    In der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 13.02.2024 wird unter der Überschrift „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ ein Verbot von „kriegswaffenähnliche(n) Halbautomatikwaffen“ gefordert.
    Der Vorschlag ist nicht neu, hat Ihn Bundesinnenministerin Nancy Faeser zuletzt vor einem Jahr erhoben, damals noch gestützt auf die durch Behördenversagen nicht verhinderte Amoktat von Hamburg.

    Nun wird offensichtlich ein neuer Anlauf genommen: Gleiches Ziel, neue Begründung. Inwiefern bestimmte erlaubt besessene Waffen mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus im Zusammenhang stehen, ist nicht nachvollziehbar.
    Vom Verbot betroffen wären in allererster Linie rechtstreue Legalwaffenbesitzer ohne politischen Hintergrund.
    Der Schießsport mit halbautomatischen Langwaffen kann technikbedingt letztendlich nur noch mit solchen Anscheinswaffen durchgeführt werden, denn nur sie bieten die Voraussetzungen für sportliches Schießen.
    Nur sie haben die entsprechende Präzision, thermische Stabilität und sportlich verwendbare Abzüge und sind am Markt verfügbar.
    Die Ministerin beabsichtigt also den Schießsport mit halbautomatischen Langwaffen zu vernichten.

    Das BMI führt aus, „Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“ zu wollen.
    Das Waffengesetz gibt aber bereits her, bei Verdacht und bestimmten politischen Einstellungen waffenrechtliche Erlaubnisse zu entziehen.
    Dies wurde und wird bei „Reichsbürgern“ und anderen Gegnern des freiheitlich demokratischen Rechtstaats seit Jahren konsequent gemacht.
    Warum handelt das BMI bei Rechtsextremen nicht genauso?
    Warum will das BMI rücksichtslos gleich alle Sportschützen, Jäger und sonstige Besitzer von halbautomatischen Waffen mitenteignen, obwohl die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen?
    Die unerfreuliche Antwort kann nur sein: Für Frau Faeser sind alle Waffenbesitzer rechtsradikal oder es ist ihr schlicht egal, wie viele Unschuldige von ihren Verbotsfantasien mitbetroffen werden.
    Beides ist für sie nicht schmeichelhaft.

    Da die FDP bereits letztes Jahr die völlig grundlose Verschärfung des Waffengesetzes aufgehalten hat, setzten wir darauf, dass hier weiter Kurs gehalten wird.
    Fraktionsvize Konstantin Kuhle hat erst neulich erklärt, Extremisten und Gefährder müssten entwaffnet werden, aber dafür reiche das bestehende Waffenrecht aus.
    Unter diesen Vorzeichen ist die FDP in der Bundesregierung für Waffenbesitzer aktuell unersetzlich.

    Die Bedeutung von legalen Waffen in den Händen von Rechtsextremisten ist eine Bedeutung im Einzelfall und hier ist der Staat mit seinen Behörden gefordert, Kontrolle auszuüben und für Sicherheit zu sorgen, wie bei allen anderen Rechtsbrechern auch.
    Aber größer ist die Gefahr des Marsches dieser Kreise durch die Institutionen und die Gewinnung parlamentarischen Einflusses.
    Gerade durch grundlose Restriktionen für ordentliche und rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger, die dem Schießsport und der Jagd nachgehen, erzeugt man Unfrieden und treibt den Extremen Wähler zu.
    Ganz offensichtlich ignoriert man in vielen politischen Kreisen, insbesondere auf der Linken, zu der unsere Innenministerin ja unzweifelhaft zählt, dass sie es selbst sind, die mit solchen törichten politischen Manövern wie diese Verbote, die die Rechtsradikalen praktisch überhaupt nicht treffen, die Bevölkerung spaltet.

    Umso bedauerlicher ist, dass sich im BMI außerhalb von Schlagzeilen niemand für die wirklichen Fehler und Probleme des Waffengesetzes zu interessieren scheint.
    Die drängenden Probleme, wie die Auslegung des § 14 für die Sportschützen (Fortbestehen des Bedürfnisses), die völlig an den Intentionen des Gesetzgebers vorbei geschieht und dringend einer entsprechenden Klarstellung bedürfte sowie einer vernünftigen Regelung bei den sog. großen Dual-Use Magazinen werden völlig ignoriert.
    Auch dies führt zu Verdrossenheit der Basis und erhöht den Zulauf zu denjenigen, die einfache und/oder radikale Lösungen versprechen, zu den Populisten.

  • Typische Salamitaktik.

    Das ist doch bekannt, immer wieder einen Vorstoß wagen, bei Widerstand den Paddel zurück, aber im Raum lassen und später rauslassen.

    Aber ein Schritt vor und zwei zurück ist eben nicht das Wahre für den Konsumenten gewisser Freiheiten.

    Nicht locker lassen. Wie Esti schon schrieb. Anschreiben die Politiker, ohne schwachsinnsinhalte Worte. Denen zeigen dass es ein Verständnis gibt und die eben nicht machen können was sie wollen. Das sind doch alles nur Volksintelligenztests. :P

  • Solche Threads ziehen immer IdioXXXten an welche dann ihre Umsturzfantasien ausleben und destabilisieren wollen.

    Dieses Forum darf keine Plattform für diese Klientel sein.

    Das Forum soll auch keine Plattform für Systemlinge sein. Nicht für die,und auch nicht für die andere Seite. Sondern einfach ein Treffpunkt für in ihrem Hobby Gleichgesinnte.

    Insofern war dein Beitrag hierzu nicht nur überflüssig,sondern was das Wort Umsturzphantasien betrifft,auch noch grundlegend falsch.

    Ein Umsturz erfolgt grundsätzlich immer von oben. Beispiele sind der Sturz und die Hinrichtung Karls des 1. v. England durch das Parlament.

    Oder die Abdankung des Kaiser Wilhelm ll ,ausgerufen durch den Reichskanzler Max von Baden.,obwohl der Kaiser noch gar nicht abgedankt hatte.

    Oder ein Mititärputsch.

    Das sind Umstürze.

    Passiert ein Systemwechsel von unten,aus dem Volk,nennt man das Revolution. Oder Wahl.

  • Warum bezeichnest du die Demokratie als Gefahr für die Waffenbesitzer?

  • Ja,du.

    Durch was können gewisse Kreise parlamentarischen Einfluss bei uns erlagen,oder haben sie erlangt ? Durch Wahlen,durch demokratische Wahlen. Und wenn du dies als Gefahr in Bezug auf die Waffenbesitzer bezeichnest ,dann bezeichnest du als ebensolche die Demokratie. Auch Feaser ist durch demokratische Wahlen an ihr Amt gelangt.

    Zu den Populisten:

    Popule heißt lateinisch Volk. Siehe auch Population.

  • Ach so meinst Du das, verstehe.

    Nein, dass ist NICHT meine persönliche Meinung!

    Bin lediglich im eMail Info Newsletter - Verteiler des BDS mit drin.

    Und aus diesem heutigen Newsletter ist dieser Passus, den ich hier gepostet habe (siehe bitte auch oben).

  • Ach so meinst Du das, verstehe.

    Nein, dass ist NICHT meine persönliche Meinung!

    Bin lediglich im eMail Info Newsletter - Verteiler des BDS mit drin.

    Und aus diesem heutigen Newsletter ist dieser Passus, den ich hier gepostet habe (siehe bitte auch oben).

    Entschuldige,hab’s gesehen.

  • Guten Abend,

    ich habe mir den Thread durchgelesen und erkenne Frust - es geht um das Hobby von vielen Menschen, schon klar dass es ein sehr unangenehmes und durchaus politisches Thema ist.

    Können wir noch bitte ein Mal ganz neutral und ohne Politik folgende Frage erörtern, die ich so noch nicht gelesen habe: was passiert eigentlich mit einem ehemaligen SSW-Besitzer und/oder Armbrust Besitzer? Die werden ja beim Kauf über Umwege registriert, ich bin mir sicher dass auch z.B. bei Armbrüsten die allermeisten Geschäfte die Kunden in einer Datenbank gelistet führen (müssen).

    Dass ein SSW-Besitzer - falls das Gesetz überhaupt so kommt - den KWS machen muss, verstehe ich. Aber wie wird man mit Menschen umgehen, die ihr Hobby z.B. wegen Familiengründung etc. aufgegeben haben und längst keine Armbrüste oder SSWs mehr besitzen? Müssen diese dann eine Art Erklärung abgeben? Ich meine die Behörden erhalten z.B. die ehemaligen Einkaufs-Datenbanken und wissen ja gar nicht, dass der ehemalige Kunde seine SSW längst legal z.B. auf eGun verkauft hat?

    Bitte im Vorfeld um Entschuldigung, mir ist schon klar dass es das allerkleinste Problem der Forumuser hier ist. Es ist jedoch spannend, zumal es sich im Gegensatz zu z.B. Messern ja um wirklich registrierte Gegenstände handelt die ja dann als genehmigungspflichtige Waffen eingestuft werden?

  • Können wir noch bitte ein Mal ganz neutral und ohne Politik folgende Frage erörtern, die ich so noch nicht gelesen habe: was passiert eigentlich mit einem ehemaligen SSW-Besitzer und/oder Armbrust Besitzer? Die werden ja beim Kauf über Umwege registriert, ich bin mir sicher dass auch z.B. bei Armbrüsten die allermeisten Geschäfte die Kunden in einer Datenbank gelistet führen (müssen).

    Wenn wir neutral diese Frage erörtern wollen, müssen wir aber das "über Umwege registriert" weglassen, sonst geht man sehr schnell in die Richtung "der Staat bespitzelt uns sowieso andauernd". Meines Wissens nach wird keine Armbrust beim Amt registriert, es wird lediglich ein Ausweis vom Käufer verlangt, um das Mindestalter bestätigen zu können.

    Neutral betrachtet hat daher der Staat kein Recht, eine Art Vorratsdatenspeicherung von den Händlern zu verlangen, um Armbrustbesitzer ausfindig zu machen. Es wäre auch rein praktisch Humbug, da sich jeder Deutsche im Ausland eine Armbrust besorgen kann (siehe z.B. Österreich mit Steambow), ohne das der deutsche Staat dort legitimen Zugriff auf die Daten erlangen kann.

    Ein ehemaliger Armbrust-Besitzer, der die Waffe weitergegeben (oder zerstört) hat, sollte nichts zu befürchten haben. M.M.n. ziehen sämtliche Strafandrohungen erst, wenn einem nach Inkrafttreten eines solchen Gesetzes - nach Ablauf aller Übergangsfristen - der Besitz (muss nicht zwangsläufig Eigentum sein) der Waffe nachgewiesen wird. Mit anderen Worten: wenn ein Altbesitzer im Garten damit rumspielt und der Nachbar meldet das, ist der Besitzer dran. Wenn ein Altbesitzer in feuchtfröhlicher Runde mit der Armbrust prallt und der "Freund" verpfeift ihn, ist der Besitzer dran. Praktisch würde die Behörde bei einer solchen Anzeige wohl Nachschau halten und bei Vorhandensein einer Armbrust ein Delikt verorten. Alles natürlich nur für den Fall, dass der Besitzer sich nicht um die Formalitäten einer WBK bzw. KWS bemüht hat.

    Durchaus komplizierter wird die Sache wohl für Schiessstand-Betreiber bzw. Bogensport-Vereine. Leihwaffen, Gastschützen, Buchführung bzgl. Mitglieder-Legitimierung usw. usf. .