Dank des Piexon (Räuber Hotzenplotz´s Pfefferpistole) habe ich mich mal wieder mit einigen Gesetzen befasst. Dazu gehörte auch das Führen in der Waffenverbotszone (in Bremen erlaubt). Aber wenn man Bahn fährt, ist ja die Mitnahme von so ziemlich allem verboten. Daß ein Verstoß dagegen kein Gesetzesverstoß sondern nur ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen der Bahn ist, ist mir schon klar, aber was wären denn die Konsequenzen bei einer Zuwiderhandlung? Rausschmiss aus der Bahn? Hat da jemand Erfahrungen?
Und jetzt kommt´s noch besser. Bei Waffen gibt es ja den nicht zugriffsbereiten Transport in einem verschlossenen Behältnis (auch das wohl in der Bahn verboten) - aber wie ist es denn mit Pfefferspray, das ja keine Waffe ist? Kennt die Bahn in ihren Beförderungsbedingungen überhaupt so einen Fall? Wie transportiert mal also gesetzeskonform ein "Tierabwehrspray" in der Bahn? Hab ich irgendwie nix zu gefunden.