Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.963 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. November 2023 um 20:36) ist von bolzenschuss.

  • Einen Schönen. Und eine neue Seele die ggf. gern dazu gehören würde :)

    Ich komme dann auch direkt zum Anliegen. Man verzeiht den ausgelassenen (erstmal) Kennenlernteil. Ihr beschäftigt euch jedenfalls auch mit anderer freier Hardware als nur "air". Ok :thumbsup:

    Und als Entschuldigung gleich: Ich hab hier als Gast schon gestöbert, aber keine wirklich KLAREN Aussagen in den FAQs gefunden.

    Bekannter, nicht gleich ein Kumpel daher kein großer Zugang, hat sich eine Schreckschuss gekauft. Den hab ich nur kurz gesprochen deswegen. Wodurch ich auf paar Geschmäcker kam. Mustergültig wie ich so sehr gelegentlich bin :P hab ich mir jetzt kurz Gedanken über die Sicherheit gemacht. WEIL:

    Wenn man eine Schreckschuss kaufen möchte - oder auch was ich Pingpong-Knarre nenne (Paintball/Gummiball CO2) - ist anscheinend die einzige Befähigung dazu, das 18te Lebensjahr erreicht zu haben. So erzählt vom Bekannten. Der Perso ist die Befähigung...

    D.h. also , es gibt keine Überprüfung der Eignung, es gibt keine Belehrung an der Theke, keine Registrierung, keine belehrende Broschüre usw. usw. NICHTS.

    Ich dachte mir also, machst dir dann wohl wegen der Sicherheit (nicht zuletzt Familie), deine eigenen Gedanken. Ich hab in der Bude eine Art Edelspint ^^ aus Eichenholz mit ebensolcher Rückwand. In wirklich dick. Mit recht vertrauenswürdigen Schliessysem für ein Vorhangschloß was nicht das kleinste Modell sein muss. OK. Also auch ein 22jähriger bekommt das ohne Werkzeug jetzt nicht einfach so auf. Der Schlüssel dafür liegt nicht oben auf dem Schrank :D

    Das nutzen wir schon länger, um alles bis auf Küchenmesser was für die Kiddis gefährlich sein könnte zu verstauen. Zuallermeist meine eigenen Haushaltschemie die ich so oft nutze, daß ich dafür nicht erstmal extra wieder in den Keller laufen will. Oder Putzzeug & Co., wenn es Konzentrate sind. Die Kiddis sind keine Babys mehr, aber wir haben das so beibehalten.

    Erledigt also, auch was PingPong und Schreckschuss angeht, dachte ich. Dann also nochmal umgesehen... Scheint nicht so?

    Man findet, für mich, zu viele Meinungen, daß vom Handling her das genauso zu handhaben ist, wie es bei scharfen Waffen ist. Nur halt, "geschlossene Behälter" reichen würden. Stimmt das?? Ich meine keine Empfehlungen, sondern Gesetze.

    Vor allem was die Trennung von Mun und Gerät angeht. Bei Schreckschsuss haben wir ja nur die beiden "Komponenten". Bei PingPong aber auch außer den Murmeln und dem Gerät auch noch die CO2-Kartuschen, also 3.

    Ich bitte hiermit also erstmal um eine fachgerechte Aufklärung :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (1. November 2023 um 10:13) aus folgendem Grund: so aufgeregt gewesen ;) daß es viel zu viele Fehler enthielt

  • Für alle freien Waffen gilt: abgeschlossenes Behältnis reicht. Kann z.b. ein Schrank oder ein Koffer sein. Es muss keine Standards erfüllen. Wichtig ist "abgeschlossen", nicht bloß verschlossen. Es muss also ein Schloss dran sein (egal ob mit Schlüssel, Code, oder Fingerabdruck) und das darf nicht von anderen zu öffnen sein. Im Falle eines Schlüssels darf der also nicht frei zugänglich sein.

  • Die Waffen dürfen nicht geladen aufbewahrt werden. Eine Pflicht zur getrennten Aufbewahrung , wie es teilweise bei scharfen Waffen der Fall ist, wird im Waffengesetz, den Verwaltungsvorschriften oder der Waffengesetzverordnung nicht genannt.

    Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, pack die Munition für Schreckschuss in z.B. eine abschließbare Geldkassette und dann in den Schrank.

    Für Luftgewehr, Paintball, Softair gilt: Diabolos, Farbkugeln, BB's sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes (trotzdem dürfen sich auch die nicht in der Waffe befinden) und müssen also nicht wie Munition verschlossen gelagert werden.

    Für CO2 Kartuschen gilt das gleiche.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich würde dir nichts desto trotz empfehlen die Munition nochmal separat abgeschlossen zu lagern, zum Beispiel in so einer kleinen Metallkasse oder so. Nur für den Fall der Fälle. Sollte jemand an die Waffe kommen, hat er dann immernoch keine Patronen dafür.

  • DANKE.

    Minimal was zu beachten gibt es aber schon. Was in der Form aber auch nicht so irre ist wie einiges anderes diesbezüglich. Schon ok :thumbup:

    Gaskartuschen nicht in der "Waffe". "Munition" nicht in der Waffe. Noch relativ einfach.

    Die letzte Frage dazu (wohl):

    Da das bei Schreckschuss in den Magazinen oft nur Spielzeugfedern sind, wäre das sowieso nicht der Plan, aber man kann es auch erstmal einfach vergessen, daß da noch 1-2 Patronen drin sind. (Umräumen, Aufräumen, Säubern, irgendwas getestet)

    Wenn so ein Magazin nicht in der Waffe steckt, aber Patronen drin sind, ist DAS ein Gesetzesbruch? (Lagerung) Ich meine die Leute mit Geräten wo Waffenscheine für nötig sind haben dieses Kummer oder? Wir auch?

    Die gleiche Frage gilt dann dem Magazin der exemplarischen HDR50 gilt (mir fiel auf die Schnelle nichts anderes ein).

    Gaskartusche ist dann nicht drin. Das ist ja schon geklärt.

    PS:

    Leere Magazine in den "Waffen" sind soweit kein Thema?

  • Das Bundeswaffengesetz.

    Wenn du alle Paragraphen dieses Standardwerkes ließt,

    kannst du nicht mehr ruhig schlafen,

    angesichts der vielen Strafen, denen du entgegensiehst.

    Bei der Fülle von Prozessen, die dem Ahnungslosen winkt,

    kannst du morgens kaum ermessen,

    ob du nicht dein Mittagessen schon in Einzelhaft verschlingst.

    Dieses Werk gelesen habend kann man erst so recht verstehen,

    was es heißt nach Feierabend ungestraft in´s Bett zu geh´n.

    ________________________________________________

    Dieses Gedicht ist aus dem Gedächnis aufgeschrieben,

    es stammt aus einer "Waffen-Revue" der 70er Jahre.

    Aus Sicht der heutigen Generation Waffenmäßig

    eigendlich das "Schlaraffenland"... ;)

    Gruß Wolf

  • Wenn so ein Magazin nicht in der Waffe steckt, aber Patronen drin sind, ist DAS ein Gesetzesbruch?

    Nein. Das Gesetz verlangt nur, dass die Waffe ungeladen ist.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Moin an Alle,

    Die Waffen dürfen nicht geladen aufbewahrt werden. Eine Pflicht zur getrennten Aufbewahrung , wie es teilweise bei scharfen Waffen der Fall ist, wird im Waffengesetz, den Verwaltungsvorschriften oder der Waffengesetzverordnung nicht genannt.

    Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, pack die Munition für Schreckschuss in z.B. eine abschließbare Geldkassette und dann in den Schrank.

    Für Luftgewehr, Paintball, Softair gilt: Diabolos, Farbkugeln, BB's sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes (trotzdem dürfen sich auch die nicht in der Waffe befinden) und müssen also nicht wie Munition verschlossen gelagert werden.

    Für CO2 Kartuschen gilt das gleiche.

    der allseits geschätzte Air Ghandi hat zu der Thematik mal ein Video veröffentlicht hat, worin die Aussage kam, dass auch die kleinen "Bleiteilchen" auch oft als Diabolos bezeichnet, separat gelagert werden müssten. Also nicht zusammen mit dem "Spielzeug" in einem Schrank, selbst wenn der verschlossen ist.

    Gruß Markus

    Wenn es dir egal ist wo du bist, dann gehst du nicht verloren.

  • @45iger

    Das sind Annahme? Das sind gut gemeinte Ratschläge, damit man den Angriffvektor der Behördianer so schmall wie möglich hält? Oder ist das so klar im Gesetz enthalten?

  • Diabolos gelten von der Definition als Geschosse und nicht als Munition und müssen eben NICHT getrennt der

    Waffen gelagert werden.

    Zitat

    Was ist Munition im Sinne des Waffengesetzes?

    Entscheidend für die Definition als Munition ist die Kombination aus der Zweckbestimmung (Verschießen aus Schusswaffen) mit dem Vorhandensein einer Ladung (Treibladung). Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos) sind also wegen der fehlenden Treibladung keine Munition. Geschosse haben keine Treibladung.

    Gruß

    Thomas

  • Und wer die rechtliche Definition von Munition lesen möchte, findet sie in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 des Waffengesetzes.

    Genaueres zur Aufbewahrung steht in der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung, §13 und der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz unter "Zu §36".

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Erwerbsfreie Waffen einfach im mit Vorhängeschloss versehem Kleiderschrank verstauen und Diabolos /Co2 Kartuschen und Schreckschussmunition im anderen verschliessbaren Kleiderschrank oder, wie ich es praktiziere, im örtlich getrennten Dokumentesafe aufbewahren.

    Dann kann einem niemand etwas zu Last legen.

    "Früher war alles runder."

    Einmal editiert, zuletzt von Sammler 35 (5. November 2023 um 20:41)

  • "Das Gesetzt" behandelt das Thema Aufbewahrung. Warum nicht gleich so in "der Überschrift"? So wie es jetzt benannt wird, könnte das ne hitzige breitgetretene Diskussion werden. Da hält jeder, wie am "Stammtisch" seine Geschichten zum Besten. Und zum Schluss schimpfen wieder alle wie die Rohrspatzen.

    Die Sufu spuckt da einiges aus:

    https://www.co2air.de/wcf/search-res…ht=Aufbewahrung

    Gruß bolz

    dort wo mein sofa ist , fühle ich mich wohl.