Und wenn man sich selbst als Waffe identifiziert ist jedes Verbot gegen die Grundrechte.
Next-GUNeration
Es gibt 791 Antworten in diesem Thema, welches 94.306 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
und der bierbengel braucht mir nicht gleich durch die Blume zu drohen wie er mich körperlich verunstalten könnte wie ES für Clowns in diversen splattern und anderen Sendungen des bildungsfernsehens eine wahre Freude wäre. Wer derartige Phantasien austoben möchte kann sich gerne diversen Freiheitskämpfern in verschiedenen Regionen dieses Planeten anschließen.
Du hast nichts davon richtig deuten können oder? Da ging es nicht um dich. Ich benutzte nur die "ich, du" Sprachform. Mehr nicht. Hier laufen welche rum die sich ihren Senft nicht verkneifen können, wenn man pro Absatz mehr als 1x "man" benutzt Es ging klar und offensichtlich auch um gleiche Meinung und keine konträre. Hier fehlt also auch gänzlich der Kontext (Grund) zum indierekt Drohen.
Wie mans macht ist es falsch
Was obiges angeht: Wenn man sich schon durch obiges derartig getriggert fühlt, sollte man sich vielleicht passende Gedanken machen, ob man für das Thema Waffen-gesetz das passende Naturell besitzt
eidt:
Das mit den 2 Fliegen und einer Klappe (Klatsche?) hast du leider das Thema "Zickenkrieg" nicht bedacht Die Dimensionen dessen wären kaum vorstellbar.
-
Du hast nichts davon richtig deuten können oder?....
Wie mans macht ist es falsch
Es kommt nicht darauf an was man sagt oder wie man es sagt sondern einzig darum wie es der Andere versteht.
Verbal holen manche, und da nehme ich mich nicht immer aus, so manches Mal ein wenig weit aus. Ob das bei einem so sensiblen Thema immer zielführend ist sei dahingestellt. Aber wir sind hier ja unter uns...
ZitatWas obiges angeht: Wenn man sich schon durch obiges derartig getriggert fühlt, sollte man sich vielleicht passende Gedanken machen, ob man für das Thema Waffen-gesetz das passende Naturell besitzt
Ist halt ein Thema nur für echte Männer.
Persönlich finde ich es gut wie der VDB da in die Offensive geht. Ob es am Ende hilft oder gar kontraproduktiv ist wenn so im Stil einer Boulevardzeitung argumentiert wird bleibt abzuwarten. Aber Polarisierung ist ja stark im kommen....
-
Ob es am Ende hilft oder gar kontraproduktiv ist wenn so im Stil einer Boulevardzeitung argumentiert wird bleibt abzuwarten.
Nun, das funktioniert doch anscheinend auch jedes Mal, wenn das Politbüro dem Volke erklärt, warum das Waffengesetz mal wieder verunstaltet werden muss. Und sogar die Debatten davor unter den selbsternannten Fachleuten wurden bisher meist auf eben diesem Niveau geführt.
Die Idee die Verunstalter wenigstens Stellenweise mit... eigenen Waffen... zu schlagen wird in diesen Kreisen bestimmt zur Verwirrung führen. Denn wenn sie in diese Kerbe verbal schlagen wollen (ich hoffe) dann machen sie sich selbst stark angreifbar
Schöneren Strick den man draus basteln könnte gibts kaum noch, bei all der Boulevardargumentation für so manchen Paragraphen.
-
Und wenn man sich selbst als Waffe identifiziert ist jedes Verbot gegen die Grundrechte.
Oha! Du hast das Spiel bereits durchgespielt, das mach ich jetzt auch!
-
Wenn man sich so anschaut wie selbst Grundrechte manchmal mit Füßen getreten werden, bezweifle ich dass selbst diese Taktik so einfach funktionieren würde. 😉
-
Passende Analogie:
Das ist mit durchgehenden Pferden genauso. Wenn man nicht zeitig feste gegenzieht und sie richtig Fahrt aufnehmen, dann ist das auch richtig schwer. Aber nicht unmöglich.
-
Die nächste Forderung:
Zitat18. Forderung: Munition allein mit WBK oder Jagdschein
Sportschützen und Sammler benötigen zum legalen Erwerb von Munition eine gesonderte Munitionserlaubnis. Diese wird durch Eintragung in die WBK für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt oder durch einen Munitionserwerbsschein. Warum? Aus Sicht des VDB gibt es keinen vernünftigen Grund für diese Vorschrift. Wer eine Waffe erwerben darf, wurde auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüft. Der Erwerb von Munition für Inhaber einer WBK stellt damit kein Sicherheitsrisiko dar.Hier der Link zum Thesenpapier: https://next-guneration.de/download/18_mu…_jagdschein.pdf
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
Zitat
19. Forderung: Kein Verbot nach Aussehen
§ 6 AWaffV schließt bestimmte Schusswaffen allein aufgrund Ihres äußeren Erscheinungsbildes vom sportlichen Schießen aus. Von einer solchen Regelung ist kein Sicherheitsgewinn zu erwarten. Das bestätigten 2014 das Bundesinnenministerium und 2016 auch das Bundeskriminalamt. Wir fordern daher die Streichung des Paragraphen, der keinen erkennbaren Mehrwert bietet und lediglich dazu führt, dass Waffenhersteller und das Bundeskriminalamt Zeit und Mittel für Feststellungsbescheide zur sportlichen Eignung aufwenden müssen.
Quelle: https://next-guneration.de/forderung/19_k…h_aussehen.html
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
Das Video ist so genial!
-
In diesem Themenfeld bin ich tatsächlich eher ein Laie, aber würde die Aufhebung des Paragraphen bedeuten das man theoretisch mit einem Aktenkoffer samt MP5 darin schießen dürfte?
Siehe Video hier:
-
Nein. Waffen, die Alltagsgegenstände vortäuschen sind verbotene Gegenstände.
Hier geht es offensichtlich darum, dass manche Waffen von der sportlichen Nutzung ausgeschlossen sind, weil die Eigenschaften haben, die nach Definition kriegswaffenähnlich sind.
-
Für mich genauso schwachsinnig, wie das Verbot Verteidigungsschießen zu üben.
-
Man sollte diese Aktion mal ein wenig antreiben. Das ganze wird in die Länge gezogen und droht in den Hintergrund zu rücken.
-
Hier geht es offensichtlich darum, dass manche Waffen von der sportlichen Nutzung ausgeschlossen sind, weil die Eigenschaften haben, die nach Definition kriegswaffenähnlich sind.
Das hab ich schon über bavarian shooter gepostet. Der lästert ja auch super darüber War ja hier ab 10:15
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Kuma Tactical dazu
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
Ist denn die Waffengesetz Verordnung etwas anderes wie das Waffengesetz selber?
Unter §6 steht bei mir "persönliche Eignung".
-
Ist denn die Waffengesetz Verordnung etwas anderes wie das Waffengesetz selber?
Ich behaupte mal, ja.
Das WaffG ist ein Gesetz.
Die AWaffV ist eine Rechtsverordnung.
Zu allem Überfluss gibt es auch noch die WaffVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz). Das ist, wie der Name schon sagt, eine Verwaltungsvorschrift.
§6 AWaffV:
-
Ok das dachte ich mir, danke dir.
-
Next Guneration - Operation:Reset - Nachlese und Ausblick 07.12.2023
-
Hab garnicht mitbekommen, daß sie sich auch für PingPong einsetzen (16 Joule). Und ja, auch das macht Sinn
-