Es gibt 791 Antworten in diesem Thema, welches 94.317 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2024 um 22:21) ist von 5-atü.

  • und der bierbengel braucht mir nicht gleich durch die Blume zu drohen wie er mich körperlich verunstalten könnte wie ES für Clowns in diversen splattern und anderen Sendungen des bildungsfernsehens eine wahre Freude wäre. Wer derartige Phantasien austoben möchte kann sich gerne diversen Freiheitskämpfern in verschiedenen Regionen dieses Planeten anschließen.

    8o

    Du hast nichts davon richtig deuten können oder? Da ging es nicht um dich. Ich benutzte nur die "ich, du" Sprachform. Mehr nicht. Hier laufen welche rum die sich ihren Senft nicht verkneifen können, wenn man pro Absatz mehr als 1x "man" benutzt :P Es ging klar und offensichtlich auch um gleiche Meinung und keine konträre. Hier fehlt also auch gänzlich der Kontext (Grund) zum indierekt Drohen.

    Wie mans macht ist es falsch ;)

    Was obiges angeht: Wenn man sich schon durch obiges derartig getriggert fühlt, sollte man sich vielleicht passende Gedanken machen, ob man für das Thema Waffen-gesetz das passende Naturell besitzt :whistling:

    eidt:

    Das mit den 2 Fliegen und einer Klappe (Klatsche?) hast du leider das Thema "Zickenkrieg" nicht bedacht :thumbup: Die Dimensionen dessen wären kaum vorstellbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Bierbengel (25. November 2023 um 18:03)

  • Du hast nichts davon richtig deuten können oder?....

    Wie mans macht ist es falsch ;)

    Es kommt nicht darauf an was man sagt oder wie man es sagt sondern einzig darum wie es der Andere versteht.

    Verbal holen manche, und da nehme ich mich nicht immer aus, so manches Mal ein wenig weit aus. Ob das bei einem so sensiblen Thema immer zielführend ist sei dahingestellt. Aber wir sind hier ja unter uns... :whistling:

    Zitat

    Was obiges angeht: Wenn man sich schon durch obiges derartig getriggert fühlt, sollte man sich vielleicht passende Gedanken machen, ob man für das Thema Waffen-gesetz das passende Naturell besitzt

    Ist halt ein Thema nur für echte Männer.

    :thumbsup:

    Persönlich finde ich es gut wie der VDB da in die Offensive geht. Ob es am Ende hilft oder gar kontraproduktiv ist wenn so im Stil einer Boulevardzeitung argumentiert wird bleibt abzuwarten. Aber Polarisierung ist ja stark im kommen....

  • Ob es am Ende hilft oder gar kontraproduktiv ist wenn so im Stil einer Boulevardzeitung argumentiert wird bleibt abzuwarten.

    Nun, das funktioniert doch anscheinend auch jedes Mal, wenn das Politbüro dem Volke erklärt, warum das Waffengesetz mal wieder verunstaltet werden muss. Und sogar die Debatten davor unter den selbsternannten Fachleuten wurden bisher meist auf eben diesem Niveau geführt.

    Die Idee die Verunstalter wenigstens Stellenweise mit... eigenen Waffen... zu schlagen :whistling: wird in diesen Kreisen bestimmt zur Verwirrung führen. Denn wenn sie in diese Kerbe verbal schlagen wollen (ich hoffe) dann machen sie sich selbst stark angreifbar ;)

    Schöneren Strick den man draus basteln könnte gibts kaum noch, bei all der Boulevardargumentation für so manchen Paragraphen.

  • Und wenn man sich selbst als Waffe identifiziert ist jedes Verbot gegen die Grundrechte. *lol*

    Oha! Du hast das Spiel bereits durchgespielt, das mach ich jetzt auch! :D

  • Wenn man sich so anschaut wie selbst Grundrechte manchmal mit Füßen getreten werden, bezweifle ich dass selbst diese Taktik so einfach funktionieren würde. 😉

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Die nächste Forderung:

    Zitat

    18. Forderung: Munition allein mit WBK oder Jagdschein

    Sportschützen und Sammler benötigen zum legalen Erwerb von Munition eine gesonderte Munitionserlaubnis. Diese wird durch Eintragung in die WBK für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt oder durch einen Munitionserwerbsschein. Warum? Aus Sicht des VDB gibt es keinen vernünftigen Grund für diese Vorschrift. Wer eine Waffe erwerben darf, wurde auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüft. Der Erwerb von Munition für Inhaber einer WBK stellt damit kein Sicherheitsrisiko dar.

    Hier der Link zum Thesenpapier: https://next-guneration.de/download/18_mu…_jagdschein.pdf


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  • Zitat

    19. Forderung: Kein Verbot nach Aussehen

    § 6 AWaffV schließt bestimmte Schusswaffen allein aufgrund Ihres äußeren Erscheinungsbildes vom sportlichen Schießen aus. Von einer solchen Regelung ist kein Sicherheitsgewinn zu erwarten. Das bestätigten 2014 das Bundesinnenministerium und 2016 auch das Bundeskriminalamt. Wir fordern daher die Streichung des Paragraphen, der keinen erkennbaren Mehrwert bietet und lediglich dazu führt, dass Waffenhersteller und das Bundeskriminalamt Zeit und Mittel für Feststellungsbescheide zur sportlichen Eignung aufwenden müssen.

    Quelle: https://next-guneration.de/forderung/19_k…h_aussehen.html

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  • Nein. Waffen, die Alltagsgegenstände vortäuschen sind verbotene Gegenstände.

    Hier geht es offensichtlich darum, dass manche Waffen von der sportlichen Nutzung ausgeschlossen sind, weil die Eigenschaften haben, die nach Definition kriegswaffenähnlich sind.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hier geht es offensichtlich darum, dass manche Waffen von der sportlichen Nutzung ausgeschlossen sind, weil die Eigenschaften haben, die nach Definition kriegswaffenähnlich sind.

    Das hab ich schon über bavarian shooter gepostet. Der lästert ja auch super darüber ;) War ja hier ab 10:15

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    Kuma Tactical dazu :S

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  • Ist denn die Waffengesetz Verordnung etwas anderes wie das Waffengesetz selber?

    Unter §6 steht bei mir "persönliche Eignung".

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Ist denn die Waffengesetz Verordnung etwas anderes wie das Waffengesetz selber?

    Ich behaupte mal, ja.

    Das WaffG ist ein Gesetz.

    Die AWaffV ist eine Rechtsverordnung.

    Zu allem Überfluss gibt es auch noch die WaffVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz). Das ist, wie der Name schon sagt, eine Verwaltungsvorschrift.

    §6 AWaffV:

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Ok das dachte ich mir, danke dir.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."