Es gibt 791 Antworten in diesem Thema, welches 95.471 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2024 um 22:21) ist von 5-atü.

  • Die Grenze des 18. Lebensjahres empfinde als ich ebenso frei hergeholt wie die

    Grenze zu den 7,5 Joule bei freien F-Waffen.

    Na die 7,5J sind klar. Wenn ein Vollidiot jemanden mit einer Pinpong-Knarre (HDR50 & Co.) aus 3m aufs Auge schiesst und der andere es schafft noch die Augen zuzukneifen, dann soll nicht mehr dabei passieren als daß es 1h lang zwickt.

    ?(

    Eine Std lang zwickt...hast du schon mal LP /LG auf Dosen, Kartoffeln oder n Stück abgelaufenes Fleisch geschossen?Bei nem Treffer mit 7,5J ins Auge ist hundertprozentig das Auge hinüber.Auch bei ner"Ping Pong Knarre"wie die Freizeit-Co2 Waffen hier verniedlichend und abwertend bezeichnet werden...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Was war nochmal mit #443? Habs jetzt nicht mitbekommen...

    Hast aber schon Recht. War, anscheinend nicht selbstverständlich, bisschen übertrieben ausgeschmückt beschrieben. Mit einem menschlichen Arm und einem Kieselstein bekommt es aber schlimmer hin.

    Für 7,5J brauch man einen T-Shirt mit Hoodie drüber und mit einer egal welchen Jacke, damit PingPong nicht mehr als Showstopper wirken kann. Freizeitspaß ok, aber das ganze HomeDefence kannst du mit sowas als Schwachsinn abtun. Richtig Schwung mit einem Flummi nehmen bringt mehr.

    edit:

    Da auch mal lieber leise sein, sonst werden noch ab Mitte 2024 Flummis ab einer bestimmten Gummihärte bzw. Gewicht als verbotene Gegenstände aufgeführt.

  • Also ich finde die 7,5 Joule Grenze für das erlaubte Schießen auf dem eigenen (befriedeten) Gelände schon ganz OK. Mit mehr Power kann auch mehr passieren. Stärkere Luftgewehre sollten meiner Meinung nach erlaubnisfrei zu kaufen sein (wie in Holland zum Beispiel), aber schießen sollte man damit nur auf zugelassenen Schießstätten.

    Der Gesetzgeber stellt NICHT generell jede wirksame Waffe unter die Erlaubnispflicht (bis jetzt jedenfalls). Armbrüste und Vorderlader sind ja auch frei, obwohl sie ein VIEL größeres "Potential" haben als ein 16 J Luftgewehr.

  • Also ich finde die 7,5 Joule Grenze für das erlaubte Schießen auf dem eigenen (befriedeten) Gelände schon ganz OK. Mit mehr Power kann auch mehr passieren. Stärkere Luftgewehre sollten meiner Meinung nach erlaubnisfrei zu kaufen sein (wie in Holland zum Beispiel), aber schießen sollte man damit nur auf zugelassenen Schießstätten.

    Der Gesetzgeber stellt NICHT generell jede wirksame Waffe unter die Erlaubnispflicht (bis jetzt jedenfalls). Armbrüste und Vorderlader sind ja auch frei, obwohl sie ein VIEL größeres "Potential" haben als ein 16 J Luftgewehr.

    Als wirklich notwendig, sinnvoll und angemessen empfände ich eine Steigerung der Grenze in Absprache mit der EU. So wie beim Feuerwerk und den Schreckschusswaffen, so dass überall der Gleiche Grenzwert von vielleicht 16 Joule liegt. Wobei das eigentlich eine Mindestforderung sein sollte. Selbst mit dem freien Verkauf von Kat-C Waffen passiert nachweislich in den anderen Nachbarländern nichts.

    Im Ausland habe ich schon oft mit KK-Waffen in privaten Kellern geschossen und ich wüsste nicht, warum man das verbieten sollte. Mit dem Garten gebe ich Dir Recht. In unserem dicht besiedelten Deutschland wäre es ziemlich abwegig das Schießen mit starken Waffen dort zu erlauben. Da gab es ja auch Todesfälle mit entsprechenden Unfälle.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Die Joule waren nicht Kern meiner Worte.

    Es freut mich jedoch, daß es jemanden gibt, dessen

    Aufmerksamkeitsspanne wenigstens bis zu dem Satz

    gereicht hat.

    Ich sollte mich zukünftig kürzer fassen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Bei 7,5J liegen ja die meisten Luftpistolen noch deutlich drunter,ehr so 2 bis 3J.Zum Indoor- Dosen lochen reicht es, zumal -wer kann schon draußen schießen,ohne das jemand die Bullizei ruft?Und,aufm Schießstand darf man hier mit so einer Freizeitwaffe erst gar nicht,also bleibt es bei mir bei max 7Mtr, quer durch zwei Zimmer....

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    Coole Idee. Hätte ich auch Interesse daran dort beizutreten. Hoffe dass der VDB sowas nach der aktuellen Aktion in Erwägung zieht.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Ich finde die Idee eines VDB Schützenverbandes ebenfalls toll und würde sofort beitreten. Den DSB Trachtenvereinen ist größtenteils vermutlich aber eh nicht mehr zu helfen und die tun alles um jugendlichen und erwachsenen Nachwuchs im Keim zu ersticken. Wer um Himmels Willen will denn noch deren Luftgewehr Disziplinen usw. schießen? Ich jedenfalls ganz sicher nicht!

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  • Die Grenze des 18. Lebensjahres empfinde als ich ebenso frei hergeholt wie die

    Grenze zu den 7,5 Joule bei freien F-Waffen.

    Na die 7,5J sind klar. Wenn ein Vollidiot jemanden mit einer Pinpong-Knarre (HDR50 & Co.) aus 3m aufs Auge schiesst und der andere es schafft noch die Augen zuzukneifen, dann soll nicht mehr dabei passieren als daß es 1h lang zwickt.

    ?(

    Als die 7,5J als Grenze festgelegt wurden, gab es noch gar keine "HDR50 & Co.", diese wurden auf Grund von Schusstests auf Fleisch/Gewebe mit vorwiegend 4,5mm Diabolos ermittelt, es ging dabei um die Grenze zwischen leichten und schweren Verletzungen, bei einer 4,5mm ist es egal ob du dein Auge bei einem direkten Treffer zukneifst oder nicht, da ist in beiden Fällen die Chance auf dem Auge zu erblinden recht hoch.

    Und die Grenze bei 18 (früher 21) ist nun mal die Volljährigkeit, woran sollte man es sonst fest machen?

    Ich halte die 7,5J Grenze ja auch für überholt, aber die 18 Jahre machen schon einen Sinn, wer früher mit Waffen hantieren möchte, sollte das halt unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten machen/dürfen.

  • Beide Absätz sind eine Meinung. Teils auch eine Feststellung. Gehen damit auch in Ordnung. Irgendwie aber passen sie nicht so wirklich zusammen. Sie sind vom Inhaltssinn her, irgendwie... recht gegensätzlich. Hat dich das garnicht gestört?

    Hierzu:

    Zitat

    Also ich finde die 7,5 Joule Grenze für das erlaubte Schießen auf dem eigenen (befriedeten) Gelände schon ganz OK. Mit mehr Power kann auch mehr passieren.

    Den Satz verstehe ich nicht. Gilt der nicht auch für 6J oder 4,5J? Ergo, wie hast du diese 7,5J jetzt so für dich als obiges derartig eingeschätzt? Unabhängig von der Geschossart? Oder doch nicht? Erfahrung? (Schlechte?) Bauchgefühl? YT-Video geschaut? In der "DP" mal was darüber gelesen? Komme an der Stelle leider (noch) nicht ganz mit :/

    Ingo.M

    Im Nachfolgenden waren wir uns dann IMHO bei den "18J." und jenem Thema schon weitgehend einig.

    2erlei

    Bei den Joules ging es nicht darum deinen Beitrag nur auf das zu reduzieren, sondern es bot sich als Gelegenheit das Thema auch mal aufzugreifen. Fandest du dich dadurch ausgenutzt? ;) Falls ja, ich entschuldige mich heirmit umgehend :)

    6 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (11. November 2023 um 18:48)

  • Das ist doch ganz klar die Aufgabe und Pflicht der Erziehungsberechtigten!

    Hat vor 50 Jahren doch auch geklappt, einem 8-jährigen zu zeigen, wie man ein Luftgewehr bedient,

    wie man richtig zielt, usw.

    Um ihm dann mit 12 das Luftgewehr in die Hand zu drücken, darauf hinzuweisen, keinen Mist zu machen (sonst...!) und gut!

    Sind wir wirklich soweit gekommen, dass wir uns das nicht einmal mehr vorstellen können?!

    Fördermitglied des VDB.

  • Der erste Verein, wo ich Interesse hätte 👍

    Ich finde die Idee eines VDB Schützenverbandes ebenfalls toll und würde sofort beitreten. Den DSB Trachtenvereinen ist größtenteils vermutlich aber eh nicht mehr zu helfen und die tun alles um jugendlichen und erwachsenen Nachwuchs im Keim zu ersticken. Wer um Himmels Willen will denn noch deren Luftgewehr Disziplinen usw. schießen? Ich jedenfalls ganz sicher nicht!

    Wäre ich auch dabei! VDB, bitte macht sowas!

    Ich habe hierzu mal einen eigenständigen Thread eröffnet:

    5-atü
    12. November 2023 um 00:21

    Fördermitglied des VDB.

  • Das ist doch ganz klar die Aufgabe und Pflicht der Erziehungsberechtigten!

    Als Pflicht würde ich das jetzt nicht sehen, aber zur Aufgabe könnte

    man es schon machen, so weit es denn im Rahmen der gegebenen

    Möglichkeiten steht.

    Und wie willst du den kontrollierten Zugang sicherstellen?

    Ich vertrete nur die Meinung, dafür zu sein.

    Ich sagte nicht, daß ich dazu auch eine 250-seitige Ausarbeitung

    verfasst hätte, in der alle Lösungen dieses Problems abgehandelt

    werden.

    Ich spiele diesen Ball aber auch gerne an Dich zurück.

    <

    Warum ich dafür bin, ging ja aus meinen Worten hervor.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Aktuell haben wir das Problem:

    a) an Schießbuden (Kirmes/ Jahrmarkt/ Rummel/ Chilbi) dürfen ALLE Personen - unabhängig ihres Alters, Geschlechts, usw. - auch Alkoholgehalts(!) mit Schusswaffen hantieren. Die dort verwendeten Druckluftwaffen reichen meist nicht an die 7,5J-Grenze heran, aber unterliegen ganz klar dem WaffG!

    b) im klassischen Schützenverein dürfen Kinder/ Jugendliche ab 12 Jahren - begeleitet von entsprechend ausgebildeten Personen - auf Ringscheiben schießen

    c) zuhause gar nicht!

    Bei Sachen, die erst ab X Jahren erlaubt sind, ist es grundsätzlich die Erziehungsaufgabe, dies so einzuhalten oder früher Freiheiten (daheim) zu gewähren.

    Wenn ich also der Meinung bin, mein Kind darf bereits mit 11 Jahren das FSK-12 indizierte Spiel spielen bereits mit 13 einen (vor Jaaaahren!) als FSK-18 gekennzeichneten Film sehen, so kann ich das machen und gewähren.

    Ebenso kann ich auch meinem Kind zur Konfirmation mit 14 sowohl einen Schluck Wein, als auch einen Zug aus der Zigarre genehmigen lassen.

    In der Öffentlichkeit sieht das anders aus. Da gelten diese Altersgrenzen IN DER ÖFFENTLICHKEIT natürlich.

    Aber das WaffG wirkt sich eben auch zuhause aus.

    Krass asugedrückt: ich darf meinem 15-jährigen Kind erlauben, daheim zu rauchen, Whiskey zu trinken und Pornos zu schauen - aber ich darf ihn nicht mit dem Luftgewehr schießen lassen - selbst wenn ich dabei bin.

    Das ist doch verrückt!

    Fördermitglied des VDB.

  • Das ist doch ganz klar die Aufgabe und Pflicht der Erziehungsberechtigten!

    Hat vor 50 Jahren doch auch geklappt, einem 8-jährigen zu zeigen, wie man ein Luftgewehr bedient,

    wie man richtig zielt, usw.

    Um ihm dann mit 12 das Luftgewehr in die Hand zu drücken, darauf hinzuweisen, keinen Mist zu machen (sonst...!) und gut!

    Sind wir wirklich soweit gekommen, dass wir uns das nicht einmal mehr vorstellen können?!

    Hat in den meisten Fällen geklappt, war damals aber auch schon offiziell nicht erlaubt, es haben sich nur viele, weil die Einstellung damals noch eine andere war, nicht dran gehalten.

    Und wenn man Mist gebaut hat, gab es einen auf den Hintern, da wurde nicht lange gefackelt.

    Ob du dich heute daran hältst, ist ja auch deine Sache, hat sich von der Sache also nichts geändert.

    Außer dass wenn der Junior heute in der Schule erzählt dass er mit Papa Gewehr geschossen hat und es der Falsche hört, man ggf. Besuch bekommt.

  • Krass asugedrückt: ich darf meinem 15-jährigen Kind erlauben, daheim zu rauchen, Whiskey zu trinken und Pornos zu schauen - aber ich darf ihn nicht mit dem Luftgewehr schießen lassen - selbst wenn ich dabei bin.

    Das ist doch verrückt!

    Bist du sicher, daß du das darfst? Oder kannst du das nur? Ich glaub, wenn das Jugendamt dabei für sich berechtigten Verdacht hinbekommen würde, dann könnten sie dich deswegen anpis... Sie haben die Rechtsgrundlage dafür.

  • Krass asugedrückt: ich darf meinem 15-jährigen Kind erlauben, daheim zu rauchen, Whiskey zu trinken und Pornos zu schauen - aber ich darf ihn nicht mit dem Luftgewehr schießen lassen - selbst wenn ich dabei bin.

    Das ist doch verrückt!

    Bist du sicher, daß du das darfst? Oder kannst du das nur? Ich glaub, wenn das Jugendamt dabei für sich berechtigten Verdacht hinbekommen würde, dann könnten sie dich deswegen anpis... Sie haben die Rechtsgrundlage dafür.

    Das Jugendschutzrecht hat tatsächlich entsprechende Ausnahmen. Das mit dem Rauchen und dem Alkohol gilt alles nur in der Öffentlichkeit. Und auch das mit den Pornos hat eine Ausnahme. Man glaubt es kaum, findet die Freistellung für Erziehungsberechtigte aber im §184 Absatz 2 StGB. Ich kann daher 5-atü nur zustimmen. Es gibt ja noch viele weitere Beispiel, dass Jugendliche sogar Segelflugzeuge fliegen dürfen usw. Aber bei ner einfachen Luftpistole soll man das nicht mehr dürfen.

    Man fragt sich sofort, warum hat der DSB nichts gegen diese Ungleichbehandlung ihres "Weltkulturerbes" unternommen??? Ach so, der DSB bekommt durch das strenge Waffenrecht jugendliche Zwangsmitglieder.... Der DSB ist das Allerletzte und vertritt die Interessen seiner Mitglieder überhaupt nicht! Nur leider ist das der Mehrheit der Mitglieder noch gar nicht bewusst.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.