Es gibt 791 Antworten in diesem Thema, welches 95.445 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2024 um 22:21) ist von 5-atü.

  • Die Anhebung der F-Waffen von 7,5 auf 16J wurde hier ja schon thematisiert.

    Ich finde es auch etwas befremdlich, dass ein Erwachsener mit 60 Jahren mit einem 18-jährigen Teenie gleichgestellt wird, wenn es um freie Waffen geht.

    Wäre es hier keine gute Idee, einen freien Erwerb und Besitz von 16J-Waffen ab z.B. 25 Jahren zu ermöglichen ?

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Warum nicht frei ab 18?

    Der Wust der Altersgrenzen ist doch bescheuert und nicht immer nachvollziehbar.

    Siehe auch:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich glaube, dass wir eigentlich gar keine Joule Grenze brauchen. Für ALLE Repetier-Langwaffen lediglich Sachkunde und Zuverlässigkeit, fertig.

    Sehe ich ähnlich, natürlich müssen stärkere Waffen auf ner WBK eingetragen und auch vorschriftsmäßig verwahrt werden.

    Und wer Schei... baut, verliert seine Zuverlässigkeit und damit auch seine Waffen.

  • Oh, das Grundgesetz. Ich suche bis heute noch die Zitierformel (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) gem. Einschränkungen geg. Art. 2 Abs. 1 GG in jeglichem einfachen (Waffen)Gesetz. Vllt. hat man die ja aber auch einfach (dummerweise) vergessen?

  • Das Video klingt vernünftig. Er fordert das, was ich bereits in der Vergangenheit gesagt habe. Freigabe von Waffen der Kat. C und Harmonisierung unseres Waffenrechts im Rahmen der europäischen Feuerwaffenrichtlinie.

    Der nächste Schritt wäre die Anerkennung von Selbstschutz als Bedürfnis bei Kurzwaffen, was einen Wegfall der Vereinspflicht, bzw. Teilnahme am Schießtraining bedeuten würde. Ebenso wie die Überprüfung eines Bedürfnisses nach 5 bzw. 10 Jahren. Außerdem die Wiederherstellung des Erbenprivilegs für ererbte Schuusswaffen, bei denen auch ohne Bedürfnis eine WBK ausgestellt werden sollte.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Selbstschutz als Bedürfnis für Kurzwaffen im Zusammenhang mit Wegfall der Vereinspflicht und regelmässiger Teilnahme am Schiesssport?

    Das klingt nach grossem Wurf.

    Nicht, dass ihr alle nachher enttäuscht seid.

    Und es gibt da auch Szenarien, die eher unerfreulich sein können. Aber ich will hier keinesfalls Wasser in den Wein schütten.

  • Zumindest die Forderung aufzustellen und an die Öffentlichkeit zu bringen ist schon mehr, als die offiziellen Vertreter des Schießsports in den letzten 50 Jahren getan haben.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Waffenbesitz muss ein einklagbares Grundrecht sein, das nur bei schwer wiegenden Gründen (Straffälligkeit, psychische Erkrankung) versagt werden darf und kein jederzeit entziehbares Privileg, bei dem man unter Rechtfertigungszwang steht und wie ein Täter auf Bewährung behandelt wird.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Der nächste Schritt wäre die Anerkennung von Selbstschutz als Bedürfnis bei Kurzwaffen

    Willst du etwas ein Amerikanisches Waffenrecht und wofür?

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Um zu verhindern, dass jemand seine Waffen abgeben muss, wenn er nicht (mehr) aktiv am Schießsport teilnimmt.

    Mit führen wie in den USA hat das nichts zu tun.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Brauchst du zum Selbstschutz eine Scharfe Waffe?

    Nichts verstanden, es geht nicht ums Brauchen.

    In Ö ist Selbstschutz eine valide Begründung für einen WBK-Antrag, warum nicht auch bei uns?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Mit entsprechender Besteuerung lässt sich darüber bestimmt reden, so 600% auf Waffen und 1200% auf Munition Erwerb, dann noch eine jährliche Waffenbesitzsteuer. ;)

    Da wird das Finanzministerium hellhörig, die können's immer BRAUCHEN.

    Ironie off

  • Oder wie machen es wie in Georgia und führen eine Waffenpflicht ein. Dann müssen sich diejenigen rechtfertigen, die keine besitzen.

    Zitat


    Wer wirklich partout keine Waffe im Haus haben will, kann sich auf religiöse Gründe berufen, eine Geisteskrankheit geltend machen oder sich ein eindrucksvolles Vorstrafenregister zulegen. Dann wird er von der Pflicht befreit.

    https://sz-magazin.sueddeutsche.de/wild-wild-west…en-schuss-82292

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich weiß ja nicht, welches Waffenrecht ihr kennt aber in dem, wo ich meine Infos rausziehe, ist Selbstschutz schon längst ein anerkanntes Bedürfnis, siehe §19.

    Es ist nur ziemlich schwer, die Voraussetzung zur Anerkennung zu erfüllen.

    Aber wenn, dann kann man sogar eine Führerlaubnis dazu bekommen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson