2016 50€
Überprüfung alle drei Jahre 25€
Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 8.772 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
2016 50€
Überprüfung alle drei Jahre 25€
Könnt ihr mir das mit der Überprüfung erklären? Werden alle 3 Jahre die im Antragsschein genannten Behörden abgefragt?
Könnt ihr mir das mit der Überprüfung erklären? Werden alle 3 Jahre die im Antragsschein genannten Behörden abgefragt?
Jupp ob und was evtl . vorgefallen ist was dazu führt das man den Lappen wieder ab erkannt bekommt .
Hier im Erzgebirge kostet die Erstausstellung 100€ und die Überprüfung 50€.
Die waren mal bei 50/30! (Klingt wie bei den Freiern)
Hattet Ihr bei der online/postalischen Beantragung des KWS eigentlich eine Eingangsbestätigung o.ä. erhalten?
Hattet Ihr bei der online/postalischen Beantragung des KWS eigentlich eine Eingangsbestätigung o.ä. erhalten?
Nur die Nachricht " ihr Antrag ist bei uns eingegangen " . Direkt nach dem Abschicken .
Vielleicht bestell ich den KWS auch mal. Brauchs zwar net wirklich. Aber kann man mal machen. Die Überprüfung hab ich sowieso.
2003 hab ich für die Erstausstellung 50 Euro bezahlt ... spätere Überprüfungen gab es keine
Doch die finden statt.... Du bekommst es nur nicht mit weil sie dir (noch) nicht berechnet werden...
Theoretisch möglich.
Sind aber praktisch genug Personalkapazitäten da? Und wenn zutreffend: Warum sollten die Behörden freiwillig auf eine Gebühr verzichten, wenn das Gesetz eine hergibt?
... ich arbeite im Rathaus...
Hallo,
Bisherige Kosten:
erhalten 08/2011, Kosten = 50,00 €,
Überprüfung 11/2016, Kosten = 25,00 €,
Damit kann man leben.
Ein Hoch auf die überlastete Abteilung "Waffen-, Fischerei- und Jagdangelegenheit"
Sind in Bremen dafür zuständig.
Vieleicht liegd es auch an meinem Leumund
Gruß
Radi
2003 hab ich für die Erstausstellung 50 Euro bezahlt ... spätere Überprüfungen gab es keine
Doch die finden statt.... Du bekommst es nur nicht mit weil sie dir (noch) nicht berechnet werden...
Theoretisch möglich.
Sind aber praktisch genug Personalkapazitäten da? Und wenn zutreffend: Warum sollten die Behörden freiwillig auf eine Gebühr verzichten, wenn das Gesetz eine hergibt?
Manche Behörde hält sich halt enger an die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz.
Die sagt nämlich dass die regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfungen im Sinne der Öffentlichkeit sind und deshalb keine Gebühren erhoben werden sollten.
Leider "sollten" und nicht "dürfen".
Alles anzeigenDoch die finden statt.... Du bekommst es nur nicht mit weil sie dir (noch) nicht berechnet werden...
Theoretisch möglich.
Sind aber praktisch genug Personalkapazitäten da? Und wenn zutreffend: Warum sollten die Behörden freiwillig auf eine Gebühr verzichten, wenn das Gesetz eine hergibt?
Manche Behörde hält sich halt enger an die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz.
Die sagt nämlich dass die regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfungen im Sinne der Öffentlichkeit sind und deshalb keine Gebühren erhoben werden sollten.
Leider "sollten" und nicht "dürfen".
Ich halt das eh für Blödsinn ,wenn was vorgefallen ist soll es betreffende Behörde einfach an entsprechende Stelle melden und wenn man nichts hört wird wohl schon alles in ordnung sein .
Wenn es seit der Ausstellung meines KWS 2003 also ungefähr vier bis sechs Überprüfungen gegeben haben könnte, hat man bei mir kein einziges Mal Kosten eingefordert .... erstaunlich
sei doch froh... muss ja nicht immer alles negativ sein!
Doch die finden statt.... Du bekommst es nur nicht mit weil sie dir (noch) nicht berechnet werden...
Theoretisch möglich.
Sind aber praktisch genug Personalkapazitäten da? Und wenn zutreffend: Warum sollten die Behörden freiwillig auf eine Gebühr verzichten, wenn das Gesetz eine hergibt?
... ich arbeite im Rathaus...
Das ist ein Argument.
Trotz allem gilt das aber dann auch erstmal nur für deinen Kreis/Wohnort, oder weist du positiv, dass wirklich alle Städte und Kreise die Prüfungen vornehmen?
Du kannst sehr sicher davon ausgehen, dass die Überprüfung stattfindet, weil sie im §4 (3) Waffengesetz vorgeschrieben ist. Die Waffenbehörden sind also gesetzlich dazu verpflichtet.
Aber wie ich schon schrieb, eigentlich sollten keine Gebühren erhoben werden.
Manche Behörden halten sich dran, manche nicht.
Ich hab meinen schein nun seit knapp 7 Jahren. Bin in der Zeit in einen anderen Landkreis gezogen und habe durch Heirat den Namen geändert. Hatte bisher noch keine Post bezüglich Nachprüfung etc. Der Schein ist noch der selbe. Müsste ja auch noch gültig sein, weil der gebürtige Name vom Schein ja auch auf dem Perso steht. Gibt es Behörden die auf die Nachprüfung verzichten oder muss ich in den sauren Apfel beißen und schlafende Hunde wecken?
Deine geänderten Namens- und Adressdaten werden von den zuständigen Waffenbehörden und Einwohnermeldeämtern untereinander mitgeteilt. Dazu sind sie nach §44 Waffengesetz verpflichtet.
Daher würde ich an deiner Stelle ganz entspannt bleiben.
Aber ich bin kein Anwalt, von daher ist das nur meine Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Hallo,
Ich habe meinen KWS seit 1990 und 50 DM bezahlt. Bin seit dem nie überprüft worden und habe auch nichts bezahlt.
Wusste nicht dass der alle 3 Jahre überprüft wird.
Also ich werde mich ganz ruhig verhalten, vielleicht haben die mich vergessen
Ich habe meinen KWS seit 1990 und 50 DM bezahlt.
Mit Verlaub, den KWS gibt es erst seit 2003. Davor brauchte man keine Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-Waffen in der Öffentlichkeit.
Keine Ahnung, was du seit 1990 hast, aber sicherlich keinen KWS.
Keine Ahnung, was du seit 1990 hast, aber sicherlich keinen KWS.
Berechtigte Frage...