Zumal ich glaube, dass das nichts bringt. Wenn du dann bei den örtlichen Büma gehst, verkauft der auch ohne Vorlage des KWS. Zumal ich sogar in Frankreich einkaufen kann, also mal wieder absoluter Käse
Es rollt wieder mal was auf uns zu - gewünschte Waffenrechtsverschärfung
-
Flammpanzer -
14. Dezember 2022 um 18:58 -
Geschlossen
Es gibt 1.185 Antworten in diesem Thema, welches 249.255 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
"wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Feuerwaffe nicht wirksam,
wenn ...mindestens 10 Prozent der sichtbaren Oberfläche der Feuerwaffe neonfarben markiert werden"
Dazu passend:
WaffG Anlage 1
1.6 Anscheinswaffen
... Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.
-
Zumal ich glaube, dass das nichts bringt. Wenn du dann bei den örtlichen Büma gehst, verkauft der auch ohne Vorlage des KWS. Zumal ich sogar in Frankreich einkaufen kann, also mal wieder absoluter Käse
Wenn es soweit kommt, wird auch das sicherlich nicht mehr passieren.
Ich tippe mal, dass dann der Verkauf von SSW auch dokumentiert werden muss mit Angabe von Käufer und KWS Nr.
-
Mein GK Verein hat soeben verkündet vorerst keine Gastschützen mehr zuzulassen. Der
Stand ist nur noch für Mitglieder des Vereines offen.
Gruß
Thomas
-
Mein GK Verein hat soeben verkündet vorerst keine Gastschützen mehr zuzulassen.
Hat das mit dem angeblichen Entwurf zu tun oder gibt es dafür andere Gründe?
-
Wegen dem Aktuellen Entwurf, man ist einfach vorsichtig
-
So kann man den Schießsport auch austrocknen.
-
1.6 Anscheinswaffen
Softair sollen aus dem Verkehr gezogen werden. Ebenso EWB-pflichtige AR-15, sowie die zivilen Versionen des AK-47 und anderer militärischer Vorbilder.
Eine Ruger Mini darf man vorerst aber noch behalten, warum auch immer.
-
Da Softair keine Feuerwaffen sind (kein Heisgas) verstehe ich den Entwurf so das die dort nicht gemeint sind. Aber wer weiß.
-
Softair sind nach ihrem "Gesamterscheinungsbild" nicht "erkennbar zum Spiel bestimmt."
-
Es ist aber dort von Feuerwaffen die Rede. Und das sind sie nicht.
-
Ja moin, Polizeistaat incoming... Also jetzt ist es wohl bald wirklich so weit, dass freie Waffen Foren bald in der Versenkung verschwinden könnten...
Airsoft-Verbot, Schreckschusswaffen nur noch mit KWS, welchen aus meinem Umkreis sicher niemand beantragen wird, und von den anderen Einschränkungen fange ich gar nicht erst an...
Es ist so bunt, wie nie zuvor und jetzt driftet es sogar ins neon-farbene ab.
-
Mein GK Verein hat soeben verkündet vorerst keine Gastschützen mehr zuzulassen.
Hat das mit dem angeblichen Entwurf zu tun oder gibt es dafür andere Gründe?
Das nennt man voreilenden Gehorsam.
Das ist sehr traurig.
-
Es ist aber dort von Feuerwaffen die Rede. Und das sind sie nicht.
Es ist dort von Anscheinwaffen die Rede. Feuerwaffen sind keine Anscheinwaffen.
-
kriegswaffenähnliche halbautomatische
Feuerwaffen sind, sofern das äußere Erscheinungsbild, insbesondere durch die wesentlichen
Waffenteile, den zur Kriegsführung bestimmten Waffen nach Nummer 29 der
Kriegswaffenliste (Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506)) gleicht: a)
halbautomatische Nachbauten dieser zur Kriegsführung bestimmten Waffen oder b) sonstige
halbautomatische Langwaffen und aus diesen umgebaute Feuerwaffen...“Wie gesagt, ich kann auch falsch liegen.
-
Airsoft-Verbot, Schreckschusswaffen nur noch mit KWS, welchen aus meinem Umkreis sicher niemand beantragen wird, und von den anderen Einschränkungen fange ich gar nicht erst an...
Es ist ja erstmal nur ein Dokument.
Aber falls das tatsächlich so zur Abstimmung gelangt, sollten sich Liebhaber von Softair rechtzeitig eindecken. Denn zwischen Verabschiedung des Gesetzes und dessen vielleicht 6 Monate späteren Inkrafttretung werden die Händler ihre Lager wohl nicht mehr auffüllen.
-
Sorry, aber dazu kann ich nix mehr sagen, da bleibt mir der Mund zu und das Hirn friert ein.
-
Wegen dem Aktuellen Entwurf, man ist einfach vorsichtig
Vorauseilender Gehorsam.
-
Fehlt eigentlich nur noch eine Verschärfung des Messerrechts.
-
Das nennt man voreilenden Gehorsam.
Das ist sehr traurig.
Nun, was willst Du machen, lieber Stefan.
Wenn die PDF so Wirklichkeit wird, musst Du für eine Armbrust einen KWS haben (Erwerb, Führen, Besitz). Das würde bedeuten, dass man sie nach Inkrafttreten des Gesetzes ohne auch nicht mehr verkaufen darf, denn dann besitzt Du sie ja illegal.
Also muss man abwägen:
- Einfach nicht melden. Kommt für mich niemals in Betracht. In meinen 4 Wänden sind nur Waffen, welche ich besitzen darf.
- Aufwand KWS. Die Rennerei für was, das ich so lange nicht mehr benutzt habe...
- Verkaufen, das aber dann auf jeden Fall vorher. (Nein, PN dazu werden ungesehen gelöscht).
Und was hat man damit erreicht:
Eine Armbrust im Besitz eines verantwortungsvollen Gelegenheitsschützen geht jetzt raus an irgendeinen ü.18. Ob der sich ans WaffG hält und was der dann damit anstellt, soll dann nicht mehr mein Problem sein. Kein Gewinn für die allgemeine Sicherheit, im Gegenteil.
Liebe Grüße Udo
-