Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.911 Antworten in diesem Thema, welches 279.210 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Mai 2024 um 14:55) ist von Terrus.

  • Dochdoch, darf er.

    //edit: Habe die Aufbewahrungssache hier rein verschoben.

    //edit II : Deinen Beitrag auch. Heute verschiebe ich schneller als mein Schatten Messer wetzt.

    //edit III: Während ich verschoben habe, hast Du editiert?

  • Auszug aus der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)“:

    Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z.B. Macheten, Fahrtenmesser), Gleiches gilt auch für sogenannte Jagdnicker und Hirschfänger. Die als Jagdnicker bezeichneten feststehenden Messer mit ...

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htmB

    Bajonette, Dolche, Schwerter und was sonst noch so ab 18 ist, muss halt wie Luftgewehre/SSW usw. vor dem Zugriff Unberechtigter aufbewahrt werden.


    Statistiken zufolge, sind ja eh Küchenmesser Tatwaffe Nr.1 und selbst ein 12er Opinel wurde schon von einem Serientäter genutzt. 👀

    Kann ich aber auch verstehen, wenn ich es mit einem Nicker sowie einem klobigen und alles andere als schneidfreudigen Sautöter vergleiche.

    :modo:

  • //edit III: Während ich verschoben habe, hast Du editiert?

    Scheint so, ich war auch leicht verwirrt und dachte erst, ich hätte den neuen Beitrag in Zeig dein Zeug gepostet. 😶‍🌫️😅

    Da editiert man extra und postet es woanders neu und sieht seinen alten Beitrag davor. 🫨

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    :modo:

  • der hirschfänger ist frei, falls man mal schnell in der wohnung nen hirsch töten will der da rumläuft

    die fallmesser sind nicht frei , weil sie jemanden auf den fuß fallen könnte

    wenn ich beim bajonett die aufpfanzvorrichtung abflexe ist es plötzlich ein messer dann noch klinge kürzen und feretig ist es zum führen

    die definitionen beziehen sich auf merkmale sind die merkmale weg , wird das gerät zu was andrem

    das ganze machwerk ist manchmal nicht ganz sinnig , aber es ist eben da . und gültig

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Bilder hab ich eigentlich immer relativ zügig zur Hand. Alles gespeichert...

    Die Lackierung der Saya und Tsuka sehen ganz hübsch aus, leider hat die Klinge nur eine eingeschliffene Hamon.

    Geht nichts über eine echte Hamon. 🥰

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • wenn ich beim bajonett die aufpfanzvorrichtung abflexe ist es plötzlich ein messer dann noch klinge kürzen und feretig ist es zum führen

    die definitionen beziehen sich auf merkmale sind die merkmale weg , wird das gerät zu was andrem

    Das ist wohl ländersache. Ich habe das irgendwann mal mit einer Behörde durchexerziert. Die Zweckbestimmung eines Bajonetts ist es, eine Waffe zu sein. Wenn man es stumpf schleift, ist es noch immer eine Waffe. Soweit ich weiß, ändert auf die Flex nichts an der Zweckbestimmung. Erscheint mir schwachsinnig, wurde mir aber damals auf Nachfrage so erläutert. Hing mit dem Iaito zusammen, das im Gegensatz zur Katana ja als reines Sportgerät gefertigt wird.

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
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  • Bajonette, Dolche, Schwerter und was sonst noch so ab 18 ist, muss halt wie Luftgewehre/SSW usw. vor dem Zugriff Unberechtigter aufbewahrt werden.

    Danke. Das beantwortet meine Frage doch ganz konkret. Da lag ich also doch nicht so falsch mit meiner Vermutung. Werde demnach künftig als WBK-Inhaber meine Messersammlung anders verwahren müssen.

  • So richtige Waffen welche dazu gedacht sind, die Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen sehe ich da doch garnicht. Pack die Bowies halt mit in den Schrank, falls sie beidseitig geschärft sind oder frag einfach mal bei deinem Sachbearbeiter nach, welcher dir die WBK ausstellt.

    Wenn man sich Festellungsbescheide vom BKA anschaut, ist die Widmung vom Hersteller das ausschlaggebende. Da können auch Klingen unter 4 cm eine Waffe darstellen, wenn der Hersteller es als solche bewirbt.

    Ansonsten einfach eine Glasvitrine besorgen und ein Schloss vormachen.

    :modo:

  • Plexiglas besorgt, links und rechts die Regalbretter mit Plexiglas verbunden, eine große Platte vorn mit Scharnieren und Öse für ein Schloss, fertig ist die gesicherte Vitrine und du musst die Messer noch nicht mal da weg bewegen. Die beiden Bowies passen auch noch mit rein. Schütz auch gut vor Staub. Für leichten Zugriff wird ein Zahlenschloss benutzt, dann brauchst du keinen Schlüssel. Verdreht man nur eine Zahl hat man es schnell offen wenn man fix was aus der Sammlung brauch.

  • So richtige Waffen . . . sehe ich da doch garnicht

    Es gibt einen grossen Unterschied zwischen dem Händler Ü18 und dem WaffG Ü18. Vieles was Händler erst gegen PA verkaufen fällt nicht unter den Rechtsbegriff der Waffe! Bis auf den Rambo–Pieker steht da imho nichts Böses. Bowies sind eigentlich Kulturgut. :/

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • BernhardJ

    Witzbold ;)

    Ich koche so stark mit Knoblauch, dass sich kein Kontrolleur für die Küchenmesser interessieren dürfte. :) Um sicher zu gehen, lüfte ich die Wohnung halt 3 Tage nicht. ^^

    Die Bowies dürften dagegen schon auffallen. Der Waffenschrank soll nämlich ins selbe Zimmer. :/ Mal schauen, wie die Waffenbehörde dazu Stellung nimmt.

  • Ich würde die Waffenbehörde nicht viel dazu fragen und definitiv keine Bilder schicken.

    (Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen würst!)

    Wenn der Schrank ins selbe Zimmer soll, wie die Messer, ab in die Vitrine mit den Klingen, abschließen und fertig.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Recht haste. Aber früher oder später kommt der Fürst eh zu mir und schaut nach. Da will ich vorab wissen, wie die drauf sind. Könnte schon sein, dass die das gar nichts stört. Dann könnte ich mir die Anschaffung einer Vitrine auch sparen. Eine kurze Nachfrage kann nichts schaden. Sie sehen es ja spätestens bei der 1. Kontrolle sowieso. Und die kommt erfahrungsgemäß bei einem Erstantrag recht zügig.