Es ist ja, falls es denn so kommt, kein Kaufverbot sondern die Voraussetzung für den Kauf ist ein Kleiner Waffenschein, wie andere Schützen beim Waffenkauf die WBK vorlegen müssen.....
Und wie sie bei den Pfeilschussgeräten die AB rausgelassen haben, kann es halt dann sein das sie Magazinarmbrüste WBK pflichtig machen, und dafür ein Bedürfnis nachzuweisen wird sogut wie unmöglich sein.