Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 10.914 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Januar 2022 um 20:29) ist von Delphin.

  • Macht es bei der Lagerung einer Armbrust einen Unterschied, ob sie beispielsweise senkrecht an der Wand hängt oder Waagrecht auf dem Boden liegt? Kann sich da was verbiegen über lange Zeit?

  • Eigentlich nicht … bei den modernen AB‘s zumindest eher nicht. Bspw. spannt man heutzutage auch die Sehne nicht mehr ab.

    Wenn Du jetzt aber von Mittelalter-AB‘s aus Holz & Horn, usw. sprichst, dann kann die Sache schon GANZ anders ausschauen ❗️❗️

  • Technisch gesehen ist das kein Problem, aber denke daran: Du musst die Armbrust in einem verschlossenen Behältnis aufbewahren. Kleiderschrank genügt. Aber einfach an die Wand hängen ist nicht OK, auch nicht mit einem Abzugsschloss oder so.

  • Aber zur Lagerung /Aufbewahrung selber gab es doch mal was neues vor ein paar Jahren vom Gesetzgeber. Soweit mir bekannt ist es eher problematisch die Ab wegsperren zu koennen und nicht ob sie umgespannt oder nicht irgenwo hängen (nur auf neue Modelle bezogen also wie oben geschrieben).

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

  • Stimmt. Allerdings steht im Gesetzestext MINDESTENS ein verschlossenes Behältnis, dann kann als einfachste Variante eine Tasche mit Schloss sein.

    Ein verschlossenes Zimmer ist lt. unserem Landratsamt auch möglich, da es die Mindestanforderungen an die Lagerung deutlich übersteigt!

    Kleiderschrank geht auch, dieser MUSS dann aber ebenfalls ABGESCHLOSSEN sein.

    Allerdings sollte da glaubhaft sein, das das Zimmer wirklich immer abgeschlossen/ abschliessbar ist!

  • Wenn es zu einer HD kommt, dann wird man ein verschlossenes Zimmer sicher dann akzeptieren, wenn es sich um eine Besenkammer oder einen kleiner Verschlag handelt, abgeschlossen und ohne Schlüssel im Schloss. Aber einfach nur zu behaupten, das Schlafzimmer wäre des Nachts immer abgeschlossen und deshalb dürfte die AB einfach so an der Wand hängen, das wird nicht reichen.
    Die AB muss außerdem UNGELADEN aufbewahrt werden, was insbesondere für die Magazin-ABs interessant ist. Hier muss das Magazin LEER sein. Da Pfeile aber NICHT als Munition gelten, dürfen die Pfeile im selben Behältnis liegen.

  • Deshalb auch der letzte Satz.

    Optimalerweise ein Hobbyraum. Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer natürlich nicht, das sollte aber jedem normal denkenden Menschen klar sein.....

  • Übrigens genügt für die AB auch eine verschraubte Wandhalterung, also etwa ein Haken, der mit einem Vorhängeschloss gesichert ist.

    Aus der AWaffVwV:

    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

  • Gesetzte sind ja in Deutschland oft so geschrieben, dass man relativ viel reininterpretieren kann, damit Juristen gegen entsprechende Honorare die Sache vor Gericht für ihre Mandanten klären können.

    Dennoch würde mich eure Meinung interessieren, wie es ist, wenn jemand alleine in der Wohnung wohnt. Dann wäre ja die komplette Wohnung ein abschließbarer Raum?

  • Dann wäre ja die komplette Wohnung ein abschließbarer Raum?

    Frage ich mich auch.

    Im Gesetz heißt es, dass Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter (hier Minderjähriger) geschützt werden müssen. Wo ist da der Unterschied zwischen einem verschließbaren Kleiderschrank, einer Zimmertür mit Schloss und einer Wohnungstür, sofern im Haushalt keine Minderjährigen leben?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Wo steht etwas im Gesetz von wegen "vor dem Zugriff Unberechtigter" etc.? Ich finde nichts in der Art. Das Gesetz (genauer gesagt die AWaffV) definiert dagegen sehr präzise die Anforderung, ohne dafür einen Grund zu nennen. Deshalb spielt es absolut keine Rolle, ob sich Minderjährige in der Wohnung aufhalten oder nicht. Das ist ein Relikt aus früheren Waffengesetz-Versionen, in denen das noch von Bedeutung war.

    (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

    1.

    mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

    Die Frage ist nun: Ist eine abgeschlossene Wohnungstür BESSER als ein verschlossenes Behältnis? Ist ein abgeschlossener Raum besser?

    Wohl kaum. Denn weder die Wohnungstür noch das Wohnzimmer werden DAUERHAFT abgeschlossen sein. Höchstens in Frage kommt eben ein Raum, der nicht zur normalen Wohnung gehört, sondern lediglich der Aufbewahrung dient. Ein Abstellraum, oder auch der Hobbyraum.

    Wir haben ja nun schon etliche Gerichtsentscheidungen bzgl. der Aufbewahrung. In keinem EINZIGEN Fall hat eine abgeschlossene Wohnungs- oder Haustür ausgereicht.

  • Mir wäre auch vieles Andere viel lieber, aber ein ab- geschlossenes Behältnis ist per se bzw. per Definition eben (leider) KEIN begehbarer Raum oder gar mehrer Zimmer / Wohnung


    Ein Tresor- Raum mag diesen Anforderungen ev. genügen, doch sind solche „Räume“ meist ganz anders konstruiert und ab- gesichert und werden zudem nach folgenden Vorschriften X, Y, Z gebaut und dann, nach Fertigstellung zusätzlich noch von Behörde A, B. C abgenommen …


    PS:

    Das schlimme / fatale daran ist nur, dass man diskutieren kann, wie man möchte … denn wenn man diesen gesetzlichen Vorgaben als „normaler Bürger“ nicht nachkommt, läuft es wohl lediglich auf eine Ordnungswidrigkeit hinaus …

    Hat man aber hingegen seine waffenrechtliche zu bedenken, dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus —> sprich diese ist bei solchem „Fehlverhalten“ akut gefährdet !

    [Nebst zu 99,99% dann zusätzlich anfallenden Kosten für Rechtsanwalt, Gericht, etc.]

  • Ein Tresor- Raum mag diesen Anforderungen ev. genügen, doch sind solche „Räume“ meist ganz anders konstruiert und ab- gesichert und werden zudem nach folgenden Vorschriften X, Y, Z gebaut und dann, nach Fertigstellung zusätzlich noch von Behörde A, B. C abgenommen …

    Beim Neubau eines Massivhauses ist das nicht so schwer umzusetzen. Anfrage bzgl. der Auflagen, dem Architekten mitteilen, Bauunternehmer setzt um, von einem entsprechenden Unternehmen die nötige Wertschutztür einsetzten lassen, Abnahme. Ja, ist teurer als ein Waffenschrank, bei einem Neubau fällt das nicht so ins Gewicht. Dafür hat man eben die Vorteile, viel mehr Platz, „Panicroom/Tornadoschutzraum“ ;) usw.

  • Also, ein Abstellraum oder ein Hobbyraum, der mit einem ordentlichen Schloss zugesperrt ist und bei dem der Schlüssel NIEMALS steckt, genügt für freie Waffen vollkommen. Bei erlaubnispflichtigen Waffen sieht es anders aus.

    Wie oben gesagt, selbst eine abschließbare Wandhalterung geht (bei freien Waffen) in Ordnung (gemäß AWaffVwV).

  • Ja, ich habe eine Armbrust auch mal so behandelt.

    Des Gesetzgebers Minimalanforderung war meine Maximalanforderung.

    Kann man so machen.

    Man kann eine Armbrust aber auch gut behandeln.

    Gefütterte Tasche, gegen Temperaturschwankungen und Sonnenlicht geschützt,

    mit einem ordentlichen Schloss, vor äußeren Einflüssen geschützt im Schrank.

    <

    Eine von den Beiden habe ich noch, und sie leistet mir treue Dienste wie am ersten Tag.

    Aber Mülltüte und Kabelbinder sind auch gesetzeskonform.

    Kann man so machen. Ist dann aber zensiert.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Also, ein Abstellraum oder ein Hobbyraum, der mit einem ordentlichen Schloss zugesperrt ist und bei dem der Schlüssel NIEMALS steckt, genügt für freie Waffen vollkommen. Bei erlaubnispflichtigen Waffen sieht es anders aus.

    Wie oben gesagt, selbst eine abschließbare Wandhalterung geht (bei freien Waffen) in Ordnung (gemäß AWaffVwV).

    Moooment, ich mache das genau anders herum: Ich habe sie in einem verschlossene Schrank, bei dem der Schlüssel IMMER steckt. Komme so schneller ran, und dürfte ebenfalls den Anforderungen entsprechen, oder?