Privatsphäre gegen Drohnen schützen (Einsatz von LG)

Es gibt 100 Antworten in diesem Thema, welches 10.400 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Oktober 2022 um 23:17) ist von Nick_Nolte.

  • Ich denke, im Gegensatz zu dem, was der Vielschreiber hier herbeikonstruiert, ist das Urteil relevant im Sinne des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und der Wahrung der Privatsphäre.

    Einen Menschen ohne sein Wissen dort abzulichten, wo er sich unbeobachtet fühlt ist unterste Schublade. Ob im eigenen Garten, den eigenen vier Wänden, der Umzugskabine im Solarium oder Schwimmbad, Toilette usw. Ist und bleibt für mich Spannen und das ist mehr Menschen mit fragwürdigem Charakter vorbehalten.

    Liebe Grüße Udo

    P.S.: Dazu zähle ich auch ausdrücklich den Wächtermodus von Tesla. Panzerband und zukleben die Kamera!

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Denn es schafft Haß und Gegner gegen beide Hobbys.


    Das erkennt scheinbar hier kaum einer.

    Nö, gerade als Waffenbesitzer versteht man ziemlich gut das Prinzip der Dämonisierung von Gegenständen.

    Ich denke jedem von uns ist klar dass nicht die Drohne sondern der Pilot schuld hat. Und jeder Drohnenpilot dürfte einsehen dass der Pilot da absoluten Bockmist gebaut hat.

    Ein Bekannter von mir der ein top Sportschütze in diversen Disziplinen UND passionierter Drohnenpilot ist, sagte zu diesem Fall er hätte anstelle des Schützen genau so gehandelt.

    Hier ein Video von seiner Fliegerei. Ich durfte mit zweiter FPV-Brille mal quasi als Co-Poilot mitfliegen, macht irre viel Spaß.

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  • Nicht Hobby Betreibende können das so sehen.

    1.) Der Drohnenpilot hat Bockmist gemacht. Die Privatsphäre mißachtet, gegen Gesetze verstoßen.

    2.) Der Schütze hat in der Gegend rumgeballert und Leben gefährdet.

    Beides nicht unbedingt gut für beide Hobbys.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Gegen den ist ja auch ein Verfahren eröffnet worden.

    Aber er wurde doch freigesprochen oder hab ich was übersehen?

    Der Schütze wurde freigesprochen, gegen den

    Piloten läuft ein Verfahren.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Richte deine Beschwerde oder Einspruch bitte an das Amtsgericht Riesa... Scheinbar hast du besseres Rechtswissen als die dortigen Richter welche den Schützen frei gesprochen haben! ... Kopfschüttel...

    PS... Bitte gib alle deine Luftgewehre ab, weil die sind ganz böse.... Ironie off...

  • Scheinbar hast du besseres Rechtswissen als die dortigen Richter welche den Schützen frei gesprochen haben

    Einzelne Richter sind aber auch nicht unfehlbar ! Ansonsten würden nicht ständig gefällte Urteile von der nächst höheren Instanz aufgehoben oder abgewandelt. Nicht umsonst gibt es den Spruch : Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand. Recht haben, und vor Gericht dieses auch zugesprochen zu bekommen sind zweierlei paar Schuhe

    Gruß
    Heiko __ ( Fördermitglied VDB )

    --Alle Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Unterhaltung--

  • Zum 27 sten Mal. Es geht nicht um das Urteil. Sondern um die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und das Gefahrenpotential.

    Jörg Sprawe sagte auch, seine Teile seien Spielzeug. Tja. Nun sind Sie verboten.

    Leute haben mit Drohnen Mist gemacht. Ergo gibt es jetzt sehr strenge Richtlinien. P.S. war vorher auch nicht verboten.

    Denkt mal nach. Wo wird der Weg wohl hinführen? Sicher nicht in der Fantasie, daß man jetzt mit LGs Drohnen abschießen kann. Sorry.

    Und wenn beim Abschuß der Drohne etwas passiert wäre. Holla die Waldfee.

    Trotz der Negativ Publicity kann man noch von Glück reden.

    Meint ihr, in der Bild steht dann: Heldenhafter Vater hat seine Famile vor der Drohne verteidigt?

    Es reicht, daß der Drohnenbesitzer sein Hobby untergraben hat.

    Ehrlich gesagt habe ich keine Lust, in der Zukunft nur noch Briefmarken zu sammeln. Das ist ziemlich öde.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (3. Oktober 2022 um 23:43)

  • Der wesentliche Punkt bei dem ganzen ist die Kamera an der Drohne. Mit der in den zurecht hart geschützten privaten Rückzugsraum einer Familie eingegriffen wurde.

    Und deshalb wurde der zugegebenermaßen grob fahrlässige Abschuss als angemessenes Mittel betrachtet.

    Ganz abgesehen davon wäre eine Drohne in Bewegung auch kaum zu treffen. Und wenn sie lange genug still in der Luft stand liegt die Vermutung das da gefilmt wurde doch recht nah.

  • Denke ich auch. Glücklicherweise ist nichts weiter passiert.

    Schlau wäre gewesen (vom Drohnenbesitzer) vorher zu fragen, nachzugeben, andere Wege zu beschreiten. Als so gleich zwei Hobbys im schlechten Licht dastehen zu lassen. Für Verbots -Fetischisten ist soetwas ein doppeltes Fressen. Quasi gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.

    Das ärgert mich bei den beteiligten Intelligenzbestien.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Nachzugeben kann da auch ganz schnell in die Hose gehen. Aufnahmen meiner Familie im Pool möchte ich genauso wenig im Netz sehen wie Aufnahmen eventueller Wertgegenstände auf dem Grundstück. Und wie gesagt, das LG war hier garnicht prominent als böse dargestellt.

  • Glücklicherweise.

    Ich denke auch, daß da nachbarschaftlich etwas im argen lag.

    Ich erinnere mich an unser Wochenendhaus. Nachbarn haben einen Schießstand gebaut und brauchten unser ok. Wir sind mit Modellen rumgefahren (Drohnen gab es noch nicht).

    Schlußendlich haben wir alle Kinder den Schießstand genutzt und alle haben den Platz für Modelle benutzt.

    Nennt sich miteinander und geben und nehmen und in Freindschaft miteinander leben.

    Da fragt man übertragen einfach. Kann ich mal ein paar coole Bilder von unserem Haus machen und Nachbar sagt. Wow. Könntest Du auch ein paar Bilder von unserem Haus machen. Klar.

    Oder. Hast Du Lust mit uns etwas LG zu schießen, ....

    So kenne ich das.

    Gibt es scheinbar nicht mehr.

    So werden Gerichte unnötig belastet, die Beziehung der Nachbarn noch schlechter, 2x Hobbys in Verruf gebracht. Alles völlig unnötig.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (4. Oktober 2022 um 00:51)

  • Ich erinnere mich noch an den Fall, als er vor drei Jahren aktuell in der Presse war.

    Von negativen Schlagzeilen gegen den Schützen wüsste ich da nichts, insofern muss man sich kaum Sorgen um den Ruf von LG-Besitzern machen.

    Es kam nur der Hinweis, dass das Urteil keinen Freibrief für den Abschuss von Drohnen darstellt. Deer Fall war damals etwas speziell und etwas andere Umstände hätten wahrscheinlich zu anderen Urteilen geführt.

    Der Pilot war für die Gartenbewohner nicht erreichbar in Sichtweite, das war ein Punkt (Ich meine, der wohnte einige Häuser weit entfernt).

    Dann war das Grundstück von hohen Hecken umgeben. Hätte dieser Sichtschutz nicht bestanden (z.B. nur ein niedriger Zaun statt der Hecken) hätte das Gericht wohl die Privatsphäre nicht so stark gewichtet.

    Außerdem gilt der Grundsatz, dass Recht dem Unrecht nicht weichen muss, also war die Flucht ins Haus auch nicht als nötig anzusehen.

    Und hätte der Schütze statt des LG was gröberes zum Abschuss verwendet, wäre das Urteil vielleicht auch anders ausgefallen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Mal völlig abgesehen von der Kamera: Ich möchte keine ferngesteuerten Fluggeräte über mir haben. Schon gar nicht auf meinem eigenen Grundstück. Und erst recht nicht, wenn der Pilot vielleicht sein Spielzeug sieht, aber nicht den sichtgeschützten Bereich darunter. Das ist einfach fahrlässig! Und genauso wenig möchte ich einen Nachbarn haben, welcher auf einem Nachbargrundstück Luftgewehre Richtung Himmel abschießt.

    Ich fliege keine Drohnen. Aber Modellhubschrauber.

  • " OWI"

    Ich würde mir es trotzdem 2 mal genau überlegen und dann lieber noch 2 Zeugen dabei haben .

    Auch mit einer OWI kann man sich garantiert seine Zuverlässigkeit versauen auf irgendwelchen Wegen.

    FAZIT: Der Herr hatte Glück, ich würde es nicht riskieren zumindest nicht in bewohnten Gebieten. Und denkt immer dran, manchmal sieht man den Rattenschwanz nicht bevor er da ist .

  • P.S.: Dazu zähle ich auch ausdrücklich den Wächtermodus von Tesla. Panzerband und zukleben die Kamera!

    Wie ich in Vox das Automagazin sah, ist Tesla noch schlimmer als ein gelegentlicher Nachbar mit seiner Drohne. Erstaunlich was deren Produkte so alles aufzeichnen und vor allen Dingen wiedergeben. Und in der sog. "Wächterfunktion" wird alles gefilmt und gespeichert, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist und vermutlich auch dort noch. Hier nachzusehen, im 2. Teil bei ca. 19:15:

    https://www.tvnow.de/shows/auto-mob…term=auto-mobil

    Also wenn Dein fahrbarer Untersatz dich ans Messer liefert, selbst ohne Unfall, hört der Spaß für mich auf. Und der Rest vom Leben gestaltet sich wie eine Schwerstgeburt, weil wirklich überall der Datenschutz im Weg ist. Für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Erstaunlich dass Tesla in der EU von der DSGVO noch nicht hart rangenommen wurde.

    Das mit der Drohne galt ja als Notwehr, und "Not kennt kein Gebot" bzw. es ist okay sich in der Not angemessen seiner Möglichkeiten zu bedienen. Mal blöd gefragt.. wie hätte man die penetrante Kameradrohne sonst vom Himmel geholt? Irgendwas muss da geworfen/geschossen werden, denn der Pilot war anscheinend lernresistent und unbekannt.