Privatsphäre gegen Drohnen schützen (Einsatz von LG)

Es gibt 100 Antworten in diesem Thema, welches 10.296 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Oktober 2022 um 23:17) ist von Nick_Nolte.

  • aber richtig:

    Zu drastischeren Verteidigungsmitteln griff ein Mann, der sich in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Riesa verantworten musste (Urteil vom 24.04.2019, Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19). Dieser schoss eine über seinem Grundstück schwebende Drohne kurzerhand mit einem Luftgewehr ab. Die Drohne im Wert von etwa 1500 Euro stürzte auf ein Garagendach und wurde dabei vollständig zerstört.

    Der Eigentümer der Drohne und Nachbar des Schützen, der die Drohne nicht selbst steuerte, sondern einen Bekannten ans Steuer gelassen hatte, wollte die Zerstörung nicht auf sich sitzen lassen. Er stellte Strafantrag wegen Sachbeschädigung und verklagte den Schützen gleichzeitig auf Schadensersatz.

    Das Gericht sprach den Schützen frei und wies die zivilrechtliche Klage zurück. In der Hauptverhandlung wurde festgestellt, dass sich zum Zeitpunkt des Überflugs die beiden kleinen Töchter des Angeklagten im Garten des Grundstücks aufhielten. Auch die Ehefrau des Angeklagten trat zwischenzeitlich aus dem Haus, um den Hausmüll wegzubringen, und wurde dabei von der Drohne verfolgt. Der Schütze wollte die zu befürchtenden Videoaufnahmen seiner Familie nicht hinnehmen. Nachdem er durch lautes Rufen erfolglos versucht hatte, den Piloten zu vertreiben, holte er sein Luftgewehr und schoss die Drohne mit zwei gezielten Schüssen vom Himmel. Für ihn war nicht erkennbar, wer die Drohne steuerte.

    Das Gericht hielt die Verteidigungshandlung des Angeklagten für gerechtfertigt. Entscheidend ist der Notstandsparagraf § 228 BGB. Demnach darf eine fremde Sache beschädigt oder zerstört werden, wenn dies der Abwehr einer drohenden Gefahr für sich selbst oder einen anderen dient, die Beschädigung oder Zerstörung das mildeste greifbare Mittel darstellt und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.

    Die Gefahr lag nach Ansicht des Gerichts in der bereits eingetretenen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des Rechts auf Privatsphäre und in der Verletzung des Rechts am eigenen Bild, wobei hier mehrere auf dem Grundstück des Schützen befindliche Familienmitglieder betroffen waren.

    :thumbsup::thumbsup::thumbsup:

    Der ganze Artikel:

    https://www.spiegel.de/netzwelt/geric…e8-b86a475451f6

    Don't panic organize Fishes Fish Swarm Shark - Teamwork ...

  • Schön. Aber warum steht dieser Post unter "CO2" und nicht unter "Allgemein"? Dort könnte man die Implikationen diskutieren. Und die gibt es meines Erachtens.

  • Und wie siehts da mit den WaffG und evtl. Strafverfahren aus?

    Davon wird nichts erwähnt , schließlich konnte er ja nicht sicherstellen das das Projektil zu keinem Zeitpunkt das Grundstück verlässt ?

    Dieser Rattenschwanz kommt im unglücklichen Fall doch hinterher

  • Flammpanzer 3. Oktober 2022 um 14:10

    Hat den Titel des Themas von „Privatsphäre gegen Drohnen schützen ,“ zu „Privatsphäre gegen Drohnen schützen (Einsatz von LG)“ geändert.
  • Und wie siehts da mit den WaffG und evtl. Strafverfahren aus?

    Davon wird nichts erwähnt , schließlich konnte er ja nicht sicherstellen das das Projektil zu keinem Zeitpunkt das Grundstück verlässt ?

    Das steht im zitierten § 228 BGB:

    Wer ... handelt nicht widerrechtlich.

    Das gilt nicht nur für die Sachbeschädigung

    sondern generell - also auch für das WaffG.

    Im Übrigen käme ein Strafverfahren überhaupt

    nicht in Frage, es handelt sich um eine OWI.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hm, war sicher ein guter Schütze. Abgesehen vom Juristischen stelle ich mir das gar nicht so leicht vor, ein fliegendes Ziel auch zu treffen, es sei denn, die Drohne war wirklich sehr tief und vielleicht eine Weile unbewegt.

    Bei uns ist vor ein paar Jahren, als das so losging mit den Drohnen, so ein Teil im Garten abgestürzt (ich habe es NICHT abgeschossen). Tagelang hat sich keiner dazu gemeldet und dann kam ein Nachbar, der drei Häuser weiter wohnt. Ich wollte die Trümmer schon bei Kleinanzeigen verkaufen.

    Das Teil hatte auch eine Kamera und witzig fand ich das nicht.

    Jens

  • Hm, war sicher ein guter Schütze. Abgesehen vom Juristischen stelle ich mir das gar nicht so leicht vor, ein fliegendes Ziel auch zu treffen, es sei denn, die Drohne war wirklich sehr tief und vielleicht eine Weile unbewegt.

    Bei uns ist vor ein paar Jahren, als das so losging mit den Drohnen, so ein Teil im Garten abgestürzt (ich habe es NICHT abgeschossen). Tagelang hat sich keiner dazu gemeldet und dann kam ein Nachbar, der drei Häuser weiter wohnt. Ich wollte die Trümmer schon bei Kleinanzeigen verkaufen.

    Das Teil hatte auch eine Kamera und witzig fand ich das nicht.

    Jens

    Ein Kollege der von meinem Hobby weiß und Drohnen bastelt meinte theoretisch wäre es machbar das die Drohne ausweicht. Auf 50m bleibt ja fast eine halbe Sekunde Zeit um zu reagieren.

    Auf einen Versuch wollte er es aber nicht ankommen lassen ;) obwohl sich da bestimmt ein Verein fände, wo man auf der 100m Bahn probieren könnte.

    Abgesehen davon wäre die Drohne zumindest bei meinen Schießkünsten auch so absolut sicher.

  • Mir stellen sich viele Fragen.

    Was für eine Drohne? Racingdrohne oder Kameradrohne?

    War der Flug für die Bewohner gefährlich bzw flog der Steuernde gefährlich?

    Wie sieht das Grundstücl aus? Lag dahinter eine Wiese, Wald, Schule, Kindergarten, ....

    Mit dem LG in die Luft zu schießen ist auf jeden Fall grob fahrlässig, wenn sich in der Flugbahn andere Grundstücke, Häuser, Fenster, ... und kein Wald oder Wiese.

    Der Drohnenpilot hat auf jeden Fall die Privatsphäre verletzt. Erst recht mit einer Kameradrohne.

    Der Schütze meiner Meinung aber nicht nur Sachbeschädigung (der Drohne) und eventuell bei dem Garagenbesitzer, wenn es nicht seine Garage war.

    Ausserdem hat er damit Leben gefährdet!

    Nicht nur durch den Schuß und das Projektil. Die Drohne hätte z.B. bei einem Schuß in dien Gyro-Sensor, Empfängerteil, ... völlig unkontrolliert irgendwo hin weg beschleunigen können. Die Drohne hätte durch den Schuß Menschen verletzen können!!!

    Das ist unverantwortlich!!! Sorry. Auch wenn der Drohnenpilot vieleicht eine Strafe verdient.

    Der Schütze mit Sicherheit da Er in zweifacher Hinsicht Menschen in Gefahr gebracht hat.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Als Drohnenpilot muss ich auch mal dazu Stellung beziehen. Ich Fliege grundsätzlich

    nicht beim Nachbarn aufs Grundstück, hab ich früher schon nicht mit den ersten Drohnen

    gemacht und auch heute nicht mit meiner Mavic Pro. Kamerdrohnen fliegen in der Regel

    recht gemütlich weil man will ja was aufnehmen und wenn ich da im Sportmodus rum

    heize seh ich nix :D Wenn der Pilot sich nur auf sein Bild Konzentriert sieht er nicht wenn

    der Nachbar hinter ihm mit dem Gewhr im Hintergrund auftaucht und wenn die Drohne

    nur ein paar Meter hoch fliegt ist es für einen geübten Schützen kein großes Problem die

    zu treffen. Die Drohne aber so zu treffen dass sie abstürzt bedarf entweder einen Schuss in

    einen der 4 Motoren (geh davon aus dass es ein Quadrokopter war und kein Hexa) oder eben

    in den Bordcomputer. Dan besteht aber immer noch die Gefahr dass die Drohne unkontrolliert

    abstürzt und wenn dan jemand zu schaden kommt ist der Schütze schuld weil er in den Luftverkehr

    eingegriffen hat. Das ganze war sowieso ein "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" da die Drohne

    als Luftverkehrsfahrzeug gelistet wird.

    Gut, der Pilot hat sich definitiv falsch verhalten, der Schütze aber ebenso. Währ die Familie ins

    Kaus gegangen, hätte Beweisfotos gemacht und die Polizei gerufen währ es der "sichere Weg" gewesen

    als die Drohne abzuschießen.

    Gruß

    Thomas

  • Genau. Beide haben nicht gerade den Darwin Preis gewonnen.

    Die Motoren sind oft noch recht solide.

    Ein Schuß in den Akku oder der Stromversorgung auf dem Motherboard würde zum Runterfallen führen.

    Aber das ist dann eher Zufall. Mit Pech halt in einen Sensor oder in den Empfänger. Die Drohne kann dann alles mögliche machen. Von Flug nach Oben bis in den Flugbereich oder in eine Richtung beschleunigen, wenn der GPS Sensor, Neigungssensor, Beschleunigungssensor oder Gyro getroffen wurde.

    Dann rast die Drohne mit max. Geschwindigkeit irgendwo hin, wo man Sie nicht haben will. Mit Glück dann nur eine zerbrochene Fensterscheibe oder ein demoliertes Auto.

    Wahrscheinlich waren sich beide Nachbarn auch nicht grün.

    Ergo nur über dem eigenen Grundstück oder nicht über bewohntem Gebiet.

    Und niemals etwas abschießen.

    Die Folgen deckt dann keine Versicherung da grob fahrlässig!

    Dann zahlt man eventuell lebenslänglich und mit einem halbwegs gesunden Gewissen sollte man dann auch massig Schuldgefühle haben.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das ganze war sowieso ein "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" da die Drohne

    als Luftverkehrsfahrzeug gelistet wird.

    Aber nicht rechtswidrig. Hat das Gericht ja

    völlig richtig festgestellt.

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ob ein Richter das beurteilen kann?

    Ich meine nicht die Gesetzeslage sondern das Gefahrenpotential.

    Eigentlich sollte man von Glück reden, daß nur ein Sachschaden passiert ist.

    Das war aber reiner Zufall.

    Beide haben für ihr jeweiliges Hobby eher Negativschlagzeilen gemacht und dazu beigetragen, daß Gesetze eher noch mehr verschärft und sich nicht wieder lockern.

    Auch wenn vieleicht einige nicht meiner Meinung sind. Das war dumm.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ob ein Richter das beurteilen kann?

    Das ist sein Job! Wer, wenn nicht ein Richter?

    Aus dem Urteil:

    Zitat

    a) Der Angeklagte hat sich nicht des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gemäß § 315 StGB strafbar gemacht.

    Unter den Luftverkehr im Sinne des § 315 StGB fällt der Verkehr mit Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Abs. 2 LuftVG (BeckOK, 41. Ed. Stand 01.02.2019, § 315 StGB Rn. 5; Leipold/Tsambikakis/Zöller, 2. Auflage 2015, § 315 StGB Rn. 5). § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 LuftVG fasst hierunter auch Flugmodelle. Kennzeichnend für diese ist, dass sie unbemannt sind. Es kann sich um alle Arten der in § 1 Abs. 2 LuftVG angesprochenen Fluggeräte handeln, auf Größe und Antriebsart kommt es nicht an. Von den in § 1 Abs. 2 S. 2 LuftVG legaldefinierten unbemannten Luftfahrzeugen unterscheiden sich Flugmodelle durch ihren Verwendungszweck. Flugmodelle dienen ausschließlich der Freizeitgestaltung (Erbs/Kohlhaas, 223. EL Januar 2019, § 1 LuftVG Rn. 6; MMR 2014, 431; Bt-Drs. 17/8098, S. 12). Von dem Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG erfasst ist auch der Einsatz von Drohnen im privaten Bereich (NZV 2016, 353). Allerdings ist es geboten, solche Luftfahrzeuge des § 1 Abs. 2 LuftVG von dem Anwendungsbereich des § 315 StGB auszunehmen, bei welchen - wie vorliegend - der Beförderungsvorgang (“Verkehr“) völlig in den Hintergrund tritt beziehungsweise nicht vorhanden ist (Leipold/Tsambikakis/Zöller, 2. Auflage 2015, § 315 StGB Rn. 5).

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  • Ich meinte nicht in Hinblick des Gesetzes sondern der Gefährdung.

    Was ist, wenn die Drohne durch den Schuß Jemanden verletzt hätte? Im Extremfall Jemanden getötet?

    Das ist dann kein Unfall mehr wie wenn der Pilot die Drohne nicht kontrolliert hätte. Das war eine bewußte Tat um die Drohne in einen unkontrollierten Zustand zu versetzen.

    Im Endeffekt ähnlich als wenn Jemand die Reifen eines Autos anschneidet, so daß Sie dann mit Pech auf der Autobahn platzen und der Fahrer einen Unfall produziert.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Flieg einfach nicht über fremde Grundstücke,

    dann bleibst du von dem Problem verschont.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das Gerichturteil sagt es doch eindeutig aus, was gibt es da noch zu diskutieren Play?

    Gehts schon wieder los mit den Endlosen dikutieren! :cursing:

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Das Gerichturteil sagt es doch eindeutig aus, was gibt es da noch zu diskutieren Play?

    Aber wozu dann dieser Thread ?

    In der Klatsch-Presse sind doch alle Infos darüber nachzulesen.

    Gruß
    Heiko __ ( Fördermitglied VDB )

    --Alle Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Unterhaltung--

  • Das ist so ein Jörg Sprawe Ding. Anscheinend sehen Einige das als Aufforderung, auf Alles mögliche ballern zu können.

    Und dann kommen weitere Gesetze und dann ist das Jammern groß.

    Hat hier keiner ein wenig Weitblick?

    Die Vergangenheit hat doch gezeigt, was bei Drohnen und LGs dann passiert. Dazu muß man kein Hellseher sein.

    Ich schieße und fliege so, daß ich Niemanden behindere oder gefährde. Und nie über oder auf bewohntem Gebiet.

    Ich kann beide Seiten verstehen. Aber so wie es aussieht, wollen einige unbedingt Verschärfungen.

    Daher hat GS auch solchen Erfolg.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Hat hier keiner ein wenig Weitblick?

    Die Vergangenheit hat doch gezeigt, was bei Drohnen und LGs dann passiert. Dazu muß man kein Hellseher sein.

    Naja, mein Weitblick sagt mir, dass es dank solcher Volltrottel, die mit ihren Drohnen verboten herumgurken, durchaus zu Einschränkungen kommen kann. Gerade in Deutschland. Da gibt es dann Drohnen nur noch auf Drohnenerwerbschein, und für den braucht man natürlich Sachkunde- und Bedürfnisnachweis... X/ Und Schuld wären daran nicht die, die berechtigterweise so ein Teil unschädlich machen.