Hallo,
ich war bisher der Meinung, dass ein Waffenbesitzer seine Waffen einer unberechtigten Person zum Anschauen und befummeln nicht in die Hand geben darf. Ich rede hier nicht vom Schießstand, sondern Privaträume, also Wohnung oder Haus. Dies wäre der klassische Fall von "Tatsächliche Gewalt" über die Waffe verlieren und käme dies raus, wäre die Konsequenz Verlust von WBK/ Jagdschein.
Nun wurde mir von mehrere Waffenbesitzer gesagt dies wäre nicht richtig. Es steht nirgends im Waffengesetz, dass es verboten wäre, auch nicht in Verwaltungsvorschriften.
Greift da §34 Absatz 1? Könnte auch eine 3-minütige aus der Hand geben der Waffe als Überlassen gewertet werden?
Wer von euch weiß mehr darüber? Wie ist eure Meinung? Gibt es dazu Passage aus Waffengesetz?