Ich will auf keinen Fall die Spassbremse sein, ich könnte ja auch die Flinte nehmen.
Aber zum schiessen mit einer scharfen Waffe, auch auf privatem Grund, benötigt man ja eine Schiesserlaubnis der Ortsbehörde.
Es ist mir aber zu aufwändig die zu beantragen, ab zu holen, bezahlen usw.
Stimmt nicht, zumindest in Bayern, da muss nur das Böllern vorher angezeigt werden, da kein schießen, auf dem Ordnungsamt bzw. der für Dich zuständigen Behörde... Machen wir immer wieder z.B. bei Beerdigungen, Hochzeiten.... auf der Behörde anzeigen, die informiert die Polizei und Feuerwehr, das geböllert wird...
War vor ein paar Jahren lustig, als die Feuerwehr nicht informiert war, 3fachböller mit 90mm Durchmesser, eine Rauchwolke.....
tatütata, ratzfatz war die Wehr da.....
Dazu folgendes: