Es GIBT Schießstätten, die KEINE Erlaubnis brauchen.
Das kann ich beim besten Willen nirgends erkennen.
Für mich liest es sich, es gibt Schießen auf Schießstätten (die eine Erlaubnis brauchen).
Und Schießen außerhalb von Schießstätten.
Wie oft soll ich denn die AWaffVwV noch zitieren?
Da steht doch ganz klar: "Sofern.... wird... keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben."
Es handelt sich bei einem solchen Aufbau natürlich um eine Schießstätte, die Definition des §27 ist voll erfüllt. Das sieht auch der BMI so. Sonst stünde da: "wird KEINE Schießstätte betrieben". Hier wird eine solche Schießstätte von der Erlaubnispflicht befreit.