Ist jetzt eigentlich ein Luftgewehr nach dem neuen Deutschen Waffenrecht Frei wenn es vor 1970 hergestellt wurde und auch….
1 …. aus dem Ausland kommt (also auch der Hersteller)
2 …. nie in Deutschland offiziell vertrieben wurde.
3 … mehr als 7,5 Joule hat.
Ihr könnt mich schlagen. Ich lese das einfach nicht raus….
Original Deutsches Waffenrecht:
Ausnahmen gelten für Luftgewehre, die vor dem 1. Januar 1970 oder vor dem 2. April 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt und in den Handel gebracht worden sind (WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2).
-----Hier steht ja nicht mal das (…vor dem 1. Januar 1970….) sich das nur auf die (ehemalige) BRD bezieht -----
BITTE nicht als Antwort -ist ja klar, ist ja auch deutsches Recht-
PS:
Nachfrage beim Landrsatsamt: Bitte an den Zoll wenden.
Nachfrage beim Zoll: Bitte an die Waffenbehörde Ihres Landes Wenden.
Eine letzte Anfrage bei der Waffenbehörde ergibt als Antwort einen Anhang des Waffengesetzes. Bin i deppad...