Beiträge von Waldsee

    Ich weiß es genau. Ich habe,als der Katalog noch auf dem Postweg war,einem anderen Sammler erzählt,dass und von wem ich diesen bekomme. Dieser erzählte mir,dass er den Erstbesitzer des Originals kennt. Und das dieser sich ärgert,den Katalog verkauft zu haben, da der Käufer ihm versprochen hatte,keine Kopien anzufertigen. Dieser Käufer bot nun Kopien auf der bekannten Auktionsplattform an. Da ich ihn kannte, sprach ich ihn auf das Original an,und bekam es schließlich. Der Erstbesitzer machte hier nun heute seinem Unmut Luft,da wieder eine Kopie angeboten wird. Die Geschichte dazu deckt sich mit dem,was ich gehört habe. Und er bestätigte ja auch,dass er genau diesem sein Original verkauft hatte.

    Was mir mal auf der Seele liegt und da könnte ich kotzen, ist das Thema Kopierern und verkauf von Bedienungsanleitung Suhl Luftgewehren.

    Versteh ich nicht wer sowas kauft oder verkauft.

    Da tut mein Sammler Herz weh. Habe einen Katalog einen Sammler verkauft für 250 Euro unter Sammler Ehrenwort das keine Kopien davon auftauchen oder angefertigt werden. Das war Bedingung für das Geschäft!!! Und was ist damit passiert....

    Kopiert Kopiert Kopiert.......... ||

    Es ist der alte Haenel Katalog der immer wieder angeboten wird bei egun. Alter Katalog vorkrieg. Hätte ich das gewollt hätte ich selbst Geschäfte damit gemacht aber sowas machen Sammler nicht. Und der liebe Herr gibt nicht mal Stellungnahme dazu. Soweit ist es mit Sammler gekommen. Finde ich echt schlimm. Sooo mal ausgekotzt bei euch. Hätte ich ihn mal behalten und gut wech geschlossen ;(;(

    Wenn du einen Herrn mit einem gleichnamigen Bundesland meinst,dann hab ich jetzt dein ehemaliges Original. Und wir haben dann noch einen gemeinsamen Bekannten.

    Scheinbar hat es niemand mitbekommen,was dort beschlossen wurde. Komisch,dass man hier immer nur über Verbote von Messern und SSW liest. Hier mal ausnahmsweise eine Entschärfung des Waffenrechts. Leider nur für Staatsbedienstete. Die Waffenfreistellungsverordnung vom 30.11.2020,beschlossen am 05.12.2020.

    Mit dieser Verordnung haben für Bedienstete des Bundes,von Agrar über Finanzamt bis Zoll die Paragraphen 2,10,12,25a,26,27,27a,29-33,39-39,40,42,58, usw keine Gültigkeit mehr.

    Kurzum können sich Mitarbeiter aller Bundesbehörden nun Waffen und Munition im Ausland beschaffen,müssen diese nicht registrieren lassen,benötigen keinerlei Erlaubnisse zum Erwerb,Besitz,Führen und Schießen,unterliegen keinerlei Altersbeschränkung usw???Wozu nur ist das ganze gut? Der Bund der Büchsenmacher hat in seiner Sichtweise der Verordnung übrigens sämtlich möglichen Verschwörungstheorien Vorschub geleistet.

    Bitte Kommentare erst nach Lesen der Verordnung und der betroffenen Paragraphen.

    Insbesondere bitte ich NC9210 um seine Meinung. Aufbauscher aber auch Relativierer behalten ihre Meinung bitte für sich. Es steht alles schwarz auf weiß in der beschlossenen Verordnung.