Ich würde keinem "Flüchtendem Täter" , egal ob er Diebesgut in den Händen hält oder nicht, in den Rücken schießen. Wie schon gesagt, er ist ja auf dem Rückzug. Ich weiß nicht wie es sich verhält, wenn der Flüchtige zuvor einen anderen Menschen erschossen hat. Dürfte ich ihn dann in den Rücken oder überhaupt auf ihn schießen, um ihn zu stoppen? Und das auch noch als Zivilist?
Ich glaube, nein!
Flieht der Dieb mit einer Büchse auf einen Brennholzstapel zu , um sich dahinter eine bessere Deckung Zi schaffen , weil er auf dichbschiessen will , dann darfst du ihm in den Rücken schiessen .
Flieht er aus dem gleichen Grund wie mit einer Flinte auf einen 50m entfernten Brennholzstapel , darfst du das nicht .
Aber das könnte der Richter nicht immer so sehen .