Geplant: Verschärfungen des Waffenrechts in Bezug auf Schreckschuss- und Signalwaffen

Es gibt 447 Antworten in diesem Thema, welches 63.403 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. November 2021 um 21:17) ist von Esti.

  • In 2020 gab es 370 solcher Straftaten mit SSWs (Berlin). Davon waren aber 244 lediglich "Führen ohne kleinen Waffenschein".

    Zumal führen keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit ist. Bei einer Straftat gilt man ab 90 Tagessätzen als vorbestraft und außerdem kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich denke das bei diesen Zahlen sehr gern zu gunsten der "Mehrheit" alles zusammen geschmissen wird. Egal ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit....

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Zumal führen keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit ist. Bei einer Straftat gilt man ab 90 Tagessätzen als vorbestraft und außerdem kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

    Hi, das Führen einer SSW ohne KWS stellt einen Straftatbestand dar. Das WaffG (Das die Zusatzfunktion als Nebenstrafrecht innehat), regelt dies klar und droht 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für diesen Fall an. Wenn es eine OWi wäre, dann wäre nur eine Geldbuße, aber keine Geld- oder gar Haftstrafe angedroht.

    Ab 90 Tagessätze taucht das Vergehen im Bundeszentralregisterauszug auf. Also denjenigen Registerauszug, den Du als Privatperson beim Amtsgericht anfordern kannst. Behörden sehen dagegen alles, es sei denn der Eintrag ist löschpflichtig und gelöscht.

  • Dafür hat es Corona nicht gebraucht.

    Einfach mal die Klüsen aus dem Märchenbuch nehmen und sich die Welt ansehen, wie sie schon immer war. Und was sehen wir da? Keinen Rosengarten.

    Abgesehen davon hat es die Leute schlichtweg nicht zu interessieren und zu kümmern, was ich 'brauche', oder wofür ich mein Geld raushaue.

    Erst recht dann nicht, wenn ich mir nichts zuschulden kommen lasse.

    Und Dich hat das schon gleich dreimal nicht zu kümmern.

    Damit wir uns da gleich mal verstehen.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Ich glaube nicht, dass es fausthiebartig zu einem Verbot von SSW kommen wird. Dafür spricht der relativ hohe Umlauf von SSW in der Bevölkerung. Viele Bürger würden dadurch kriminalisiert, dass sie eine SSW irgendwo auf dem Dachboden besitzen und dies gar nicht mehr wissen.

    Möglicherweise kommt es aber zu den gleichen Voraussetzungen für den Erwerb einer SSW wie für das Führen. Deutschland hat eine historische Trennung zwischen WS und WBK. Denkbar wäre tatsächlich die Einführung einer kleinen WBK für den Erwerb und bloßen Besitz von SSW. Zwar könnte der Gesetzgeber den KWS zu einer den Erwerb und Besitz berechtigenden funktional gleichgestellten Erlaubnis erklären. Ich denke aber nicht, dass das kommen wird. 1. war WBK und WS schon immer historisch getrennt, 2. die Idee einer "kleinen WBK" ist für diesen recht bürokratischen Staat sicher attraktiver.

    In einer Hinsicht schließe ich mich Lisastar an: Das WaffG enthält sinnvolle Beschränkungen. Zu diesen zähle ich (ganz persönlich, ist mir egal wer's gut findet):

    - Mindestalter

    - Persönliche Eignung

    - Zuverlässigkeit

    - Sichere Aufbewahrung

    Sind diese Voraussetzungen gegeben, fällt mir ehrlich gesagt kein Grund ein, weswegen jemand nicht auch eine KK-Büchse für das gelegentliche plinken im örtlichen Schützenverein haben sollte. Von der Bedürfnispflicht bin ich einfach kein Fan. Unsere benachbarten Alpenrepubliken bekommen es ja für bestimmte Waffenkategorien auch ohne Bedürfnis hin.

  • Diese vier Punkte werden eh schon gecheckt bzw. im Antrag abgefragt, wenn man den KWS beantragt.

    Man holt sich Auskünfte ein wie:

    ist man vorbestraft, ist man krank oder abhängig bzw. psychisch angeknackst und ist man Mitglied in der rechtsradikalen und extremistischen Szene bzw. hat deren Ansichten..

    Für das Führen und besitzen von SSW sollte das allerdings auch reichen.

    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

    CO2-CAS Shooter List    

    2 Mal editiert, zuletzt von Jesse McCoy (2. September 2021 um 16:44)

  • Ich weiß, dass diese Punkte abgefragt werden. Nunja, die sichere Aufbewahrung wird zwar auch abgefragt, aber es existiert keine Nachweispflicht (Ein verschließbares Behältnis besitzt faktisch jeder). Ich meinte vielmehr, dass diese Punkte m. M. n. auch für den Erwerb einer scharfen Waffe ausreichend sind.

  • Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, bei legal geführten SSWs eine rote Mündung zu verlangen (wie in den USA bei den Softairs). Dann wären diese Waffen als Anscheinswaffen nutzlos. Die Mündung könnte man ja abschraubbar machen (Verbrecher würden sie sowieso lackieren oder absägen).

    Wenn die Polizei dann jemanden "filzt" und der hat eine SSW ohne rote Mündung dabei - Sicherstellung etc.

  • Man holt sich Auskünfte ein wie:

    ist man vorbestraft, ist man krank oder abhängig bzw. psychisch angeknackst und ist man Mitglied in der rechtsradikalen und extremistischen Szene bzw. hat deren Ansichten..

    Wie wird das denn abgefragt? Also "krank, abhängig, psychisch angeknackst" oder extremistische Ansichten... Sofern da keine Einträge in ein Strafregister vorhanden sind ist das doch schier nicht möglich, oder? Dein Arzt oder die Krankenkasse dürfen keine Auskunft geben. Und die extremistischen Ansichten lassen sich allenfalls über Facebook oder ähnliches belegen, wenn nicht aktenkundig.

    Wird da wirklich momentan so ein Aufwand betrieben?

  • Mich kümmerts nicht was er da treibt wenngleich es interessant ist, ich habe genug mit mir selber zu tuen, zumal es mich nichts angeht. Er kann sich auch zum Sheriff ernennen, leben und leben lassen.

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • Man holt sich Auskünfte ein wie:

    ist man vorbestraft, ist man krank oder abhängig bzw. psychisch angeknackst und ist man Mitglied in der rechtsradikalen und extremistischen Szene bzw. hat deren Ansichten..

    Wie wird das denn abgefragt? Also "krank, abhängig, psychisch angeknackst" oder extremistische Ansichten... Sofern da keine Einträge in ein Strafregister vorhanden sind ist das doch schier nicht möglich, oder? Dein Arzt oder die Krankenkasse dürfen keine Auskunft geben. Und die extremistischen Ansichten lassen sich allenfalls über Facebook oder ähnliches belegen, wenn nicht aktenkundig.

    Wird da wirklich momentan so ein Aufwand betrieben?

    Genau. Zumindest die persönliche Eignung nach § 6 WaffG ist negativisch definiert. Demzufolge ist persönliche Eignung anzunehmen, wenn keine Gründe gegen die Anwesenheit der persönlichen Eignung sprechen. Dazu habe ich einen Lexikoneintrag verfasst.

  • Wenn man meint man müsste mit einer SSW, Airsoft, oder auch nur Spielzeugpistole in der Hand in den sozialen Medien (Stichwort Öffentlichkeit) posieren... :new16:

    Ist ja nicht gerade so als wenn Fratzebook und Co ein persönliches Fotoalbum wären.

    Da braucht man sich auch nicht wundern wenn nach immer schärferen Gesetzen gerufen wird....

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Ich gehe mal schwer davon aus, daß auch in Nordkorea und Vietnam Regeln gelten...

    Und ich bin mir sicher, wir alle dürfen uns glücklich schätzen, dass es DEREN Regeln sind und nicht unsere...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Zumindest die persönliche Eignung nach § 6 WaffG ist negativisch definiert.

    Habe den Lexikon-Eintrag gerade gelesen. So ist es jetzt auch klar. Für mich hat es sich zuvor so angehört als würden aktiv deine Ärzte, die Krankenkasse und womöglich deine Freunde befragt, ob du dich eignest. Das hätte ich doch etwas befremdlich gefunden - obwohl es manchmal vielleicht auch ganz sinnvoll wäre. Letztendlich wird aber jeder, der in dieser Hinsicht ein größeres Problem hat, irgendwann mal negativ auffallen und somit auch aktenkundig werden. Wird denn die persönliche Eignung auch regelmäßig in bestimmten Abständen kontrolliert oder ist das wie mit dem Führerschein? Einmal erhalten und bis ans Lebensende fahren dürfen - auch wenn man irgendwann die Bremse nicht mehr vom Gaspedal unterscheiden kann ...

  • Wird denn die persönliche Eignung auch regelmäßig in bestimmten Abständen kontrolliert oder ist das wie mit dem Führerschein? Einmal erhalten und bis ans Lebensende fahren dürfen - auch wenn man irgendwann die Bremse nicht mehr vom Gaspedal unterscheiden kann ...

    Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit sind de facto ab dem 25-Lebensjahr nicht mehr trennscharf festzustellen. Abgesehen von Jägern muss jeder U25-Jähriger eine MPU vorlegen, die v. a. die geistige Reife für "Großkaliberwaffen" feststellt. Danach gilt die persönliche Eignung als gegeben, wenn keine Erkenntnisse vorliegen, die dagegen sprechen. Ja, auch ein unbescholtener, unauffälliger, rechtstreuer Waffenbesitzer kann auch einmal krank werden: Depressionen, Alkoholismus, krankhafter Wahn etc., kann aber einem Dienstwaffenträger auch passieren. Letzterer hält für diesen Staat den Kopf hin und ist entsprechend privilegiert... Wie auch immer: Deine persönliche Eignung ist solange intakt, bis Gründe, die dagegen sprechen bekannt werden.

  • Joa,

    trotzdem sollte man heutzutage, etwas gesunder Menschenverstand vorrausgesetzt, nicht alles machen nur weil man es (noch) darf, oder weil es (noch) nicht verboten ist...erst denken, dann lenken

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.