Frage zum Antrag des kleinen Waffenschein's

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 8.854 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Januar 2022 um 00:41) ist von Schrotty.

  • 2 ältere Herren von der Polizei Bochum kamen ca.2 Wochen später vorbei

    Das ist durchaus legitim, wenn auch nicht gesetzlich gefordert.


    und haben sich kurz die Wohnung angeguckt

    Das geht aber dann doch über das übliche Maß hinaus. Hattest du die Herren selbst hineingebeten oder hatten diese von sich aus um Besichtigung der Wohnung gebeten? Ein Grund für die Überprüfung der Wohnung lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.
    Selbst bei der Kontrolle von WBK - Waffen haben die Kontrolleure nur das Recht zum Betreten der Wohnung bis zum Aufbewahrungort.


    Außerdem ist gemäß Waffenrecht eine ordnungsgemäße Lagerung vorgeschrieben. Bedeutet also, dass PTB- Waffen und Knallkartuschen separat voneinander gelagert werden müssen, außer alle im Haushalt lebenden Personen sind über 18 und zurechnungsfähig.

    Falsch. Eine PTB - Waffe muss ungeladen gelagert werden, mindestens in einem verschlossenen Behältnis. Egal, wer noch mit im Haushalt lebt.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Bei mir war Keiner als ich den Schein beantragt hatte und in meinen 12 Jahren mit Scharfen Waffen hatte ich nie eine Kontrolle.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Im übrigen ist es nicht jedem so egal, wenn die Nachbarn sehen, dass da auf einmal die Polizei vor der Tür steht und sich mit einem beschäftigt.

    Bei mir geht zu Hause täglich die Polizei ein und aus.
    Meine Frau ist bei der BP.... ;)

  • Die SSV braucht man natürlich, falls man von einem aggressiven Bochumer eine gewienert bekommt. ;)
    Polizei, die getrennte Verhöre - äh, informelle Gespräche - mit Sohn und Mutti führt? =O
    Hoffentlich haben die alten Füchse nicht auch noch die Fangfrage zum Ertappen von Berufskriminellen gestellt.

    • Hilfreichste Antwort

    Ich musste bei der Beantragung des KWS auch sagen wofür ich ihn brauche und musste ein Foto des Tresors vorweisen, aber Besuch bekam ich nicht.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • bei mir in Bochum war das anders.Musste zur Wache kurze Befragung warum -kurze Antwort- Sicherheit und sammeln
    Alles ok
    Die hätten mehr Probleme mit meinen Messern gehabt und mit Falke 80
    Nie wieder was gehört

  • Die Behörde darf die sichere Aufbewahrung kontrollieren . Nur haben die Behörden nicjt genügend Mitarbeiter um das vor Ort auch zu überprüfen . Deshalb reicht vielen Behörden das Foto vom Waffenschrank .

    Bei der Erteilung der ersten WBK kommt auch die Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung dazu . Die kann die Behörde nicht über eine Abfrage von Daten erhalten .
    Diese Überprüfung kann bei jedem Antrag für eine erwerbspflichtigen Waffe erfolgen
    Aber auch dort hat die Behörde nicht genügend Personal.
    Dann kommt auch mal die Polizei vorbei .
    Ist bei mir schon so gewesen .
    Die gleiche Prozedur für eine WBK gilt auch für den KWS .
    Es ist halt eine waffenrechtliche Erlaubnis.

    Also nichts Ungewöhnliches wenn die Polizei deshalb klingelt .
    Natürlich muss ich keine Fragen beantworten und muss den Beamten nicht meinen Aufbewahrungsort zeigen .
    Aber der Beamte muss dann ja auch nicht deinen Antrag positiv bewerten .

    Dann hast du zwar Recht mit der Unverletzlichkeit deiner Wohnung , hast aber keine WBK oder KWS .
    Also welches Verhalten ist Jetzt das sinnvolle ?

  • Ich glaube du schmeißt da einiges durcheinander.

    Der KWS ist erwas vollkommen anderes als eine WBK.

    Im Grunde genommen hat die Aufbewahrung einer SSW überhaupt nichts mit dem KWS zu tun.
    Während man bei einer WBK logischer Weise Waffen besitzt, ist der KWS nur zum führen.

    Es gibt's keine Schreckschusswaffenbesitzkarte. Wenn sowas mal kommt, dann dürfen die auch die Aufbewahrung kontrollieren.

  • Ich sprach gestern mit unserem Bezirkssheriff,
    mit dem ich hin und wieder auch mal im Schießkeller der örtlichen Kreispolizeibehörde als Gastschütze scharf schießen kann.

    Kurze Antwort zu der Schilderung des Fred Starters bei gleichzeitigem Lachanfall:

    neee, niemals nicht.

  • Also ist die Sache mit dem KWS bloß eine politische Ente?

    Weil wenn die Lagerung und der Transport nicht ans WaffG gekoppelt ist, warum ist das führen dann nur mit KWS möglich...

  • Klar bin ich heute auch klüger, aber damals wusste ich es nicht besser und habe alles getan was die Behörde von mir wollte. Bedürfnis plus Foto vom Tresor.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Ich habe ein Foto von meiner SSW, das lege ich unter das Bild vom Tresor.
    Und der Amtsschimmel wiehrt . . . 8o

  • Ich glaube du schmeißt da einiges durcheinander.

    Der KWS ist erwas vollkommen anderes als eine WBK.

    Im Grunde genommen hat die Aufbewahrung einer SSW überhaupt nichts mit dem KWS zu tun.
    Während man bei einer WBK logischer Weise Waffen besitzt, ist der KWS nur zum führen.

    Es gibt's keine Schreckschusswaffenbesitzkarte. Wenn sowas mal kommt, dann dürfen die auch die Aufbewahrung kontrollieren.

    Da werfe ich nichts durcheinander . Auch für den KWS gehört die persönliche Eignung, wie ich geschrieben habe . Die kann vor Ort überprüft werden .
    Die Behörde darf das überprüfen . Wie es zu überprüfen ist, steht allerdings nirgens.

  • co2air.de/wcf/attachment/283490/

    Ich meine auch, mich zu erinnern, dass z.B. bei Aufbewahrungskontrollen eigentlich keine uniformierten Beamten eingesetzt werden sollten.

    Genau genommen sind das zwei ganz verschiedene Sachen:

    • Die Verdachtsunabhängige Regelprüfung (Nachschau) ist eine Ordnungsbehördliche Maßnahme.
    • Polizeibeamte als Ermittlungsgehilfen der Staatsanwaltschaft müssen einen konkreten Verdacht auf eine Straftat erklären. Notfalls vor einem Richter. Sonst gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung.
  • Weil wenn die Lagerung und der Transport nicht ans WaffG gekoppelt ist, warum ist das führen dann nur mit KWS möglich..

    Stelle es dir wie beim Auto vor.

    Du kannst ein Auto kaufen ohne einen Führerschein besitzen und es entweder in der Garage 'aufbewahren', oder, sofern zugelassen, auch auf öffentlichem Straßenland.

    Du kannst einen Führerschein machen, der dich dazu berechtigt, ein Fahrzeug zu führen, auch wenn du keins besitzen solltest.

    Das sind zwei völlig unabhängige Dinge.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -