Frage zum Antrag des kleinen Waffenschein's

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 8.792 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Januar 2022 um 00:41) ist von Schrotty.

  • Stelle es dir wie beim Auto vor.
    Du kannst ein Auto kaufen ohne einen Führerschein besitzen und es entweder in der Garage 'aufbewahren', oder, sofern zugelassen, auch auf öffentlichem Straßenland.

    Du kannst einen Führerschein machen, der dich dazu berechtigt, ein Fahrzeug zu führen, auch wenn du keins besitzen solltest.

    Das sind zwei völlig unabhängige Dinge.

    Okay, das wäre also ein Fahrrad...

    Ich verstehe ja, dass eine SSW einer scharfen Waffe täuschend ähnlich sieht. Aber die Technik ist jaa eine andere.

    Hoffentlich bekomme ich den KWS wieder beantragt, da ich häufiger kontrolliert wurde (ohne SSW) mit KWS.

    Dann wurde er eingezogen weil ich ein Verfahren offen hatte.

    Aber bin in der Zeit halt umgezogen, vielleicht muss ich ihn deswegen neu (wieder)beantragen.

    mfg,

    golgomer.


  • Da werfe ich nichts durcheinander . Auch für den KWS gehört die persönliche Eignung, wie ich geschrieben habe . Die kann vor Ort überprüft werden .
    Die Behörde darf das überprüfen . Wie es zu überprüfen ist, steht allerdings nirgens.

    Das Waffengesetz und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift sind da schon recht konkret.
    Bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung wird in den Paragraphen 5 und 6 aufgezählt, wann die Zuverlässigkeit generell oder in der Regel oder die persönliche Eignung zu verneinen ist.
    Und dabei wird immer genannt, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen müssen. Also Gerichtsurteile, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen, Ingewahrsamnahmen etc.
    Es muss zwar auch die örtliche Polizeidienststelle abgefragt werden, aber auch hier wird nach vorhandenen Tatsachenerkenntnissen gefragt, nicht nach subjektiven Eindrücken von Beamten.

    Ein Bedürfnis ist für einen KWS explizit nicht gefordert. Also macht auch die Frage, warum der Antragssteller den Amtrag stellt keinen wirklichen Sinn bzw. ist die Antwort irrelevant.

    Und weil der KWS nicht an das Eigentum an einer SSW geknüpft ist, verhält es sich mit der Aufbewahrungsfrage ebenso wie mit der Frage nach dem Warum.
    Man wird ja beim Anmelden in der Fahrschule auch nicht gefragt, wo man denm sein Auto zu parken gedenkt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hallo,

    der persönliche Besuch der Polizei vor Ort verstößt ohne Hintergrund gegen das Übermaßverbot.

    Denkbar wäre nur, wenn bei der Abfrage der Waffenbehörde eine gelöschte Sache zu finden, war, die als gelöscht markiert wurde, aber der Behörde Grund zum Nachforschen gab.

    Trotzdem hätte die Waffenbehörde den Antragsteller persönlich vorladen können auf das Amt zu kommen. Das wäre vielleicht noch angemessen. Bei einem Heranwachsenden kann solch ein Vorgehen möglicherweise angemessen sein.

    Eine Polizei von Seiten der Waffenbehörde um Amtshilfe zu bitten, scheint mir sehr weit her geholt zu sein. Einen persönlichen Besuch der Polizei vor Ort fällt der Nachbarschaft auf und man wird da sehr misstrauisch. Dieses hätte auch die Polizei vorher beachten müssen.

    Gruß
    Viper

  • Eine Polizei von Seiten der Waffenbehörde um Amtshilfe zu bitten, scheint mir sehr weit her geholt zu sein.

    So weit hergeholt ist es nicht.
    In sehr vielen Fällen ist die zuständige Polizeibehörde die Waffenbehörde.
    In den (Waffen-)Rechtssachgebieten der Polizei arbeiten sowohl Verwaltungsbeamte, als auch Polizeibeamte und Angestellte.
    Rein theoretisch könnte also ein Polizist als Sachbearbeiter für die Erteilung zuständig sein.
    Zudem muss ja gesetzesseitig auch die Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle eingeholt werden.
    Aber, so steht es auch im Gesetz und der Verwaltungsvorschrift, es sollen bekannte Tatsachen abgefragt werden, nicht subjektive Eindrücke vom Hausbesuch.

    Einen persönlichen Besuch der Polizei vor Ort fällt der Nachbarschaft auf und man wird da sehr misstrauisch. Dieses hätte auch die Polizei vorher beachten müssen.


    Gruß
    Viper

    Und das ist ein Punkt.
    Ich z.B. wohne in einer recht kleinen Einfamilienhaussiedlung, wo sich die Nachbarn auch untereinander kennen.
    Als ich meinen Wiederladeschein beantragte, kam der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt zum Vor-Ort-Termin, unter anderem, um die Lagerung zu besprechen.
    Der Wagen vom Ordnungsamt wurde aber von den Nachbarn direkt registriert.
    Eine Nachbarin, deren Familie einen Baumpflegedienst mit mehreren Mitarbeitern betreibt, fragte mich tags drauf, was denn war. Sie vermutete vielleicht, es sei wegen des Parkverhaltens ihrer Mitarbeiter (das lässt öfter mal zu wünschen übrig, aber wir können das eigentlich immer in Frieden klären).
    Ich hab ihr dann gesagt, dass es nur um eine Genehmigungssache ging.
    Aber wir haben auch ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn.
    Wenn ich mir jetzt vorstelle, man hat da ein paar weniger nette Menschen nebenan wohnen, und dann kommt die Polizei vorbei und bleibt länger im Haus...
    Da gibt es bessere Eindrücke, die man bei Nachbarn hinterlassen kann.

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  • Hoffentlich bekomme ich den KWS wieder beantragt, da ich häufiger kontrolliert wurde (ohne SSW) mit KWS.

    Dann wurde er eingezogen weil ich ein Verfahren offen hatte.


    Hallo,

    hast Du da einen Dreher drinnen?

    Sinn würde machen „Kontrolle mit SSW ohne KWS“

    Weil Du gerade den KWS nicht dabei hattest, würde andererseits noch nicht rechtfertigen diesen ein zu ziehen.

    Gruß
    Viper