2 ältere Herren von der Polizei Bochum kamen ca.2 Wochen später vorbei
Das ist durchaus legitim, wenn auch nicht gesetzlich gefordert.
und haben sich kurz die Wohnung angeguckt
Das geht aber dann doch über das übliche Maß hinaus. Hattest du die Herren selbst hineingebeten oder hatten diese von sich aus um Besichtigung der Wohnung gebeten? Ein Grund für die Überprüfung der Wohnung lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.
Selbst bei der Kontrolle von WBK - Waffen haben die Kontrolleure nur das Recht zum Betreten der Wohnung bis zum Aufbewahrungort.
Außerdem ist gemäß Waffenrecht eine ordnungsgemäße Lagerung vorgeschrieben. Bedeutet also, dass PTB- Waffen und Knallkartuschen separat voneinander gelagert werden müssen, außer alle im Haushalt lebenden Personen sind über 18 und zurechnungsfähig.
Falsch. Eine PTB - Waffe muss ungeladen gelagert werden, mindestens in einem verschlossenen Behältnis. Egal, wer noch mit im Haushalt lebt.