Hallo,
sorry Herr Kollege, das was du hier schreibst ist Unfug.
Gruß Viper
Leider sehen das oft Anwälte und viele Richter anders. Das würde hier den Rahmen sprengen. Das geht schon damit los das du in einen Garten dessen Gartentür nicht fest verschlossen ist nicht einbrechen kannst. Vielleicht wollte sich der vermeintliche Einbrecher ja nur mal unterstellen oder hat sich verlaufen.
Gruß
Michael
PS: Ich kenne solche Fälle durch einen befreundeten Anwalt. Du glaubst nicht was da so alles verhandelt wird.