Neues Waffengesetz: Verkündet

Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 86.957 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2022 um 21:28) ist von pandur.

  • Für alle nach dem Stichtag am 13. Juni 2017 erworbenen Magazine bleibt nur die Möglichkeit der Abgabe oder der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 40 Abs. 4 WaffG bei Bundeskriminalamt zum Besitz verbotener Gegenstände. Wenn diese erteilt wird, unterliegt dieses Magazin als „verbotener Gegenstand“ auch den erhöhten Aufbewahrungsanforderungen gemäß § 13 AWaffV.

  • Beides VERBOTEN !
    Meines Wissens sogar sogar schon länger ...

    Und einfach abgeben - WO ?
    ist / kann ebenfalls eine heikle Sache werden.

    Ok aber das Gesetz ist doch erst neu rausgekommen und soweit ich weiß gibt es eine Übergangsfrist bis September 2021 für Dekowaffen und Magazine die vor 2017 erworben wurden.

    Die muss man eintragen oder abgeben, verstehe nicht warum das eine heikle sache sein soll, solange man sich in den übergangfristen befindet. Aber gut, vielliecht bin auch falsch informiert, deswegen wollte ich hier nochmal nachfragen, bevor ich ihm irgendwas falsches erzählt hätte.

    "Dieser Tag gehört nicht einem einzigen Mann, sondern uns allen. Lasst uns zusammen diese Welt wieder aufbauen, damit wir sie uns teilen können in Zeiten des Friedens."

  • Ok aber das Gesetz ist doch erst neu rausgekommen und soweit ich weiß gibt es eine Übergangsfrist bis September 2021 für Dekowaffen und Magazine die vor 2017 erworben wurden.
    Die muss man eintragen oder abgeben, verstehe nicht warum das eine heikle sache sein soll, solange man sich in den übergangfristen befindet. Aber gut, vielliecht bin auch falsch informiert, deswegen wollte ich hier nochmal nachfragen, bevor ich ihm irgendwas falsches erzählt hätte.

    Das stimmt, da hast Du insofern schon recht, deshalb habe ich das auch noch etwas konkretisiert (siehe bitte weiter oben).

    Allerdings schriebst Du auch, dass Du nicht genau weißt, was das im einzelnen alles für Magazine sind !

    Das solltest Du unbedingt als ERSTES abklären bzw. Dein Bekannter / Freund.

    Nicht, dass da noch eine „böse Überraschung“ sozusagen lauert :/


    PS:
    Wenn er eine WBK und damit eine sogenannte Zuverlässigkeit inne hat, würde ich eher schnell nachschauen, ansonsten ist es nicht so eilig ;)

  • Schau sonst auch mal hier rein:

    #DEGunban: Neues zum Magazinverbot
    Veröffentlicht am 27. September 2020AutorKatja Triebel46 Kom

    https://german-rifle-association.de/degunban-neues-zum-magazinverbot/

    Ok danke erstmal, für deine Antworten.

    Also wenn das so ist, glaube ich kaum das er die Magazine behalten wird, weil die hängen jz einfach so an ner Holzwand in der Jagdhütte.

    Wenn er da jedes Magazin registrieren müsste und irgendwo versperren müsste, dann hat sich der Sinn dahinter sowieso verloren, weil es ja ne Deko sein soll.

    Werde ihm das so ausrichten. Irgendwie schade, immerhin gibt es sicher tausende Leute die sich in den letzten Jahrzehnten Magazine in Jagdhütten oder in Sportvereinen als Deko an die Wand gehangen haben oder einfach nur sowas gesammelt haben und dafür auch richtig Geld ausgegeben haben.

    Und jz werden die Einfach automatisch quasi zu Schrott obwohl die niemanden jemals geschadet haben und nur wie ein Wandteller als Zierde zum anschauen da waren.

    Da wird sicher auch viel Militär Geschichte vernichtet werden in den nächsten Jahren, wenn man bedenkt wie viele Magazine aus den Weltkriegen und Bundeswehr, US Army in den letzten Jahren auf Ebay, Egun etc. verkauft werden und nun zu verboteten Gegenständen werden.

    "Dieser Tag gehört nicht einem einzigen Mann, sondern uns allen. Lasst uns zusammen diese Welt wieder aufbauen, damit wir sie uns teilen können in Zeiten des Friedens."

  • Ja genau, so ist es (leider) !

    Einerseits geht Geschichte bzw. gewisse Relikte verloren, auf der anderen Seite werden aber auch finanzielle Werte vernichtet und als quasi Krönung des Ganzen, wird man, wenn man nicht aufpasst bzw. auch nicht umfassend aktuell und zeitnah sich informiert, recht schnell zu einem Straftäter (gemacht), muss aber ganz sicher in solch einem Fall dann recht hohe Summen an die Staatskasse zahlen.


    PS:
    Es kann sein, dass für Sammler (andere WBK) noch etwas andere Bedingungen gelten, bin mir dabei aber nicht abschließend sicher.
    Zum (anerkannten) Sammler wird man aber auch nicht von jetzt auf gleich !

    PPS:
    Der ganze „schlechte Scherz“ wird ja schon bei den Exportventilen für max. 7,5 Joule LUFT- Pistolen / Gewehren „sehr schön“ offensichtlich !
    Der Verkauf solcher Exportventile ist möglich, wird auch gemacht bzw. der jeweiligen Waffe gleich mit beigelegt ... eine HD ist dann manchmal gleich inclusive dazu erworben worden (ohne es als Laie zu wissen).

  • Als Abschluss noch eine kleine Moralpredigt von mir.

    Die EU erklärt Dekowaffensammler und Magazinsammler und deren Bestizer zu Gefährdern oder sogar Verbrechern?, obwohl in den letzten 50 Jahren so gut wie nichts damit passiert ist.

    Gleichzeitig exportiert die EU und auch die Bundesrepbulik Deutschland Jahr für Jahr Waffen und Kriegsgerät im Wert von mehreren Milliarden in die Dritte Welt und unsichere Krisenländer, wo dann unschuldige Menschen dadurch sterben und Krieg, Unterdrückung, Ausbeutung und Diktaturen indirekt unterstützt werden.

    Damit haben die Leute in Brüssel und die Leute in den Regierungen der jeweiligen Mitgliedsländern aber anscheinend kein Problem.

    Tja mehr Heuchelei geht dann aber echt nicht.

    "Dieser Tag gehört nicht einem einzigen Mann, sondern uns allen. Lasst uns zusammen diese Welt wieder aufbauen, damit wir sie uns teilen können in Zeiten des Friedens."

  • Wenn du einen EU-Politiker fragst, warum es legal ist, an extrem autoritäre Länder wie Saudi-Arabien Waffensysteme zu verkaufen, wird er dir das damit begründen, dass es sich um Schlüsselstaaten für die EU-Sicherheitspolitik im Nahen Osten handelt.
    Muss man tatsächlich nicht verstehen.

    Wirklich schlimm finde ich, dass beim Entwurf des neuen Waffengesetzes keine der von der EU ermöglichten Ausnahmen vom Magazinverbot aufgenommen wurde.
    Und das, obwohl bei den Beratungen die Experten klar gesagt haben, dass die großen Magazine nicht das Problem darstellen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hätte nur kurz eine Frage, ein guter Freund von mir hat vor über 20 Jahren mal alte Magazine erworben auf einem Militaria Treffen, der hat die in seiner Jagdütte als Deko an den Wänden aufgehangen. Die Magazine sind ausschließich von alten Vollautomatischen Waffen z.B. Thompson, Bren Gun, Sten Gun, MP40.

    Sind große Magazine (über 10 Seiten bei DIN A4 oder über 20 Seiten bei DINA A5) jetzt eigentlich auch verboten ?
    Das eine oder andere Magazin hatte ich je nach Thema in der Vergangenheit auch erworben ... :F::ptb:
    Die müßte ich ja dann bis nächstes Jahr abgeben

  • mach nen holzklotz ins magazin um zu reduzieren..

    ich hatte mal nen 98k da wurde der magazinschacht auch mit holz verblockt zum legalen einzellader.....

    watrum nicht auch ein magzin unten auffüllen

    INVICTUS

  • Unser Landkreis akzeptiert Meldungen für alte 30er Magazine ohne Rechnung als Kaufnachweis. Keine Probleme.

    Recht so! denn es gibt für Privatleute keine Aufbewahrungsfristen für Rechnungen oder Kaufbelege.

  • Ach ja, ein Bekannter hatte vor gut zwei Monaten seine grüne WBK beantragt.
    Kürzlich wurde Ihm auf Nachfrage nach dem Stand der Bearbeitung, mitgeteilt er müsse noch ein Foto von der Verankerung d. Waffenschrankes (Kl.0) beifügen.

    Aber da kann ich ewig auf den Gesetzestext hinweisen, dass erst bei mehr als fünf Kurzwaffen verankert werden muss und er als Jäger nur zwei besitzen darf...
    Das wird dann der Willkür entsprechend gemacht und man hat seine Ruhe.

  • Ach ja, ein Bekannter hatte vor gut zwei Monaten seine grüne WBK beantragt.
    Kürzlich wurde Ihm auf Nachfrage nach dem Stand der Bearbeitung, mitgeteilt er müsse noch ein Foto von der Verankerung d. Waffenschrankes (Kl.0) beifügen.

    Aber da kann ich ewig auf den Gesetzestext hinweisen, dass erst bei mehr als fünf Kurzwaffen verankert werden muss und er als Jäger nur zwei besitzen darf...
    Das wird dann der Willkür entsprechend gemacht und man hat seine Ruhe.

    Und er muss auch nur verankern, wenn bei mehr als fünf Kurzwaffen der Schrank weniger als 200kg wiegt.
    Aber dieses ewige Problem wird sich wohl erst ausmerzen lassen, wenn die aktuelle Norm für Schränke mal ersetzt wird und in der künftigen ein solcher Passus nicht mehr existiert.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson