Warum wo ist das Problem wenn man eh auf dem Stand ist mit 3 oder zwei Waffe zu schiesse wenn es die Standortnung zulässt.
Rechne bitte:
Seit 2003 ist die neue gelbe WBK zugelassen. Dort darf man ohne Einzelbedürfnis bestimmte Waffenarten zusätzlich zur vormaligen Gelben erwerben. Es ist gewollt, dass auch Gastschützen bei fremden Vereinen mit ihrer eigenen Waffe als Gast schießen können. Daher wird bei anerkannten Sportschützen auf ein Einzelbedürfnis verzichtet. Nicht organisierte Sportschützen haben auch deswegen keine gelbe WBK.
Bekanntlich darf der Sportschütze 2 Waffen pro Halbjahr unabhängig der Waffenart bzw. WBK-Farbe erwerben.
Nun mal nachgerechnet. Zumindest in der Theorie kann der Sportschütze als Grundkontigent 2 Kurzwaffen, plus 3 halbautomatische Langwaffen erwerben und diese im Regelfall auf der Grünen eintragen lassen.
Zusätzlich 2 Waffen alle 6 Monate auf Gelb. Das macht seit 2003 - also rundweg seit 15 Jahren 60 (!) Waffen im gesetzlichen Rahmen einschließlich seines Grundkontigents, die er legal nach bisherigen Regeln erworben haben könnte.
Bei dem geforderten Training zum Bedürfnisnachweis wären das 12 (Training pro Jahr) x 60 Waffen = 720 Trainigseinheiten pro Jahr oder 60 Einheiten pro Monat. Selbst wenn man davon ausgeht, dass man maximal 2 Waffen pro Schießabend regelmäßig Trainieren kann, ist das selbst bei 7 Trainings pro Woche nicht erreichbar (2 (Waffen) x 7 (Tage) x 4 (Wochen) =56 Einheiten pro Monat)
Meiner Meinung kann man nachträglich die Regeln nicht ändern, die dann zwangsläufig auf eine wesentliche Reduzierung des vormalig legalen Besitz eingreifen.
Im Steuerrecht sind neue Steuern unzulässig, wenn diese eine erdrosselnde Wirkung haben. Daher bin ich ebenso der Meinung, dass diese neue Regelung zum Bedürfniserhalt verfassungsmäßig unzulässig wäre, so diese denn tatsächlich im Gesetz kommt. Solche gravierenden Änderungen kann man bestenfalls für neue Bedürfnisse gelten machen, jedoch nicht auf den Besitzstand.