Frage zu schießen im Garten

Es gibt 208 Antworten in diesem Thema, welches 25.541 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. März 2018 um 20:37) ist von HW 100 SE.

  • Das ist nicht weiter geregelt. Wird also im Zweifel nicht viel helfen.
    Behörden neigen eher dazu einem das umzudrehen, nach dem Motto:
    Sie sind sach- oder fachkundig und wussten das daher, ergo war das
    nicht fahrlässig (wie man es bei Laien annehmen muss) sondern
    vorsätzlich.

    Das dachte ich mir :0

  • Dem Sicherheitsbedürfnis in den Rdn. 35 und 36 aufgeführten Fällen wird dadurch Rechnung getragen, dass die Freistellung nur gilt, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das befriedete Besitztum (Rdn. 34) nicht verlassen können. Das Schießen in dicht besiedelten Wohngebieten wird von der Freistellung grundsätzlich nicht gedeckt. Nach der Begr. zur früheren Fassung (BT-Drucks. VI/2678 S. 35) soll „das Schießen mit gewissen Luftgewehren im befriedeten Besitztum ermöglicht werden“.

    Wenn man schon Erbsenzähler ist, ist diese Definition doch auch nicht korrekt. Denn wenn die Geschosse das befriedete Besitztum drei Tage später in einer Tüte oder eingeschmolzen als Klumpen verlassen, wäre diese Bedingung auch erfüllt. Folglich müßten alle verschossenen Diabolos auf Ewig im "befiriedeten Besitztum" schmoren ... oder ?

  • Auf Ewig!!!! ("Leise verschallendes Echo") ewig......ewig.....ewig

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Wenn man schon Erbsenzähler ist, ist diese Definition doch auch nicht korrekt. Denn wenn die Geschosse das befriedete Besitztum drei Tage später in einer Tüte oder eingeschmolzen als Klumpen verlassen, wäre diese Bedingung auch erfüllt. Folglich müßten alle verschossenen Diabolos auf Ewig im "befiriedeten Besitztum" schmoren ... oder ?

    Wie, du beerdigst deinen Kugelfangschrott nicht im Garten?

    Friendly fire - isn't

  • Das ist falsch.
    Nach einer mündlichen Verhandlung wird ein Urteil gesprochen und verkündet. Das was der Richter da sagt ist insoweit unwichtig, weil jedes Urteil schriftlich abgefasst und dem Verurteilten sowie dem Kläger zugestellt wird. Nur dieses schriftliche Urteil ist in späteren Berufungs-oder Revisionsfällen maßgebend, nich das was der Richter am Ende des Prozesses evtl geschwafelt hat.

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P

  • Ich habe früher im tiefsten Weinkeller (25 Meter länge) geschossen. Auch mit KK-Munition.
    1. Hat es niemanden gestört- weil es niemand mitbekommen hat.
    2. Hat da mit 100% Sicherheit kein Geschoss den Keller verlassen - höchstens im Eimer nach dem Kehraus.
    3. War der Raum so tief, dass eine Lärmbelästigung ausgeschlossen war- im Hof darüber hast du eher die Mäuse husten hören.--> Siehe Nr.1.
    Die Belüftung geschah durch Vetilationskanäle, die um mehrere Ecken gingen.

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P

  • Das ist falsch.Nach einer mündlichen Verhandlung wird ein Urteil gesprochen und verkündet. Das was der Richter da sagt ist insoweit unwichtig, weil jedes Urteil schriftlich abgefasst und dem Verurteilten sowie dem Kläger zugestellt wird. Nur dieses schriftliche Urteil ist in späteren Berufungs-oder Revisionsfällen maßgebend, nich das was der Richter am Ende des Prozesses evtl geschwafelt hat.

    Wo ist da der Zusammenhang?
    In der Berufung ist das ursprüngliche Urteil völlig irrelevant,
    in der Revision kommt es vor allem auf die Begründung an.
    Die gibt es nur schriftlich. Und Richter schwafeln nicht, Sie
    verkünden Urteile.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ein befreunderter Polizist hat es mir so erklärt:
    Das ein Dia, das Grundstück nicht verlassen kann, da reicht auch ein Benutzer, der klar, auf eigen Grund und Boden erkennen kann, in welcher Richtung der Lauf einer Waffe zeigt.(Der Schütze sollte geistig und Körprlich in der Lage sein, das gefähliche Ende einer freien Waffe zu erkennen.)
    Es gibt keine Regel im Gestzestext, die eine bauliche Vorausetzung verlangt.
    Das "Nicht verlassen eines Dias" kann auch durch den Schützen erfolgen.

    Ihm ist auch kein Fall bekannt, wo mit freien Waffen, auf eigenem Grund und Boden geschossen wurde, wo es zu Problemen
    gekommen ist. Daher wird es wohl auch kein belegbares Urteil geben.

    Wenn man den Brekenkasten (Gehirn) einschaltet und mal mit den Nachbarn redet, sollte es kaum Ärger geben.

    Wenn da so ein "Gutmensch" wohnt, hat man natülich Pech.

    Gruß Otti

  • Eben, genau ebenso wichtig ist, das man mit der Waffe nur von Leuten gesehen wird, die davon bescheid wissen und niemanden stört -fertig.

    Dann ist es sehr unwahrscheinlich, das mal Besuch kommt :)

    Falls doch und man diesen den Eindruck eines gewissenhaften Schützen vermitteln kann, passiert nichts.
    Also den Kugelfang z.B. nicht vor eine Hecke stellen, denn auch wenn man immer trifft, wird das der Polizei nicht gefallen, da für die nicht ersichtlich ist, ob da nicht doch mal einer hinter stehen kann.

  • Ich denke auch, dass es hier viel mehr auf die Nachbarn und ggf. Polizisten ankommt, als auf den Gesetzestext. Wenn der Fall erstmal zum Staatsanwalt oder gar vor Gericht kommt, hat man tendenziell eher schlechte Karten.

    Ich würde einen Unterstand basteln (ein paar Dachlatten, ein paar OSB3-Platten, ein bisschen Dachpappe) und von dem aus in die Garage schießen. Je nach Platz und Geschick vielleicht sogar auf Feststellrollen und zusammenklappbar, dann kann man ihn danach in der Garage parken.
    Dann sieht nicht jeder gleich was ich da mache, im Sommer hab ich Schatten, das Ziel ist beleuchtet, der Kugelfang ist schon da und die Geschosse KÖNNEN nur in der Garage einschlagen.

  • Ist echt ein guter Ansatz
    Schön das den Mal jemand fundiert hier vorträgt
    So sehe ich die Sache nämlich auch

    Man kann es sich ja auch so vorstellen.

    Leute mit nem messer zu verletzten ist verboten
    Das messer zu haben und es für andere Zwecke zu nutzen (kochen, schnitzen....) Ist legal

    Nur damit keiner mit dem messer verletzt wird heisst das aber nicht das man es nicht mit raus bzw. generell in die Nähe anderer Menschen bringen darf...

    So sehe ich das auch mit dem Ballermann im Garten
    Ist klar das im Gesetz steht das die Kugel das Grundstück nicht verlassen darf
    Man darf auch nicht auf Menschen schiessen
    Man darf zwar Exportfedern haben aber nicht einbauen

    Kommt immer auf den Schützen an

    Ist halt blöd wenn man nen Nachbarn hat der damit ein Problem hat und zur Not lügt damit es so aussieht als sei das gefährlich und fahrlässig was man da macht

    Ansonsten kenne ich wie gesagt keinen Menschen geschweige denn habe ich je von einem gehört der jemals Ärger bekommen hat weil er im Garten geschossen hat!!!

    Klar, wenn man das mit seinen Jungs macht, dabei mächtig einen tankt und laut Rum brüllt dann kann schon was passieren
    Aber wenn man da gepflegt an nem Samstag sitzt und ganz ruhig und entspannt n paar dias platt macht und dabei nicht zu viel Lärm (mit Klangzielen) macht, dann sehe ich da kein Problem.

    Wie schon zig Mal gesagt wurde
    Der Text ist in gewissen Maße Auslegungssache
    Wie einem die Sache ausgelegt wird kommt auch drauf an wie man sich verhält

    Wenn man das professionell und mit einem Blick auf Sicherheit und Mitmenschen betreibt dann wird einem keiner auslegen das man sich falsch verhalten hat

    Hatte vor etlichen Jahren Mal nen Unfall bei Schnee
    War damals Mini Fahrer
    Die liegen tief auf der Gasse
    Wolle links abbiegen und auf der Verkehrsinsel stand eines dieser schönen blauen Schilder mit dem weissen Pfeil
    Konnte so aber den Gegenverkehr nicht sehen
    War eh nicht so einfach denn es lagen sicher 5cm Schnee
    Habe mich dann, wie man's in der Schule lernt, in die Kreuzung hinein getastet
    Peng Unfall
    Wisch von den sherrifs
    Vorfahrtsmaisachtung
    Ich denke mir: Nö, ich hab nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt
    Habs auf ne Verhandlung ankommen lassen
    Hab meine Sache da vorgetragen und nach 10 min lief ich da als freier Mann raus

    Theoretisch war es vorfahrsmissachtung
    Ich hab's aber nicht drauf angelegt und mich verantwortungsbewusst verhalten
    Also gab's keinen ärger

    Klar war Stress
    Ist aber auch nur ein Beispiel
    Klar, in den meisten Fällen kann der Dia das Grundstück verlassen

    Man legt es aber nicht drauf an sondern wirkt dem entgegen
    Wenn niemanden was passiert dann kriegt man auch keinen ärger

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  • In der Berufung ist das ursprüngliche Urteil völlig irrelevant,
    in der Revision kommt es vor allem auf die Begründung an.
    Die gibt es nur schriftlich. Und Richter schwafeln nicht, Sie
    verkünden Urteile.

    Bevor es zur Berufung kommt muss ja wohl zunächst ein Schriftliches Urteil vorliegen (also doch nicht irelevant). Was soll denn sonst Grundlage einer Berufung sein. Auf welcher Grundlage soll denn die Berufung sonst zugelassen werden?

    ""Und Richter schwafeln nicht, Sieverkünden Urteile.""

    Ja, und ich ziehe meine Unterhosen mit ner Kneifzange an.
    Wer's glaubt................................

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P

  • Daß eine Berufung zugelassen werden muss ist eine Ausnahme,
    z.B. wenn der Streitwert weniger als 600 Euro beträgt. Über die
    Zulassung entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges.
    Es ist schon deshalb auch eine Ausnahme daß eine Zulassung
    erfolgt. In der Regel ist die Berufung schlicht zulässig.
    Das Urteil der vorherigen Instanz muss natürlich vorliegen, aber
    in der Berufung spielt es aber keine Rolle da eine komplette neue
    Verhandlung stattfindet.
    Auch wenn du das was der Richter verkündet als Schwafeln betitelst
    ist es dennoch der Tenor des Urteils und in der Regel bindend.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Auch wieder so ein unbestimmter Rechtsbegriff.

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P

  • Auch wieder so ein unbestimmter Rechtsbegriff.

    Natürlich können Urteile aufgehoben werden. Dann sind
    bzw. werden Sie nicht bindend. Das ist aber nicht die Regel.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es ist ja hier bereits mehrfach geschrieben worden: Solange die Nachbarn sich nicht gestört fühlen, ist LG-Schießen im Garten unproblematisch.

    Dazu nur folgender Gedanke: Mich als Nachbar würde vor allem der Mündungsknall bzw. bei Federdruckgewehren auch noch das Geräusch vom Prellschlag stören. Unsere alte FWB 601 hatte ich bereits mit SD ersteigert. Da hört man wirklich nur ein gehauchtes "Fffuup .." beim Schuß. Vielleicht eine gute Lösung für das Schießen im Garten? Allerdings ist das "PLINK!" des Dias, wenn es im Kugelfang auftrifft, recht laut. Ggf. könnte man den Kugelfang noch auskleiden mit Schwerfolie o.ä.?

    Wir schießen allerdings nicht im Garten, sondern nur im Verein am Schießstand.

  • Ja, einige Pressluftwaffen, auch mit 7,5 Joule, neigen dazu, relativ laut zu sein.
    Mit einem Schalldämpfer hört man dann aber fast nichts mehr bzw. störend ist dann nur noch der Einschlag vom Diabolo.

    Themen zum leisen Kugelfang gibt es Diverse - auch interessant was andere so machen. Google: Silent Pellet Trap

  • Also ich meine mal gelesen / gehört zu haben das gerade Nachbarschaftsstreitigkeiten
    den Löwenanteil vor deutschen Gerichten einnehmen.

    Und wenn ich mir die Mentalität unserer lieben Mitmenschen so anschaue...
    ...wundert mich das überhaupt nicht.

    An sonsten denke ich ist das Thema hier ist mal wieder durch.

  • Also ich meine mal gelesen / gehört zu haben das gerade Nachbarschaftsstreitigkeiten
    den Löwenanteil vor deutschen Gerichten einnehmen.

    Und wenn ich mir die Mentalität unserer lieben Mitmenschen so anschaue...
    ...wundert mich das überhaupt nicht.

    An sonsten denke ich ist das Thema hier ist mal wieder durch.

    Ja seit es Anwalts Liebling die Advokart gibt, habe die Zivilstreitigkeiten zugenommen.

    "Ironiemodus an"
    Schaut euch doch mal die Jura-Absolventen pro Jahrgang an, die können doch gar nicht alle als Staatsanwalt, Richter, Ltd. Polizeiführer, Anstaltsleiter im Knast, oder sonst wo im öffentlichen Dienst unterkommen. Die Wirtschaft braucht auch mehr von den Rechtbeiständen und der Rest will auch leben. Die kümmern sich dann in diversen Kanzleien um's Kleinvieh. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietrecht, Verkehrsrecht und den ganzen anderen unnützen Kram.
    Und trotzdem gibt es noch genügend Jura-Absolventen die nach dem 2. Staatsexamen keine adequate Beschäftigung finden. Das gibt dann die Abmahn-Anwälte. Die brauchen alle ihre Daseinsberechtigung.
    "Ironiemodus aus"

    Ja ,ja ich weis ja. das ist meine eigene Meinung.
    Ich halte von vielen Rechtsverdrehern nix, auch wenn meine Tochter Jura studiert hat.
    Habe während meiner Dienstzeit genügend krumme Vögel kennen gelernt unter dieser Fraktion.

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P