Hilfreich ist die Anzeige dennoch nicht, Caro ist auf dem Weg zur WBK, der Makel besteht jetzt. Verfahrenseinstellungen sind sehr gefählich, vor allem wenn nach §153 bzw. 153a eingestellt wurde ist die Zuverlässigkeit in Gefahr, Einstellung nach 170 Abs2 ist etwas weniger kritisch.
Nene, denn wenn der Staatsanwalt das Verfahren erst gar nicht eröffnet und die Anzeige abschmettert, wird da auch nichts eingestellt werden müssen.