Ein Futteral kann man auch schnell mit Gewalt aufreißen . . .
Waffengesetz - Änderung beschlossen
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Famas -
29. Mai 2017 um 10:29 -
Geschlossen
Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 192.671 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Es gibt eine neue FAQ der Fachzeitschrift DWJ zum Thema:
https://www.dwj.de/magazin/jagd/d…ffengesetz.html -
Nun ich hoffe ich bin jetzt gesetzestreu...
ALLE SSW liegen jetzt im selben Fach eines abschließbaren, mit 7 Türen versehenen Schrank.
Die Munition ist in einer ausrangierten, abschließbaren großen Geldkassette untergebracht die natürlich nicht in diesem Schrank steht.
Nur die Co2 macht noch Probleme, die passte da nicht mehr rein, da haben jetzt noch, wenn sie wollen, 2 weitere Volljährige Zugriff -
Nur noch mal am Rande hab den Thread schon einigermaßen mitverfolgt! Es geht bei der Verschließpflicht von Freien Waffen nur um F und PtB nicht etwas um gleichgestellte Waffen wie Armbrüste? Da lüge ich schon richtig!
Lg
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Nö, da “lügst“ du falsch. Es ist von freien Waffen die Rede so nicht nur von Schusswaffen. Auch Messer mit Waffeneigenschaften, Armbrüste...
Das Gesetz ist doch eigentlich recht klar formuliert. Waffen müssen mindestens in einem verschlossenen Behältnis gelagert werden und dürfen nicht geladen sein (das kann natürlich nur für “ladbare“ Waffen gelten).
Keine Spezifikation des Behältnisses, keine Mengenbeschränkung. Alles was gleich oder sicherer als ein geschlossenes Behältnis ist, geht auch klar.
Ich verstehe nicht, woher sich manche ihre Probleme konstruieren. -
Wir wissen ja alle auch nur das, was in den dünnen Worten des Gesetzes steht, die ja in diesem Thread schon mehrfach zitiert wurden.
Man muss halt auf folgende Dinge achten:
* "mindestens" verschlossenes Behältnis. Was mindestens bedeutet -- wir wissen es nicht.
* ungeladen und getrennt von der Munition (wobei Luftgewehrgeschosse oder CO2-Kartuschen oder Pfeile nicht als Munition gelten)Darüber hinaus gilt natürlich weiter, was schon immer galt, nämlich "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."
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Ich finde einiges auch richtig und sinnvoll. Vor allen in Mehrpersonen-Haushalten.
Bei mir als Single ist quasi ja schon die Wohnung ein abgeschlossenes Behältnis, wo kein anderer Zugang hat.
Bei einer (z.B.) WG sieht das völlig anders aus.Gruß Play.
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Ich habe schonmal gefragt, wie sieht es mit Dekowaffen aus?
Hat jemand etwas gehört? -
Ok ich Lüge
Es wird aber in den meisten Öffentlichentexten damit meine ich "Artikel" in Zeitschriften nix von Armbrüsten Messer schonmal null deshalb hatte ich gefragt da ist immer die Versteifung auf Luftdruckwaffen!
Deshalb bin ich verwirrt!
Lg
Caemi -
Deko müsste dann wie Esti schreibt ebenfalls weggesperrt werden!
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Deko müsste dann wie Esti schreibt ebenfalls weggesperrt werden!
Damit kannst du dann hübsch das Innere des Schrankes dekorieren. Sieht zwar keiner, aber schaut echt geil aus.
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Ich habe schonmal gefragt, wie sieht es mit Dekowaffen aus?
Hat jemand etwas gehört?Dekowaffen sind keine Waffen und stehen ihnen auch nicht gleich (jedenfalls noch nicht, auf EU-Ebene gibt es ja Versuche, das zu ändern).
Ich gehe deshalb davon aus, dass die nicht betroffen sind.
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Einfach bekloppt das Ganze.
Da liegt doch die Frage nahe, ob man mit Sachverstand oder auf rein emotionaler Ebene solche Dinge regeln möchte. -
Deshalb verstehe ich das auch nicht so ganz mit der Armbrust die ist zwar gleichgesetzt aber für diese gelten ganz andere Vorschriften wie bei den eigentlichen Waffen im Sinne des Gesetzes!
Jetzt darf man seine gefühlt 8 Quadratmeter große Armbrust wegsperren aber durch die Stadt dürfte man sie offen tragen ?
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Ja. Genau so ist es. Und an die Besteckschublade in der Küche
muss jetzt ein Schloß. Das Gesetz ist mal wieder völliger Pfusch. -
Und an die Besteckschublade in der Küche
muss jetzt ein Schloß.Dann sind Messerblöcke jetzt also illegal.
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Also das ist ja mal so ein Unsinn! Unglaublich aber war der Spruch passt wie die Faust aufs Auge!
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Dann sind Messerblöcke jetzt also illegal.
Wenn du Sie mindestens in einem verschloßenen Behältnis aufbewahrst nicht.
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Das ist auch richtig so. Mann kennt das ja....da steht man gerade mit dem Steakmesser in der Hand in der Küche, plötzlich kommt jemand rein und man sticht ihm aus versehen 32 mal in die Brust...
Hoffentlich werden auch bald massive Haushaltsgegenstände wie Türstopper und ähnliches verboten, sau gefährlich das ganze.
Ob unsere Wohnungen irgendwann mal wie Gummizellen aussehen? -
Mann kennt das ja....da steht man gerade mit dem Steakmesser in der Hand in der Küche, plötzlich kommt jemand rein und man sticht ihm aus versehen 32 mal in die Brust...
Das ist NICHT witzig! Das passiert häufiger als man denkt!
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