Eine Frage zum KWS

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 4.389 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2013 um 21:13) ist von schousta.

  • Hallo, co2air!

    Ich melde mich hier mal wieder mit einer Frage.
    Auch ich möchte endlich meinen kleinen Waffenschein beantragen, bin da jedoch auf ein kleines "Problemchen" gestoßen, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Das hier ist der Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis meiner zuständigen Behörde. Allerdings wird dort die Aufbewahrung erfragt.
    Nun meine Frage: Da niemand in unserem Haushalt minderjährig, folglich unbefugt, ist, sollte es da nicht eigentlich reichen, wenn ich angebe, dass ich beides in einem abgeschlossenem Alukoffer lagere? (Foto würde ich beilegen)
    Meiner Meinung nach wäre doch damit dem Gesetz genüge getan, oder irre ich mich da?

    Hoffe auf baldige, aufschlussreiche Antworten :)

    Gruß,
    schousta

  • Wie man sieht, handelt es sich bei dem Antrag um ein Einheitsformular, das auch für die Beantragung anderer waffenrechtlicher Bescheinigungen (WBK, Jagdschein ...) mit scharfen Waffen verwendet wird. Deshalb wird hier auch nach der Aufbewahrungsart gefragt, weil ja für scharfe Waffen rechtliche Vorschriften gelten. Für PTB-Waffen gelten diese nicht. Ich habe bei meinem Antrag (ähnlich wie Deiner - Landkreis Nürnberger Land) auch "abgeschlossener Waffenkoffer" angegeben. Hat bei mir wunderbar geklappt. KWS war nach drei Wochen ausgestellt. Wahrscheinlich bräuchtest Du aber überhaupt keine Antwort auf diese Frage geben.

    Viele Grüße, Bernhard

  • Aber dann würde ja mMn oben drüber stehen, dass dies beim KWS nicht auszufüllen ist, wie bei den anderen Fragen ja auch ?(

  • Kakeferer, das ist soweit teilweise richtig. Als SSW-Besitzer hast du dafür Sorge zu tragen, dass Minderjährige keinen Zugriff auf die die Schreckschusswaffe erlangen können. In einem Haushalt ohne Kinder reicht also die abgeschlossene Wohnungstür. Bei Kindern im Haushalt etwas separat Abzuschließendes. Kiste, Schrank, etc.

  • Ich hab "in verschlossenem Behältnis" reingeschrieben und alles war ok.

    Bitte schreibe bei Waffe auch nicht ein bestimmtes modell rein.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Okay, danke für die Tips. Falls nicht noch jemand akute Einwände hat, werd ich den jetzt ausfüllen und wegschicken.

    Danke ;)

    Gruß,
    schousta

  • Ich kann nur Murrays Tip nochmal in Erinnerung rufen. Sonst könnte es passieren, daß Du eine oder zwei Modelle angibst - und die stehen dann drin im KWS und das bedeutet, daß Du eben nur die führen darfst, egal was Du sonst noch hast und egal, daß der KWS eigentlich für ALLE PTB-SSWs gilt...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Ich hab "in verschlossenem Behältnis" reingeschrieben und alles war ok.

    Bitte schreibe bei Waffe auch nicht ein bestimmtes modell rein.


    Was soll man denn Bei waffe Genau rein schreiben?

    Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

    Albert Einstein

  • Okay, gut zu Wissen, werde mir meinen nämlich auch Nächsten monat anmelden :)

    Edit: Was muss ich denn Mit zu der Zuständigen behörde mitnehmen?

    Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

    Albert Einstein

    Einmal editiert, zuletzt von Butzdicker (9. Februar 2013 um 21:02)

  • In meinem KWS steht "Dieser waffenschein gilt für das führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen."

    Wenn du also bei Waffe "zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen" reinschreibst is alles paletti.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Ich habe bei Lagerung "Plastikkoffer mit Vorhängeschloss" eingetragen - war kein Problem. Fotos habe ich auf Wunsch angeboten - wurden nicht gewünscht :)

    Bei der Waffe habe ich schon alles rein geschrieben - sogar die Seriennr! Dennoch wurde mein KWS für alle PTB-Waffen ausgestellt - so wie es eigentlich auch sein sollte :)

  • Bei der Waffe habe ich schon alles rein geschrieben - sogar die Seriennr! Dennoch wurde mein KWS für alle PTB-Waffen ausgestellt - so wie es eigentlich auch sein sollte :)

    Hab' ich auch so gemacht - mit gleichem Ergebnis. Ich hatte auch Gelegenheit, bei der Abholung des KWS mit dem Sachbearbeiter darüber zu sprechen. Er meinte, dass die genaue Bezeichnung der Waffe nur beim "großen" Waffenschein relevant sei. Hier im Forum soll es aber manchen Teinehmern schon anders ergangen sein. Wie auch immer.

    Zur Aufbewahrung von SSW sagt das Waffengesetz und die AWaffV "festes verschlossenens Behältnis" und "Waffe und Munition getrennt aufbewahren". Abgeschlossener Alukoffer ist also völlig ausreichend.

    Die Meinung, dass schon die eigene Wohnung als "abgeschlossenes Behältnis" zu betrachten sei, so lange keine "Minderjährigen" darin wohnen, dürfte dagegen nicht stand halten. Laut WaffG sind Waffen gegen den Zugriff "Unbefugter" zu sichern. Und "unbefugt" im Sinne des Gesetztes sind alle Personen, die nicht gesetzlich berechtigt sind und die nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Waffenbesitzers auf die Waffe zugreifen. "So lange wer auch immer volljährig ist, kann's mir ja wurscht sein" funktioniert nicht. Deshalb wie von mir schon öfters hier im Forum empfohlen: wegschließen oder einstecken. So einfach.

    Gruß

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Hi Daily carry,

    du bringst die Sache auf den Punkt! Entgegen einer hier weit verbreiteten Meinung reicht es natürlich nicht, die Waffen vor Minderjährigen zu sichern. Sie ist vor JEDEM unberechtigten Zugriff zu sichern, natürlich auch vor Erwachsenen. DH. wenn du da bist, passt du automatisch auf und sicherst sie so. Wenn du aber nur 5 Minuten weg bist, musst du anders von "Unbefugtem Zugriff" sichern, nämlich durch Verschließen in einem sicheren Behältnis.

    In unserer Gegend gibts in letzter Zeit vermehrt Wohnungseinbrüche. Natürlich wird ein Einbrecher eine schön ausgestellte SSW oder eine im Nachtkasterl liegende mitnehmen. Womöglich macht er auch mit der Waffe rum: Bedrohung anderer, Körperverletzung, Raubüberfall, Banküberfall. Wenn der Typie dann auffliegt und man die Waffe findet und der sagt:" Die hab ich bei Otto außem Nachtkasterl geklaut", was glaubt ihr was dann vor Gericht fällig wird für euch als stolze SSW-besitzer: Verstoß gegen Waffengsetz, Fahrlässigkeit, Beihilfe zum Banküberfall........ich muss meine Fantasie zügeln 8)

    Eigentlich muss man die SSW immer eingeschlossen halten, um ganz auf der sichern Seite zu sein.
    Was natürlich kaum einer mental fertigbringt die Lieblinge einfach wegzusperren :P

  • Gute Vorsätze. Ich hab' alle(!) meine Waffen, inkl. der Luftgewehre und -Pistolen, immer weggeschlossen.

    Aber mal ganz ehrlich: Einer der bei euch in die Wohnung einbricht, der macht auch vor nem 4,99€ Baumarkt-Alukoffer nicht halt... Was soll man jetzt machen, die SSW in einen B-Würfel stecken?

    Ich finde es immer wieder belustigend wenn solche recht lapidaren Fragen aufkommen. Wenn ich zu meiner Sachbearbeiterin gehe oder auch nur am Telefon eine sachliche Frage stelle, bekomme ich immer Auskunft. Das würde ich in jedem Fall vorziehen. Bei mir war der schwarze Strich schon über die Seite im KWS gezogen bevor ich überhaupt das Formular ausgefüllt hatte.