Zeigt eure Bajonette, Messerchen, einfach alles, was ´ne Klinge ist!

Es gibt 11.700 Antworten in diesem Thema, welches 1.612.461 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Mai 2024 um 20:30) ist von WilliWedel.

  • Ich weiß nicht was ich in diesem Land mehr fürchte,
    die vielen Verbote oder die 80 Millionen Hilfsaufseher die ewig den Zeigefinger oben haben . . . 8)

    Eindeutig zweiteres, denn ohne zweiteres wäre ersteres nicht so relevant.

    Sehe ich immer wieder hier in Frankreich:
    Regeln und Gesetze gibt es mindestens ebensoviele, wenn nicht noch mehr, wie in D,
    aber die Bürger fühlen sich so gut wie nie bemüssigt, der Gendarmerie zuzuarbeiten oder gar die Arbeit abzunehmen....

  • Sehe ich immer wieder hier in Frankreich:
    Regeln und Gesetze gibt es mindestens ebensoviele, wenn nicht noch mehr, wie in D,
    aber die Bürger fühlen sich so gut wie nie bemüssigt, der Gendarmerie zuzuarbeiten oder gar die Arbeit abzunehmen....

    Denke die Gendarmerie lässt sich da auch ungern stören. Hatte ich vor vier Tagen in der Champagne/Chalons sur Marne nähe Autobahn. Mähdrescher über Nacht am Feldrand Autobahn ungünstig Nachts abgestellt. Morgens der Tank ca. 600 Liter Rest Diesel weg. ( Parkplatz direkt an der Autobahn mit Osteuropäischen LKW ) Antwort Gendarm. War ein "Schwarzer". Ergebnis Null. War natürlich weder irgendein noch irgendwer da nix ermittelt. Hat aber gepasst. Motto: Kommt eh nix raus dabei. Und wenn würdest du den anzeigen wollen ? Also einen Pernod mit Wasser und etwas Eis im Routier und gut war es. Fühlen sich die Franzosen aber mal genötigt zu kontrollieren dann Deutschland ade. Schick, Schick. Das muß man den Herren schon lassen. Betonbande in Fensterhöhe damit niemand die Autotür aufmachen kann und das Famas auf der Brust durchgeladen und den Zeigefinger am Abzug gestreckt. Geschorene Haare und strenger Blick unter dem Käppi. "Sie brauchen nicht zu antworten denn ich habe ja noch nichts gefragt. Da sind bei "Otto Normal" gleich die "Bremsspuren" in der Hose. Der Adjudant hat den "Lackierten Onkel" waagrecht unter die Achsel geklemmt und steht Parade. Wehe es verrutscht jetzt etwas. Da krame ich immer gleich schnell meine "Visitenkarte" aus Calvi raus falls ich die nicht kenne. Bon Route Sergeant Chef. :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Mr.EK (25. Juli 2020 um 15:28)

  • Natürlich ist der "Deutsche Blockwart" eine ganz andere Hausnummer. Bewegt er sich doch immer zwischen Verrat und dem Überbringer der schlechten Botschaft. Und der Überbringer der schlechten Botschaft wurde ja im Mittelalter bekanntlich geköpft. Es ist aber eine Eigenschaft die auch wieder typisch Deutsch ist. Erzeugt aus reiner Angst und Unwissendheit. Schon Erich Mielke wusste: Die Angst ist die wirkungsvollste Triebfeder des Menschlichen Handelns. Ach ja zählt das Lied noch aus der Schule das wir früher im Kanon geübt haben: Die Gedanken sind frei wer will sie erraten ? :D

  • Beitrag gelöscht!
    In dieser Rubrik werde ich wohl NIX mehr einstellen.

    Gruß
    Michael


    Hergenrath (Royaume de Belgique, province Liège, arrondissement Verviers, communauté germanophone (DG))

    4 Mal editiert, zuletzt von Co2-Tron (1. August 2020 um 21:38) aus folgendem Grund: Scheinbar unerwünscht.

  • Das Pseudo "Laguiole" ist aber eine schwere Beleidigung für das Auge.Für das Geld hätte es bei Aldi guten Sprit gegeben. Über das Haller lass ich mich schon nicht mehr aus.

  • Hmm, mit der Legalität ist das so eine Sache.
    Laut Waffengesetz sind Waffen verboten, die harmlose Alltagsgegenstände vortäuschen, also die berüchtigten Schiesslugelschreiber oder Stockdegen z.B.
    Ob dein Armband jetzt ausreichend vortäuscht, um verboten zu sein, müsste das BKA entscheiden, wenn das nicht schon geschehen ist.
    Ich persönlich würde ohne einen gültigen Feststellungsbescheid vom BKA für das Armband, der die Eigenschaften eines verbotenen Gegenstandes verneint, nicht damit vor die Tür gehen.
    Der sicherste Weg wäre dann die Entsorgung.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Auch wieder ein Irrglaube der Rechtsprechung. Für eine Vortäuschung muß der Tatbestand der Täuschung vorliegen. Diesen überall zu vermuten ist der Irrglaube. Beispiel Multitool. Hat ein Messer. Täuscht aber keinen anderen Gegenstand vor. Ein Multitool ist auch kein Messer, daß eine Säge oder Zange vortäuscht.

    In diesem Fall handet es sich nicht um ein reines Armband sondern auch eine Art Multitool. Jeder, der Paracord-"Armbänder" kennt, weis, daß diese eine gewisse Multifunktionalität besitzen. Z.B. ein kleiner Kompass enthalten ist oder eine kleine Taschenlampe, ...

    Ein Stockgewehr dagegen ist ein Gewehr, daß einen Geh-Stock vortäuscht. Es ist keine Multifunktionalität ersichtlich. Beispielsweise das man sieht oder weis, daß es sich um einen Stock und gleichzeitig ein Gewehr handelt. Es ist nur der Gehstock erkennbar.

    In diesem Fall könnte man sogar auf ein Messer mit Handriemen argumentieren.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    2 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (2. August 2020 um 09:08)

  • Waffenverbotszone konformes Messer als Armreif.
    Beschichtung und Transformers Zeichen weg und nun taugts zumindest um in der WVZ ne Verpackung zu Öffnen.
    Ist sowas überhaupt legal zwecks Waffen die nen Altagsgegenstand immitieren?
    Gab da doch mal ne Richtlinie zwecks Stockdegen etc. ?(


    Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht regelmäßig beispielhafte Feststellungsbescheide.

    Hier ist das PDF zu einem Z-466 Outdoor Edge Armbandmesser.

    Das BKA sieht in diesem Modell eine verbotene Waffe und beruft sich ausgerechnet auf ein Video des Herstellers, in dem der Einsatz in einer Konfliktsituation gezeigt wird.

    Zitat aus der Begründung des BKA: "Trotz einer Klingenlänge von 3,8 Zentimetern handelt es sich (...) nicht um ein typisches Gesbrauchs- oder Taschenmesser. Die Waffeneigenschaft (...) wird insbesondere durch das Produktvideo des Herstellers bestätigt. Es wird zweifelsfrei verdeutlicht,dass das Armbandmesser seinem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. (...) Die hier vorliegende Hieb- und Stoßwaffe ist als Gegenstand des täglichen Gebrauchs (Armband) verkleidet (...).

    Wichtig: Der veröffentlichte Feststellungsbescheid gilt immer nur für genau das Modell, das begutachtet wurde. Diese Beispielsbescheide sollen Besitzern ähnlicher Produkte einen Anhaltspunkt geben, wie die Prüfung in ihrem konkreten Fall ausgehen könnte.

    Bei einer Einstufung als verbotener Gegenstand i.S.d. Waffengesetztes ist nicht nur das Führen, sondern schon der Besitz verboten und strafbar.
    Inhaber einer waffenrechtliche Erlaubnis, die erwischt werden, laufen Gefahr, mangels Zuverlässigkeit z.B. den KWS zu verlieren.

    Ich persönlich würde so ein Teil lieber sicher entsorgen. Natürlich bleibt es jedem überlassen, sich eigene "Spitzfindigkeiten" auszudenken, warum sein eigenes Armbandmesser ganz anders zu beurteilen sei. Ob sowas die Profis beim BKA beeindruckt, ist dann das persönliche Risiko.

  • Diese Einstufung ist eine Vermutung, die ausschließlich auf einem Werbevideo des Herstellers basiert.

    Es gibt auch Werbevideos, wo das Wiederverschließen einer Packung (was auch immer) gezeigt wird. Tatsächlich handelt es sich aber um den Inhalt Kornflaks, Kekse, … und keine leere Packung.
    Das BKA würde hier wohl von versteckten Keksen ausgehen, die in einer vorgetäuschten, wiederverschließbaren Packung versteckt sind. :rolleyes: Bei der Klingenläge ist das Ganze ohnehin lächerlich.

    Aber wenn sich das BKA zum Witz machen will, sollen Sie.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Hier liegt der Irrwitz nicht nur beim BKA, sondern beim genannten Hersteller (!), der das Armband per Video werbewirksam als Nahkampfwaffe (!) bewirbt.
    Standbilder des Videos sind im Bescheid enthalten. Genau das war die Steilvorlage. Hätte der Hersteller das Armband allein als praktisches Tool für unterwegs beworben, hätte das BKA begründen müssen, warum es das Ganze völlig anders sieht.

    Im Gegensatz zu den Beispielsbescheiden des BKA schauen sich Hunderttausende solche Videos oder Reviews unbedarfter Hobby-YouTuber an.
    Aus Internet-Effekthascherei wird dann in deutschen Amtsstuben bittere Realität. Eine weitere Kehrseite von Social Media.

    Zum Beispiel "Plattenspielernadel": Ich frage mich ja auch schon, ob ich für meine Besenstiele einen Waffenschrank brauche. Jemand könnte zwei davon kreuzweise aneinanderschrauben und eine Armbrust herstellen ("Pfeilabschussgeräte" werden ab 1. September verschärft neu geregelt).

    Der moderne Knackpunkt ist allerdings: Wenn jemand in China die Plattenspielernadel an eine Armbanduhr baut und in einem Video zeigt, wie man damit jemandem die Halsschlagader durchtrennen kann, passiert dem Chinesen nichts. Bastelt das in Deutschland jemand nach, weil der YouTubekanal des Chinesen gewaltige Hitzahlen und Likes erhält, sind wir wieder im Bereich "verbotene Waffe". Und das BKA kann und wird sich auf das Video aus China berufen. Die haben langst auch Internet...

  • Stimmt nicht so ganz, dem Chinesen passiert hier in Deutschland wohl nichts, was ihm in China dann aber passiert steht auf einen anderen Blatt, die Regelungen/Verbote für Messer bzw. Waffen in China sind dort noch etwas härter als hier...

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Stimmt nicht so ganz, dem Chinesen passiert hier in Deutschland wohl nichts, was ihm in China dann aber passiert steht auf einen anderen Blatt, die Regelungen/Verbote für Messer bzw. Waffen in China sind dort noch etwas härter als hier...

    Jein. Als Privatmann bekäme er Ärger, aber als Hersteller für den devisenbringenden Export ins kapitalistische Ausland... ;)
    Bevor's noch mehr OT wird verabschiede ich mich jetzt wieder auf die Zuschauerplätze und hoffe auf neue Fotos schöner Klingen. :thumbup: