Schreckschusswaffe im ÖPNV

Es gibt 270 Antworten in diesem Thema, welches 23.026 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juni 2020 um 15:28) ist von Peterle57.

  • Hallo,

    sorry Herr Kollege, das was du hier schreibst ist Unfug.

    Gruß Viper

    Leider sehen das oft Anwälte und viele Richter anders. Das würde hier den Rahmen sprengen. Das geht schon damit los das du in einen Garten dessen Gartentür nicht fest verschlossen ist nicht einbrechen kannst. Vielleicht wollte sich der vermeintliche Einbrecher ja nur mal unterstellen oder hat sich verlaufen. ;)

    Gruß
    Michael
    PS: Ich kenne solche Fälle durch einen befreundeten Anwalt. Du glaubst nicht was da so alles verhandelt wird.

  • Falls es jemanden Interessiert, hier gibt es (auf Englisch) ein Statement zu der Feuerwaffen Kriminalität, dazu kann man sich auch eine Interessante PDF Herunterladen!

    Firearm statistic England/Wales

    Spoiler anzeigen

    Wenn ich das tue stelle ich fest das es in England mehr Morde mit Waffen gibt als in Deutschland und zwar pro 100k EW gerechnet.Und das in einem Land in dem es garkeine Kurzwaffen geben sollte.

    Das ist natürlich völlig korrekt!
    Und Kennesaw darf man ruhig mal erwähnen, auch wenn ich es auch nicht Cool finde wenn ein ganzer Ort alà John Wayne rum rennt. ;)

    Deswegen bin ich z.b wieder froh das Deutschland unter anderem die PTB hat, das beugt den Missbrauch extrem vor.
    Auch wenn man nicht hinter allem stehen kann aber unsere Politiker denken auch mit und vieles hat einen guten Hintergrund auch wenn man diesen nicht sofort erkennt.

  • Leider sehen das oft Anwälte und viele Richter anders.

    Ca vier Jahre Haft. Hat einer bekommen obwohl er alles richtig gemacht hat.
    Die Story habe ich auf dem anderen Computer sonst hätte ich sie hier geschrieben
    oder verlinkt.
    " Es war aber sein Messer" Also das vom Angreifer.

  • Leider sehen das oft Anwälte und viele Richter anders. Das würde hier den Rahmen sprengen. Das geht schon damit los das du in einen Garten dessen Gartentür nicht fest verschlossen ist nicht einbrechen kannst. Vielleicht wollte sich der vermeintliche Einbrecher ja nur mal unterstellen oder hat sich verlaufen. ;)
    Gruß
    Michael
    PS: Ich kenne solche Fälle durch einen befreundeten Anwalt. Du glaubst nicht was da so alles verhandelt wird.

    Ein verschlossenes Gartentor, nicht ein abgeschlossenes, gilt als abgeschlossen. Und da hat kein unbefugter einfach durchzugehen.
    Wo du allerdings Recht hast, wenn das der einzige Weg ist z.B. für den Postboten, bist du für dessen Sicherheit verantwortlich.
    Da nützt auch das Schild nichts, wird er gebissen bist du dran.
    Ansonsten ist das was du geschrieben hast wirklich Unfug. Dann wäre jeder der ein Warnschild aufstellt ein vorsätzlicher Täter.

  • Ein verschlossenes Gartentor, nicht ein abgeschlossenes, gilt als abgeschlossen. Und da hat kein unbefugter einfach durchzugehen.Wo du allerdings Recht hast, wenn das der einzige Weg ist z.B. für den Postboten, bist du für dessen Sicherheit verantwortlich.
    Da nützt auch das Schild nichts, wird er gebissen bist du dran.
    Ansonsten ist das was du geschrieben hast wirklich Unfug. Dann wäre jeder der ein Warnschild aufstellt ein vorsätzlicher Täter.

    Ich nehme mal darauf Bezug. Ja er ist in einem gewissen Sinn ein vorsätzlicher Täter. Ob du das jetzt glauben willst oder nicht. Leider. Es ist ja nicht meine eigene Meinung. Bitte nicht verwechseln. Es ist die Meinung des Gesetzgebers und die Auslegung einiger Gerichte.

    Zitat:
    "Darf ein Hund den Einbrecher beißen? In Deutschland muss ein Hund grundsätzlich so gehalten werden, dass er andere nicht verletzen kann. Das gilt auch für Menschen, die das Grundstück unbefugt betreten. Beißt der Hund auf dem eigenen Grundstück einen Einbrecher, kann unter Umständen dem Eindringling Schmerzensgeld zugesprochen werden. Außerdem muss sich der Hundehalter einer Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes (Wesenstest) unterziehen. In ganz extremen Fällen kann sich der Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Kommt solch ein Fall vor Gericht, dann spielen viele Faktoren eine Rolle. Es wird zum Beispiel die Fragen gestellt, wie ausreichend war die Sicherung des Hundes oder hätte auch ein Kind ohne Probleme auf das Grundstück gelangen können."

    Lies dir das bitte genau durch.

    Zitat:
    "In vielen Fällen wird einem erwachsenen Hundehalter eine Teilschuld gegeben. Es ist aber nicht ratsam, ein Schild zu montieren, auf dem vor dem bissigen Hund gewarnt wird, da man dann als Hundehalter bereits zugibt, dass vom eigenen Hund ein gewisses Risiko ausgeht. Bei einem Schaden wird das Gericht immer viele Faktoren berücksichtigen, bevor ein Urteil gefällt wird."

    "Allgemein kann in Deutschland gesagt werden, dass hier die Gefährdungshaftung greift. Dies bedeutet, dass der Hundehalter grundsätzlich erst einmal für alle Schäden , die sein Hund verursacht, auch verantwortlich ist und dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Schon allein das Halten eines Hundes stellt nach dem deutschen Recht eine potentielle Gefahr da, denn ein Hund ist in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert, sondern immer unberechenbar."

    Leider, leider ist das so.

    Gruß
    Michael
    PS: Übrigens falls du es nicht weisst. Du musst einem Einbrecher die Flucht ermöglichen bzw. du darfst ihn nicht an der Flucht hindern. Sonst kann er dich anzeigen. :D

  • PS: Übrigens falls du es nicht weisst. Du musst einem Einbrecher die Flucht ermöglichen bzw. du darfst ihn nicht an der Flucht hindern. Sonst kann er dich anzeigen. :D

    Das ist nun wirklich Unfug.
    Es gibt ein Jedermannrecht zur Festnahme, falls ein Täter auf frischer Tat ertappt wird und sich seine Identität nicht sofort feststellen lässt.
    Da kann er dich definitiv nicht anzeigen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das ist nun wirklich Unfug.Es gibt ein Jedermannrecht zur Festnahme, falls ein Täter auf frischer Tat ertappt wird und sich seine Identität nicht sofort feststellen lässt.
    Da kann er dich definitiv nicht anzeigen.

    Im Grude genommen hast du ja eigentlich Recht. Aber unterhalte dich mal mit einem "Kriminaler" darüber. Da sind wir sehr schnell bei der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wir sprechen mal nicht vom "kleinen Gelegenheitsdieb" sondern von einem Einbrecher der auch mit solchen Situationen rechnet. Mir schießt da gleich die WBK der JS usw. in den Kopf die ich verlieren könnte. Im Grunde genommen üben wir immer ein "Fremdbestimmtes" Hobby aus.

    Zitat:
    "Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der ( vorläufigen ) Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums." Allein das Wortkonstrukt schreit schon nach "Gummiparagraphen". Wahrscheinlich wollte sich der Dieb ja die "goldene Rolex" nur mal ansehen oder nur wissen wie spät es ist.

    Merke die beiden Worte: Allerdings und Genügt. Allerdings und Genügt gibt es in der Deutschen Rechtsprechung so wenig wie Vielleicht oder ich habe gedacht ! :D
    Die Tat muß nach herrschender Lehrmeinung auch begangen worden sein. Hast du Jura studiert ? Ist der Einbrecher in der Vergangenheit auch noch psychisch Auffällig gewesen oder Opiate Abhängig, dann hast du die A-Karte.

    Den Gerichtstermin wollte ich nicht wahrnehmen müssen. Was wenn sich ein 100 Kg Mann auf so ein "kleines Würstel" ( der Dieb ) stürzt. Kenne ich zwei aktuelle Fälle aus meinem Umfeld. Der 100 Kg Mann ( Held ) ist bei der Verfolgung gestürzt und war über ein Jahr auf Krankenschein zu Hause. Geldverlust 10 000,- Euro. Dann Umschulung ins Nirvana mit einem jetzt schlechter bezahlten Job. Das andere war ein Türsteher. ( ein sehr netter und besonnener Mensch ) Ein angriffslustiges und berauschtes Mädel ( ja ein Mädel ) wollte Einlass ins Geschehen. Er hat das verneint. Darauf hin hat sie ihn angegriffen und verprügelt. Er hat sie nur mit der Hand abgewehrt aus der Deckung heraus. Das zarte Mädchen hat sich dabei den Daumen gebrochen. Er musste vor Gericht 3500,- Euro Schmerzensgeld bezahlen. Es waren genügend Zeugen da. Die wurden nicht mal geladen. Der Fehler des "Kumpels" war das er Bodybuilder ist.

    Na ja ich lass es mal dabei. Nur den Spruch eines Kripobeamten in einem Zwei Augen Gespräch noch. O-Ton. Wenn es soweit kommen würde wüsste ich was ich tun muß. Mit allen Konsequenzen.

    Bei ÖPNV oder gleichen Geschichten versteigen sich viel zur Annahme der unterlassenen Hilfeleistung. Das stimmt so nicht. Man muß nur laut um Hilfe schreien und die Polizei verständigen. Auch wenn dann alles zu spät ist. Damit hat man dem Umstand Hilfe zu leisten genüge getan. Du musst bei einem Autounfall auch nicht das Verkehrsopfer selbst operieren am Strassenrand. Kann niemand von dir verlangen.

    Es ist aber alles nur meine eigene Meinung. Und jetzt gehe ich mal raus, der DHL Mann kommt gleich. Nicht das er sich noch einem erhöhten Berufsrisiko aussetzt wenn die beiden "Kälber" ihn begrüssen wollen. Habe ihm ja schon mal angeboten er soll sie mal Gassi führen damit sie ihn kennen. Das wirkt schon sehr de - eskalierend. Ansonsten hilft nur noch hinlegen und warten bis Hilfe kommt. "Die machen nichts, die wollen nur spielen". :D

    Aber Esti ich verstehe alle Seiten. ( ausser den Dieb ) Es ist ein schwieriges Unterfangen das man da in Sekunden entscheiden soll. Interessant wäre mal zu wissen wenn ein Jurist in solch eine Situation käme. Rattert der erst alle Paragraphen im Gehirn herunter. Einschreiten: Ja, Nein, vielleicht, vielleicht lieber nicht. Oder sagt der zum Einbrecher einfach. Du ich bin der Norbert. Nimm dir einfach was du brauchst. Bin ja versichert. Man weiß es nicht. Ich würde den Dieb nur scharf ansehen und fragen ob er noch einen Kaffee dazu will. Nur wegen der Reaktion halt.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.EK (12. Juni 2020 um 10:42)

  • Womit wir wieder bei Tarnkappensauriern sind...

    Habe zuerst Pygmäen-Berghund gelesen... Da reichen zwei von aus und - von den Pyrenäen sieht kein Aas mehr was...

    Beim zweiten Bild frage ich mich: Wozu'n Pferd? Der Größenunterschied ist marginal... Wenn Du so einen Gorgonopsiden zur Hand hast, passt alles. Kann apportieren, kann alles in Reichweite zu Kleinholz machen und Du kannst drauf reiten. Was willst Du mehr?

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • @Nosferatu2008
    "Rate mal wieviel Morde es dort seit 1956 gegeben hat?"
    Schlechtes Beispiel, Amoklauf 2010, 3 Tote, 2 Verletzte.
    https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Im…-ab-127245.html

    Gegen Durchgeknallte hilft kein Waffenverbot und keine Waffenpflicht. Wenn Waffen verboten sind nimmt er eben einen LKW. Wenn eine Waffenpflicht besteht nietet er trotzdem erstmal ein paar um bis ein anderer reagiert und ihn kaltstellt. Das Problem sind die Menschen, nicht die Waffen, gefährlichen Hunde, schnelle Autos etc...

    Um mal back to topic zu kommen, das Konzept einer Waffe die nicht schießt (SSW, Dekos etc.) leuchtet mir persönlich nicht ein, vielleicht noch zu Silvester? Aber das sammeln von Briefmarken verstehe ich auch nicht, von daher jeder wie er mag.

    Was den Transport/das Führen von SSW in ÖPNV angeht wurde glaube ich schon alles gesagt.

    Dass das benutzen einer Waffe in Notwehr/Gefahrenabwehr immer zu Ärger mit der Judikativen führt weiß auch jeder. Die Schlussfolgerungen zur Angemessenheit die ein Gericht in einigen Prozesstagen zieht kann niemand in wenigen Sekunden unter Stress treffen. Auch ist der Waffeneinsatz (egal welcher Art Waffe) unter Notbedingungen eine Frage der Übung und Routine. Da sind vermutlich nur wenige Leute (Personenschützer, Sondereinsatzkräfte, Polizei?, Kampfsportler?) hinreichend geschult, Sportschützen und Jäger eher nicht.

    Ich selbst bin nicht der Meinung das eine SSW ein gutes Mittel zur SV ist, ggf. kann man sich durch den Überraschungseffekt ein paar Sekunden erkaufen. In Summe ist Flucht meist die bessere Entscheidung auch wenn das nicht immer eine Option ist. Wenn es gar nicht anders geht kann selbst ein Teelöffelstiel lebensgefährlich sein.

    P.S. das Pferd-Hund Bild ist eine ziemlich altes Fake.

  • Den Fettgedruckten Teil lesen, dann hättest du dir den ellenlangen Text sparen können. Auf dem rest des Grundstücks hat niemand etwas verloren.
    Wo ich dir noch recht gebe, auch wenn nicht verschlossen sondern nur zu, muss der Zugang so gesichert sein das niemand "ausversehen" zugang bekommt.
    Ein kleines Kind beispielsweise.
    Ansonsten:

    Jedermannsrecht: § 127 StPO – vorläufige Festnahme
    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)


    Und glaub mir, auch ein Kriminaler, wie du sie nennst, ist nicht 100% mit allen Gesetzen und Verordnungen vertraut.
    Das zeigt sich ja gerade im Thema Waffenrecht auch immer wieder.

  • ggf. kann man sich durch den Überraschungseffekt ein paar Sekunden erkaufen.

    Der Überraschungseffekt muß nicht durch die Waffe selbst, sondern durch dessen Träger zum Vorschein treten. Selbst ohne Waffe. Nehm ich so ein Ding mit, und wir reden mal in hiesigen Gefilden von einer SSW. Dann muß ich wissen warum ich die mitnehme und wie ich sie zielgerichtet zu meinem Schutz einsetzen werde. Das ist meist eine mentale Frage. Und da passieren auch die meisten Fehler.

    Ich hatte mal vor Jahren als ich noch in den USA gearbeitet habe ein Journal vom FBI in der Hand. Ähnlich unserer Kriminalisten Zeitung. Darin stand ein etwas längerer Artikel über eine Studie vom FBI über schwere Raub und Raubmord Überfälle. In dieser Studie wollte man den Umstand eines Raubüberfalls teils sogar Raubmord in Folge näher eingrenzen. Also hat man in den Gefängnissen nach einschlägigen abgeurteilten "Probanden" gesucht. ( nenne ich mal so ) Diesen Leuten hat man Fallbezogen Video Sequenzen und Bilder vermeintlicher Opfer vorgelegt mit der Frage gekoppelt was ist mit dem oder dieser. Die Bilder der vermeintlichen "Opfer" waren wahllose Aufnahmen und Umgebungsorientiert. Einige Bilder habe ich mir gemerkt. Tiefgarage ohne Licht. Im Notlicht einen Typen auf dem Weg zum Auto. Typ großer US-Motorrad Club. Frage: Wie wäre es mit dem ? Antwort: Wäre mein letzter Tag auf diesem Planeten. :D

    Ging noch weiter. Man wollte ja wissen wer ein potentielles Oper abgeben könnte. Einbrecher und Räuber suchen sich immer den geringsten Weg des Widerstandes. Alles soll schnell und still ablaufen. Wenn ich in den USA eine Bank überfallen wollte. Was dann ? Ganz einfach. In den meisten Bundesstaaten darf ich verdeckt Waffen tragen. Ich muß also in einer Bank damit rechnen das einige der Kunden selbst bewaffnet sin. Obwohl fast 75 % aller Amerikaner selbst keine Waffe besitzen weil sie keine wollen. Nicht selten wie bei mir bei der Bank of Illinoise das man ein Jagdgewehr zur Neukunden Konto Eröffnung geschenkt bekommt. Wahlweise eine Woche Bahamas mit Anhang und Pudel Frisör.

    Die Studie hat folgendes ergeben. Es kam nur auf das "Kaliber" hinter der Waffe an. Ob Männlich oder Weiblich. Nur die Entschlossenheit. Das Erfolgsrezept der Guardian Angels in NY.

    Und da sind richtige SWAT und Seal Team "Scharfschützen" dabei. Eine Geschichte die seit den "Schwarzen Sheriffs" immer mal zur Diskussion bei den Länderpolizeien stand. Haben immer versucht die Butter auf dem Brot zu halten. Wir haben Leute hier mit Zivil Courage. Man muss sie nur lassen und rechtlich absichern. Aber das wollen unser Staatsbeamten nicht. Die Sorge um ihre Pfründe.

  • Butch das "Jedermannsrecht" ist Kokolores und hat keinen Bestand in der Deutschen Rechtsprechung. Es gleicht eher der Anstiftung zu einer Straftat i machen Fällen. Und das wissen die. Sonst gingen die abgehandelten Urteile nicht so aus. Beruft euch nicht immer auf solche Gesetzestexte. Die kannst du vor Gericht ableiern. Erzeugt beim Richter nur ein müdes lächeln. Leider. Das Deutsche Recht ist nicht für Jedermann vorgesehen. Was glaubst du wer hier die Deutungshoheit hat. Die Gerichte. Und nicht Jedermann. Ist nur ein Werkzeug um vermeintliche Mitbestimmung zu signalisieren. Vor dem Richter bist du als Jedermann ein Einzelfall. Und dann hoffe mal das ihm sein Brunch Frühstück vorher geschmeckt hat. Bevor er dir mal die Auslegung der Paragraphen erklärt. Falls er sich die Zeit dazu nimmt.

  • Butch das "Jedermannsrecht" ist Kokolores und hat keinen Bestand in der Deutschen Rechtsprechung. Es gleicht eher der Anstiftung zu einer Straftat. Und das wissen die. Sonst gingen die abgehandelten Urteile nicht so aus. Beruft euch nicht immer auf solche Gesetzestexte. Die kannst du vor Gericht ableiern. Erzeugt beim Richter nur ein müdes lächeln. Leider.

    Und wieder FALSCH!!!

    Habs selbst schon vor Jahren mit meinem Sohn im Eigenen Grundstück durchführen müssen.(Nachts um 1.00Uhr)
    Bis Dato noch keine Probleme gehabt und das Neue Moped ist auch noch da.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Nikola Tesla und Isaac Newton hatten auch nie Frauen, trotzdem sind sie als Pioniere in die Geschichte eingegangen!


    Vielleicht ist das der Grund zur Legande zu werden - Ruhe!

    Ich habe keine Probleme mit Lactose und Gluten. Als Ausgleich leiste ich mir ein paar Intoleranzen im zwischenmenschlichen Bereich.