Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 191.880 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Ich frage mich auch, wie die Exekutive diese eher kryptische mit x Anhängen und Verweisen versehene Gesetzesänderung nutzt. Und da soll ein Normalbürger durchsteigen?

    Gruß Play

    Da werden auch die meisten Politiker nicht durchgestiegen sein, also abnicken und ab zum Mittagessen.
    Eine kurzes und auf den Punkt gebrachtes, für Jedermann verständliches Schreiben wäre ja auch zu einfach.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (13. Dezember 2019 um 14:35)

  • @JMBFan
    Ich hoffe, du hast damit recht. Aber so ganz erschließt sich das nicht für mich, insbesondere weil die Beschlussfassung neuerem Datums ist und sich in Sachen Pfeilanschussgerät ausdrücklich auf den Abschnitt 1.2.3 bezieht und dieser zugleich auch die AB erwähnt.
    Wie uahc immer. Wir müssen die endgültige und komplette Fassung abwarten, die im Bundesrat beschlossen wird.

  • JMBFan: Wenn ich das lese, besteht also doch noch Hoffnung, das ich meine Lothar Walther NICHT zerschreddern muß... Es bleibt also weiterhin spannend :/


    Wie gesagt, ich hab's wirklich gründlich geprüft. Bezüglich der klassischen Armbrust wird es keine Änderungen geben, es sei denn der Bundesrat lehnt das ganze Gesetz deswegen ab und die Sache geht in den Vermittlungsausschuss. Aber damit ist nun überhaupt nicht mehr zu rechnen.

    Die Armbrust bleibt frei. Auf der Kippe stehen lediglich "Zwitter" wie die Steambow.

    Es wird spannend zu sehen, ob man ein wirtschaftliches Bedürfnis bei den Altbesitzern der Pfeilgewehre anerkennen wird oder nicht. Bei den "gekorenen" LEPs war das damals zumindest teilweise der Fall. Lustig ist jedenfalls die Tatsache, dass mit den Pfeilgewehren nach wie vor nicht "geschossen" wird - denn es wird kein Projektil durch einen Lauf getrieben. Man wird zwar eine WBK benötigen, aber es bleibt bei der Aufbewahrung um abgeschlossenen Kleiderschrank und erlaubten "Üben" auf dem eigenen Grundstück.


    Zitat von FloppyK

    Ich hoffe, du hast damit recht. Aber so ganz erschließt sich das nicht für mich, insbesondere weil die Beschlussfassung neuerem Datums ist und sich in Sachen Pfeilanschussgerät ausdrücklich auf den Abschnitt 1.2.3 bezieht und dieser zugleich auch die AB erwähnt

    Naja, fest steht: Die ausdrücklichen Ausnahmen für die Armbrüste bleiben im Gesetz unverändert stehen. Fraglich ist höchstens ob die Pfeilabschussgeräte jetzt AUCH unter die Ausnahmen fallen - sehe ich aber nicht so, aufgrund der Übergangsvorschrift.

  • JMBFan: Wenn ich das lese, besteht also doch noch Hoffnung, das ich meine Lothar Walther NICHT zerschreddern muß... Es bleibt also weiterhin spannend :/


    Ich hoffe ja das es beim Thema Taschenmesser in die richtung geht das mit einem Waffenrechtlichen Dokument man von diesem ganzen Verbotszohnenquatsch ausgenommen ist und sich kein Kopf machen muss wo man grade langläuft .

    Nicht das ich jeden Tag eins einstecken hätte aber einfach das dieser Spießrutenlauf ein ende hat und man immer gucken müsste ob man da jetzt langgehen darf oder nicht .

  • die idde neue gesetzte zu machen und dannach dann rückwirkend zu verbieten ist eine recht neue idee, die nichts mit meinem verständnis von recht zu tun hat.....

    selbst im 3. reich ist dies nur 2 mal passiert. einmal mit einem autobahnkiller , der drahtseile über die autobahn spannte zum köpfen. und einmal ein sexualmörder.

    aber so , wie man heute gerne öfter mal gesetzte ändern will, das hat in den letzten 15 . jahren echt zugenommen. allein wie odt man am libsten an das grundgesetz herangegangen wäre - an ein grundgesetz, das ist nicht da für emotionale änderungswünsche durch verschieden panikmoden

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Also die Regelung mit den Verbotszonen ist doch OK: Wer sich einen kleinen Waffenschein besorgt kann weiter sein Schweizer Messer überall hin mitnehmen - vorbestrafte Personen dagegen dürfen das nicht mehr.

    Für mich ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Mehr Privilegien für nachweislich zuverlässige Personen.

  • Ich hoffe ja das es beim Thema Taschenmesser in die richtung geht das mit einem Waffenrechtlichen Dokument man von diesem ganzen Verbotszohnenquatsch ausgenommen ist und sich kein Kopf machen muss wo man grade langläuft .

    Ob die sich im klaren sind das sie damit das Gegenteil erreichen von dem was mal erreicht werden soll?
    Da haben sich diverse Parteien echauffiert das zuviele kleine Waffenscheine beantragt wurden.
    Das werden nun garantiert nicht weniger.
    Und Paragraph 42a könnte man dann auch streichen.

  • Hallo,

    bei dieser neuen Gesetzgebung verstehe ich zum Beispiel in Sachen Messer etwas eher nicht:

    Jeder, dem die Berücksichtigung deutschen (Waffen-) Rechtes eher völlig egal ist, kann heute in einen x-beliebigen Supermarkt oder Baumarkt gehen, und sich eher für billigstes Geld heftig große Messer zulegen, die hinsichtlich Klingenlängen eher fernab jedwedem geltenden Recht sind.

    Wird solche Klientel eher von der Polizei erwischt, wird denen eher in der Regel nur mit dem Finger gedroht und der Taschensäbel eingezogen, dies eher mit der Folge, daß der Betroffene dann sein Hartz-IV nachzählt, und wenn 8.- Euro eher zu erübrigen sind, latscht er wieder in den Baumarkt, und rüstet nach.

    Was also bringen solche Gesetze in Deutschland, wenn eher die Masse derer, die meinen, eher ein Messer mit sich rumschleppen und damit zustechen zu müssen, einen warmen Haufen auf das Gesetz geben - zumal sie meist eher eh nicht lesen können, was da darin steht?

    Oder sehe ich das eher falsch?

    Mal davon eher abgesehen, daß der Dreikantschaber oder ein angeschliffener Schraubendreher eher dann auch unter das Gesetz fallen müßten, nicht wahr?

  • Ob die sich im klaren sind das sie damit das Gegenteil erreichen von dem was mal erreicht werden soll?Da haben sich diverse Parteien echauffiert das zuviele kleine Waffenscheine beantragt wurden.
    Das werden nun garantiert nicht weniger.
    Und Paragraph 42a könnte man dann auch streichen.

    Den könnte man dann streichen ,zuverlässig ist zuverlässig .

    Dann ist das Papier wenigstens zu was zu gebrauchen ,hab ich es kann ich mich mit einer SSW sowie einem Messer frei bewegen und muss mir keine Gedanken mehr machen.

    Bei einer Kontrolle zeig ich den Lappen vor und kann weiter gehen ,besitzt jemand dieses Dokument nicht oder aber er würde gar keins bekommen der bekommt es abgenommen und muss noch ne saftige Strafe zahlen.

  • KWS in Verbindung mit Messern kann böse enden.
    Um keine Probleme zu bekommen würden die Leute den KWS zu Hauf beantragen, die Anzahl würde in die Höhe schnellen, bei Straftaten würde es dann nur heißen beteiligt war jemand mit KWS, ob Opfer oder Täter ist dann egal, man erstellt ne Statistik und findet raus das viele KWSler in irgendeiner Form verstärkt an Taten beteiligt sind, das wäre natürlich kein Zustand und da Schusswaffen, auch SSW eh zu verteufeln sind gibts ne Abschaffung mit Abgabepflicht für den KWS und Verbot für alle SSWs.
    So passiert es dann das ein Sammler sagen wir mal aus Hessen all seine SSW weggenommen bekommt weil in Berlin viele Leute wegen ner Nagelfeile den KWS beantragt haben.

    ;)

  • KWS in Verbindung mit Messern kann böse enden.
    Um keine Probleme zu bekommen würden die Leute den KWS zu Hauf beantragen, die Anzahl würde in die Höhe schnellen, bei Straftaten würde es dann nur heißen beteiligt war jemand mit KWS, ob Opfer oder Täter ist dann egal, man erstellt ne Statistik und findet raus das viele KWSler in irgendeiner Form verstärkt an Taten beteiligt sind, das wäre natürlich kein Zustand und da Schusswaffen, auch SSW eh zu verteufeln sind gibts ne Abschaffung mit Abgabepflicht für den KWS und Verbot für alle SSWs.
    So passiert es dann das ein Sammler sagen wir mal aus Hessen all seine SSW weggenommen bekommt weil in Berlin viele Leute wegen ner Nagelfeile den KWS beantragt haben.

    ;)

    Ich verfolge dieses Thema mit den SSW wenn es da eine meldung von einem Vorfall gibt ,steht da zu 98% das dieses Dokument nicht vorhanden war

  • Hat aber den Vorteil das unter 18 Jährige schon mal gar nicht legal die möglichkeit haben ,die interessieren sich heute eh mehr für Handys .

    Und jeder drüber der schon mal auffällig geworden ist durch Körperverletzung ,Besoffen pöbelnd....auch legal nichts mit führen darf ,das sind ja die Kandidaten die bei sowas dann eher in erscheinung treten ,die anderen haben bisher noch nie um sich gestochen und werden wohl auch nicht mit anfangen .

  • Es besteht immerhin die Möglichkeit, dass Altbesitz durch Ausnahmegenehmigungen (event. Prüfung auf Zuverlässigkeit, aber nicht auf Bedürfnis) legalisiert wird. Das gäbe dem Staat die Möglichkeit, (zukünftig) WBK-pflichtige Gegenstände zu erfassen, deren Existenz sich kaum nachvollziehen lässt, weil sie zum Zeitpunkt des Erwerbs erlaubnisfrei waren und niemals registriert wurden.

    Was wiederum die Frage aufwirft, ob man die nicht jetzt noch Dinge kaufen sollte, die in naher Zukunft vielleicht aus dem Handel verschwinden.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • So Wie ich den Knife-Blog verstanden habe, betrifft WBK nur Leute die ein Messer führen wollen. Führen wurde angeblich nun auch verständlicher definiert. Messer im Rucksack, egal welche klingenlänge... passt.
    wenn es betrifft oder meint zu betreffen.... glaub das lohnt sich zu lesen.
    Meine Messer und meine Nutzung trifft es zumindest nicht. @Agent orange: dich auch nicht. Hab für uns beide geguckt

  • Die Armbrust bleibt frei. Auf der Kippe stehen lediglich "Zwitter" wie die Steambow.

    Leider nicht, auch wenn ich mir das gewünscht hätte.
    Die jetzt verabschiedete Beschlussempfehlung 19/15875 dient ja nur der Änderung des Gesetzentwurfes 19/13839. D.h, was durch die Beschlussempfehlung nicht angepasst wurde ist immer noch gültig. Somit auch die Bedürfnispflicht für Armbrüste.
    Diese dürfen zukünftig nur noch über grüne WBK erworben und besessen werden (mit allem, was dazugehört).


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Wie gesagt, ich hab's wirklich gründlich geprüft. Bezüglich der klassischen Armbrust wird es keine Änderungen geben, es sei denn der Bundesrat lehnt das ganze Gesetz deswegen ab und die Sache geht in den Vermittlungsausschuss. Aber damit ist nun überhaupt nicht mehr zu rechnen.
    Die Armbrust bleibt frei. Auf der Kippe stehen lediglich "Zwitter" wie die Steambow.

    Es wird spannend zu sehen, ob man ein wirtschaftliches Bedürfnis bei den Altbesitzern der Pfeilgewehre anerkennen wird oder nicht. Bei den "gekorenen" LEPs war das damals zumindest teilweise der Fall. Lustig ist jedenfalls die Tatsache, dass mit den Pfeilgewehren nach wie vor nicht "geschossen" wird - denn es wird kein Projektil durch einen Lauf getrieben. Man wird zwar eine WBK benötigen, aber es bleibt bei der Aufbewahrung um abgeschlossenen Kleiderschrank und erlaubten "Üben" auf dem eigenen Grundstück.

    [...]

    Wenn mit Pfeilgewehren, auch nach der Änderung des Gesetzes, immer noch nicht geschossen wird, funktioniert der Abschnitt 1.2.3 doch gar nicht. Da heißt es:

    Zitat

    1.2.3
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden,
    deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine
    Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

    Ich blicke da nicht mehr durch...