Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 191.884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Dort steht nirgendwo etwas über die Armbrust. Ich kann dazu auch im Gesetzentwurf nichts finden. Habe ich das übersehen oder ändert sich da wirklich nichts?

    Gehe zurück. Da ist zu lesen warum AB nun doch betroffen sind.

    Salutwaffen - möglicherweise gilt die Erlaubnispflicht nur für Waffen, die aus verbotenen Waffen, also Vollautomaten, bzw. Kriegswaffen entstanden sind.

    Erste Reaktionen:
    https://www.all4shooters.com/de/shooting/wa…is-aenderungen/

  • Armbrust
    Nun gut - auf vielfachen Wunsch nun die genaue Erläuterung, warum die Armbrust nun wohl doch erlaubnispflichtig wird:

    Zitat aus Beschlussfassung v. 11.12.:

    Zitat

    (20) Hat jemand am …[einsetzen: Datum des Ta-ges nach der Verkündung] ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hater spätestens am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf dieVer-kündung folgenden Kalendermonats] eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte an-dere Erlaubnis zum Besitzzu beantragen oder das Pfeil-abschussgerät einem Berechtigten, der zuständigenBe-hörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zurErteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz3 Satz 2 und Ab-satz 5 findet entsprechende Anwendung.

    Die Anlage 1, ... Nummer 123 WaffG bedeutet:

    Zitat

    1.2.3
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B.Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;


    WaffG § 10, Satz 1 bedeutet:

    Zitat

    (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.“


    Daher ist die AB in der Erlaubnispflicht mit drin. Ich habe aber keine Ausnahme entnehmen können, die die AB vom Bedürfnis bzw. WSK ausnimmt. Ein Bedürfnis können nach jetzigem Stand auch nur Sportschützen belegen können, die Mitglied im Verein sind und der Verein einen Verband angehört, der eine Disziplin für Armbrust bietet. Demnach sind „private“ AB künftig faktisch gar nicht mehr erreichbar, so denn nicht noch eine zusätzliche Regelung kommt. Sie entsprechen dann mit allen Regeln exakt scharfen Schusswaffen.
    Im Klartext: Jeder Besitzer (irgendeiner) Armbrust hat -voraussichtlich - 1 Jahr Zeit eine WBK mit einem Bedürfnisnachweis, Sachkunde und Waffenschrank zu beantragen und diese anzumelden. Andernfalls muss diese an Berechtige abgegeben werden!!

    Davon ausgenommen sind lediglich Armbrüste mit Saugnäpfen und Energie unter... - also Kinderspielzeug.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (13. Dezember 2019 um 13:58)

  • Ich verstehe Euch in der Sache ja. Ich gönne keinem auf sein geliebtes Hobby zu verzichten zu müssen.

    Und ja, ich bin davon nicht betroffen. In diesem Falle mal nicht. In anderen dafür schon. Ex-VW-Besitzer und Berufspendler...auch nicht gerade Peanuts und da geht es um ein bisschen mehr als ein Hobby!
    Ob ich mich darüber ärgere? Ja! Ob ich deswegen in aller Öffentlichkeit in einem Forum von “drecksland” spreche? von Gulags und Internierungslagern ? Das bringt mich auf die Palme und will ich in Zeiten, in denen Extremismus von allen Seiten ( rechts,links, islam und ökos) zunehmend mehr wird und jede Vorfall politisch ausgeschlachtet wird nicht akzeptieren!
    Mir zuzuschreiben ich verhöhne alle , die hier spürbar etwas lieb gewonnenes verlieren, find ich unfair!!!!
    Mit Ländervergleichen zu kommen, die nicht stimmen und nen Softairspieler als Argument der Echauffierung zu nutzen, weil er sein Dekomagazin nicht neben seiner AEG Posten darf...
    DAS fand ich schräg und an den Haaren herbeigezogen. Bei der Meinung bleibe ich! Das Sammler, die mehrere Tausende von Stunden und Euros investiert haben, waren nicht gemeint und sind von mir nie erwähnt worden.

    So. Hoffe wir schreiben uns demnächst wieder netter. Denn ich finde das Hobby schön und habe hier tolle Leute kennen gelernt. Das will ich nicht missen ;)

  • Gehe zurück. Da ist zu lesen warum AB nun doch betroffen sind.
    Salutwaffen - möglicherweise gilt die Erlaubnispflicht nur für Waffen, die aus verbotenen Waffen, also Vollautomaten, bzw. Kriegswaffen entstanden sind.

    Erste Reaktionen:
    https://www.all4shooters.com/de/shooting/wa…is-aenderungen/

    Von Dekowaffen wurde nichts erwähnt.

    Zufall? Oder ist dies unter den Tisch gefallen?

    In der PDF konnte ich per suche nach Deko auch nichts finden. ?(

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • Ich verstehe Euch in der Sache ja. Ich gönne keinem auf sein geliebtes Hobby zu verzichten zu müssen.

    Mensch, Kollege, dann schreib das auch.
    Das kam so bei dir nicht rüber.

    Und ja, ich bin davon nicht betroffen. In diesem Falle mal nicht. In anderen dafür schon. Ex-VW-Besitzer und Berufspendler...auch nicht gerade Peanuts und da geht es um ein bisschen mehr als ein Hobby!

    Da haben wir was gemeinsam nur war es bei mir nicht VW sondern Audi.
    Da wir aber die Karre geliebt haben würde es wieder einer nachdem ein Euro 4 Verbot für München im Raum stand. Nur ist es jetzt ein Euro 6 das Angebot von Audi war ok. So das wir unseren 15 Jährigen gegen einen Jahreswagen tauschen konnten.

    Bin hier auch nicht betroffen, beim nächsten mal vielleicht. Ausser wenn ich wirklich noch eine WBK beantragen möchte.
    Dann käme die Verfassungsschutz abfrage.
    Da dürfte ich sauber sein.

    Mir zuzuschreiben ich verhöhne alle , die hier spürbar etwas lieb gewonnenes verlieren, find ich unfair!!!!

    Siehe oben. Schreibe das auch.

    Was Exremismuss angeht bin ich wieder voll bei dir.

    Das Sammler, die mehrere Tausende von Stunden und Euros investiert haben, waren nicht gemeint und sind von mir nie erwähnt worden.

    Schönes Schlusswort.
    Ich sehe das als Entschuldigung, erkenne diese an und entschuldige mich meinerseits für den Egoisten.

    So kenne ich unseren komischen Vogel.
    Wir müssten echt mal ein Bierchen zischen.

    :n12:

  • Nein, die Armbrust ist NICHT betroffen. Seehofer hat Wort gehalten.

    Die Änderungen der Ausschusses beziehen sich NICHT auf die Bundesrats-Version, sondern auf die originale Entwurfsfassung des Kabinetts (aus Oktober). Man kann hier superleicht durcheinander kommen, aber ich hab's nochmal gecheckt.

    Darin ist eine Streichung der Ausnahmen für die Armbrust (freier Erwerb, freies Führen etc.) nicht vorgesehen. Diese Streichung gab es nur im hier irrelevanten Entwurf aus dem Bundesrat.

    In der Endfassung des neuen Gesetzes bleiben die Ausnahmen für Armbrüste also unangetastet.

    Problematisch ist eher die identische Definition für die Armbrust und die Pfeilabschussgeräte. Es gibt keine Abgrenzung zwischen beiden Waffen im Gesetz. Aus der Differenzbildung "altes Gesetz - neues Gesetz" kann man aber entnehmen: Muskelkraft = Armbrust, andere Energiequelle = Pfeilabschussgerät. Hier besteht noch Klärungsbedarf, z.B. durch das BKA. Produkte wie "Steambow" (Spannaufsatz für die Excalibur-Armbrust per Druckluft) sind im Moment schwer zu beurteilen. Ist das nun eine Armbrust oder ein Pfeilabschussgerät?

    Übrigens bleiben den Besitzern der Pfeilabschussgeräte 18 Monate Zeit zur Anmeldung, nicht 12 Monate. Man ist in diesem Punkt nämlich dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt und hat eine 6-Monats-Frist zwischen Verkündung und Inkrafttreten eingebaut. Ursprünglich war keinerlei Frist vorgesehen.

  • Ich frage mich auch, wie die Exekutive diese eher kryptische mit x Anhängen und Verweisen versehene Gesetzesänderung nutzt. Und da soll ein Normalbürger durchsteigen?

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Und da soll ein Normalbürger durchsteigen?

    In der Gänze kann das auch sicherlich keiner von uns. Daher warte ich auf ein WaffG, wo jemand als rechtskundige Person mal alle Änderungen farbig eingebracht hat. In der Vergangenheit ist so etwas auch aufgetaucht.
    Erst dann kann auch der Laie das zumindest weitgehend verstehen.

  • Die Abstimmung war laut https://www.bundestag.de/dokumente/text…fenrecht-672440bzgl: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

    Darin steht:
    "bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergiedurch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtunggespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte). "

    --> Die WBK-Pflicht gilt nur für die Pfeilabschussgeräte (falls das richtige Dokument verlinkt wurde).