Polizei warnt vor Gebrauch von Schusswaffen

Es gibt 161 Antworten in diesem Thema, welches 36.011 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Dezember 2018 um 21:31) ist von edwin2.

  • Danke Leute, danach habe ich jetzt schon seit Stunden gesucht.
    Ein paar bekannte haben mir erzählt das bei uns im Kreis gesagt wird wenn man seinen kws abholt,dass keine pyros abgefeuert werden dürfen,auch nicht auf Silvester. Mein Kenntnisstand war. Das es immer erlaubt ist auf umfriedetem Raum (privat Grundstück etc) auch auf Silvester.
    Dann habe ich etwas gegoogelt und das hier auf der Seite Polizei NRW gefunden.Text Polizei NRW. Da steht das das abfeuern immer verboten ist.
    Aber hier ist das ja dann schon ausdiskutiert worden und mein Kenntnisstand ist zumindest von euch nochmal bestätigt worden. Werde auch selber nochmal nachfragen warum es so geschrieben und gesagt wird, wenn ich selber den kws beantrage.

    Gruß Marcel

  • Jetzt bin ich wieder genau so schlau wie vorher, ist das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt?

    Und dann vielleicht noch von Landkreis zu Landkreis?

    Ich kann Google quälen wie ich will, für Nordsachsen finde ich überhaupt nichts.

  • https://www.merkur.de/lokales/schong…st-7181193.html

    Das Verschießen von Kartuschenmunition und pyrotechnischer Munition mit genannten Waffen ist laut Mitteilung im „eigenen befriedeten Besitztum“ oder wenn der Inhaber des Hausrechts zugestimmt hat, nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Es darf nur erlaubnisfrei erworbene Waffen und Munition eingesetzt werden und die Waffen müssen mit dem Zeichen „PTB“ im Kreis versehen sein. In der Nähe von leicht brennbaren Objekten ist auch das Verschießen von erlaubnisfrei erworbenen Munition verboten.

  • Finde die Grenzen der Geschmacklosigkeit.


    Jein.

    Warum erzählen denn mittlerweile führende weibliche Grüne, dass man gegen kriminelle Füchtlinge härter vorgehen müsste - eine Aussage, für die man von den selben (!) Damen noch vor drei Jahren gesteinigt worden wäre?

    Antwort: Weil es mittlerweile genügend einschlägige Fälle von Sexualverbrechen durch (echte oder angebliche) "Geflüchtete" gab und die Herrschaften drauf kamen: Hey, ich kann schlecht lautstark für #metoo sein und gleichzeitig diese Vorkommnisse geflissentlich ignorieren..... ist irgendwie sch**** den Opfern gegenüber......

    Man hat teilweise schon den Eindruck, dass eine gewisse politische Klientel da in einer hübschen großen Blase lebt, und wenn die an der harten Realität zerschellt, wird erst mal rumgeheult und dann werden (widerwillig?) die richtigen logischen Schlussfolgerungen gezogen.

    Die Wahrheit tut halt manchmal weh. Sie ignorieren bringt trotzdem nix.


  • Da steht das das abfeuern immer verboten ist.
    Aber hier ist das ja dann schon ausdiskutiert worden und mein Kenntnisstand ist zumindest von euch nochmal bestätigt worden. Werde auch selber nochmal nachfragen warum es so geschrieben und gesagt wird, wenn ich selber den kws beantrage.


    Das fehlt schlichtweg der Satz: "Außerhalb des befriedeten Besitztums".

    Mich würde wirklich mal interessieren, wie die Polizei argumentieren würde, und auf diesen Fehler hinweist.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Was es auf einmal so alles für Szenarien gibt, wenn man die Büchse der Pandora geöffnet hat...

    Kann mich noch vor 10 Jahren gut daran erinnern, wie eine ganze Gruppe von Frauen und Männern auf einem großen Parkplatz fröhlich in einer Großstadt in der Nähe mit SSW die ganze Nacht Feuerwerk machten.
    Damals kam keine einzige Polizeistreife vorbei...

    GmbH

  • So lange man das nicht auf offener Straße macht und sich nicht völlig daneben benimmt, wird kein Polizist da groß was sagen...

    /edit:


    Bitte, laßt das Thema Flüchtlinge etc. doch mal raus hier.

  • Laut Berliner Polizei ist es in ganz Berlin verboten Silvester zum Vergnügen mit 15mm Effekten zu schießen! Auch nicht auf eigenem Grundstück erlaubt.

    Es gab da schon ein Strafverfahren wo jemand 400 Eu Strafe zahlen musste.

    Na mir egal, tun mir nur die leid die in dieser Drecksstadt wohnen....

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    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Laut Berliner Polizei ist es in ganz Berlin verboten Silvester zum Vergnügen mit 15mm Effekten zu schießen! Auch nicht auf eigenem Grundstück erlaubt.

    Da würde mich doch mal interessieren, wo das schriftlich zu lesen ist.
    Denn § 12, Abs. 4 erlaubt schließlich das Schießen mit...
    Aber es könnte natürlich sein, dass die Gemeinde bzw. Stadt durch weitere Auflagen das verbietet. Aber es macht dann sicherlich auch einen Unterschied, ob man gegen das WaffG oder eine Städteverordnung verstößt.
    Allerdings frage ich mich auch, ob man ein Bundesrecht immer und grundsätzlich einschränken darf, insbesondere wenn das in diesem Gesetz nicht vorgesehen ist.
    Beim Sprengstoffrecht ist m.W. das ausdrücklich genannt, dass die Städte und Gemeinden die "Knallzeiten" festlegen und auch weiter einschränken dürfen.
    Das auch, wenn man sich die Waffenführverbote an bestimmten Orten in Erinnerung ruft. Das musste erst per Gesetz festgelegt werden, dass man den Gemeinden dieses Recht einräumt, Führverbote auszusprechen.
    Man darf mich gerne korrigieren, wenn ich da gedanklich falsch liege.

  • ...

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  • Da steht aber nicht explizit drin, dass das Schießen mit Pyros aus einer PTB Waffe im eigenen Garten verboten ist. Weiterhin ist das nur eine Meldung ohne Verweis auf gesetzliche Regelungen. Ist also nichts wert, auch wenn inhaltlich zumindest richtig, wenn vielleicht auch nicht vollständig.

  • Normales Feuerwerk kaufen =Ärger ersparen, wer unbedingt schießen will mit Knall, sollte auf ein zugelassenen Schießstand gehen und nach Sportordnung trainieren, wer das nicht möchte = Pech gehabt

    Einmal editiert, zuletzt von Natopatrone (26. Dezember 2018 um 13:30)