Hallo.
Ich habe mich im Vorfeld schon etwas belesen.
Aber das Waffengesetz zum Thema Messer und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen sind sehr.....nennen wir es verwirrend.
Lasst uns hier nur über Messer reden, die nicht verboten sind.
Dh. Ich benötige nur die Unterscheidung: Darf ich mitnehmen, darf ich zu hause nutzen.
Ich habe das jetzt so verstanden.
Führen (alleine das Wort ), also mitnehmen darf ich :
-Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von nicht mehr als 12cm
-Klappmesser die nur mit zwei Händen zu öffnen sind. Klassische Taschenmesser eben. Das abschrauben von diesen Pöpeln an der Klinge, macht aus einem Einhand.- kein Zweihandmesser.
Stimmt das soweit?
Was passiert, wenn ich ein freies Messer mitnehme, das nicht zur Mitnahme erlaubt ist? ZB. Klingenlänge 12,5cm!
Werde ich vor Ort hingerichtet, oder bekomme ohne Verhandlung 10 Jahre Freiheitsstrafe?
Ich gehe jetzt erst mal die Handschuhfächer durchsuchen.
Da liegt warscheinlich je eine alte Kriegswaffe drin!