Cowboy Action Shooting (Westernschießen) mit co2 oder Druckluftwaffen

Es gibt 5.457 Antworten in diesem Thema, welches 992.937 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2023 um 16:28) ist von chippewa lady.


  • Wie oft bin ich auf einer Kreisstraße im ländlichen Raum schon an Treibjagden vorbeigefahren. Da ging es sogar um scharfe Waffen zum Erlegen von Wild. Trotzdem hielten die Beteiligten keinen Sicherheitabstand von mehreren Kilometern in jede Richtung. Die schienen nur auf die grobe Schussrichtung zu achten, die parallel zur Straße verlief. Hätte sich ein Jäger um 90 Grad gedreht und sich dabei versehentlich ein Schuss gelöst, hätte das Geschoss theoretisch mein Auto durchlöchern können.


    Schrotpatronen am Boden sind tatsächlich ein gutes Zeichen! Daumen gedrückt! :thumbsup:

    Nun ja, alles schon passiert, ich müsste jetzt googlen, aber wurde nicht sogar schon mal jemand tödlich im Auto von einer verirrten "Jägerskugel" getroffen, zumindest aber das Auto...

    Die Schrotpatrone deutet entweder auf eben Jägerrei hin, oder "Wurfscheiben-Schießen" dort?!

    @Sunset Sam ...ich denke eine weitere E-Mail oder ein direkter Kontakt, eine Vorstellung (MIST CORONA) wären noch besser, evtl. sogar mit nem kleinen "Flyer" der unser Hobby erklärt.

    Wichtig beim Gelände ist, mal von der ganzen Reichweitendiskussion abgesehen, ob es dann abschließbar ist, also kein "Hundeführer" da auf einmal auftauchen könnte, dann...ist es einsehbar? Stichwort: Anscheinswaffen und wenn am Ende der Besitzer zusagt, niemand uneigeladen vor meinen Colt laufen kann, dann würde ich immer nochmal die örtlichen Sheriffs mit einbeziehen.

    Megaaaa aufwendig, aber ein MEGAAAAA GEILES GELÄNDE!!! :D

  • Jetzt fragt mich nicht, warum dort Schrot Hülsen rumliegen. Es passt aber herrlich zu unserem Thema ;)

    Wahrscheinlich hat da jemand auf Enten oder Gänse gejagt.
    Auf die Chancen eine Genehmigung würde ich daraus nicht schliessen.
    Die Jagd findet immer ausserhalb von befriedeten Besitztümern statt, dementsprechend ist auch die Ausbildung und Versicherungspflicht der Jäger ausgelegt.

    Die Sicherheitsbereiche aus dem FT lassen sich übrigens locker auf CO2CAS übertragen.
    Beim FT werden auch WBK-pflichtige Gewehre geschossen. Eine CO2-Westernwaffe geht definitiv nicht weiter als ein 16J-LG, zumal bei den 250m noch ein guter Schluck Sicherheitsaufschlag dabei ist.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson


  • Auf die Chancen eine Genehmigung würde ich daraus nicht schliessen.
    Die Jagd findet immer ausserhalb von befriedeten Besitztümern statt, dementsprechend ist auch die Ausbildung und Versicherungspflicht der Jäger ausgelegt.

    Die Sicherheitsbereiche aus dem FT lassen sich übrigens locker auf CO2CAS übertragen.
    Beim FT werden auch WBK-pflichtige Gewehre geschossen. Eine CO2-Westernwaffe geht definitiv nicht weiter als ein 16J-LG, zumal bei den 250m noch ein guter Schluck Sicherheitsaufschlag dabei ist.

    Wenn das mit der Genehmigung auf mich bezogen ist, dann muss ich mich da evtl. etwas unverständlich ausgedrückt haben...stimmt natürlich was Du sagst.

    Interessant auch Deine Infos aus dem FT...aber mal ehrlich, sollten wir dort eine Genehmigung bekommen, dann wird es EINEN Schießstand geben, bestenfalls vor, oder Richtung Fels/Stein/Kreide-Wand und das sollte ausreichend bis sehr gut abzusichern, erklärbar und darstellbar sein für die Fragen nach der Sicherheit.

    Anders wäre es wenn wir dort das gesamte Gelände mit Airsoft bespielen wollen würden.

    Also, wenn der Besitzer mal antworten sollte und er dem Ganzen nicht abgewandt wäre, dann sind die Chancen doch recht gut, da was zu initiieren...Old Shatterhand & Co. wir kommen... ^^

  • Wenn das mit der Genehmigung auf mich bezogen ist, dann muss ich mich da evtl. etwas unverständlich ausgedrückt haben...stimmt natürlich was Du sagst.
    Interessant auch Deine Infos aus dem FT...aber mal ehrlich, sollten wir dort eine Genehmigung bekommen, dann wird es EINEN Schießstand geben, bestenfalls vor, oder Richtung Fels/Stein/Kreide-Wand und das sollte ausreichend bis sehr gut abzusichern, erklärbar und darstellbar sein für die Fragen nach der Sicherheit.

    Anders wäre es wenn wir dort das gesamte Gelände mit Airsoft bespielen wollen würden.

    Also, wenn der Besitzer mal antworten sollte und er dem Ganzen nicht abgewandt wäre, dann sind die Chancen doch recht gut, da was zu initiieren...Old Shatterhand & Co. wir kommen... ^^

    Nee, das mit der Genehmigung war nicht rein auf dich bezogen.
    Ging nur darum, falls jemand Schlüsse aus der Anwesenheit von Schrothülsen zieht.

    Die Sicherheitsbereiche lassen sich natürlich durch Wände und Co. reduzieren. Und man muss nicht rundherum Sicherheitsbereich einhalten, nur im Bereich der Schussrichtung. Ich sage mal, in imaginärer Verlängerung der Feuerlinie.
    Aber:

    Ist das nicht ein Problem mit dem Blei geschossen das kriegt man noch mit Sicherheit nicht genehmigt

    Wie chippewa lady schon ansprach, könnte auch die Sache mit dem potentiellen Bleieintrag in Gewässer ein Problem darstellen.
    Wenn man bedenkt, das bei der Jagd am Gewässer Bleischrot verboten ist und die EU diese Regelung über den REACH-Ausschuss so erweitert hat, dass in Zukunft wortwörtlich jede Pfütze unter dieses Verbot fällt, solltet ihr euch für den Fall einer offiziellen Genehmigungsanfrage auch hier um ein Konzept kümmern.

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  • solltet ihr euch für den Fall einer offiziellen Genehmigungsanfrage auch hier um ein Konzept kümmern.

    Ich finds jetzt gerade nicht, aber wie bereits schon mal zu diesem Tema erwähnt...ich hatte gefragt wie in Amberg auf der Wiese die ganzen Blei-Mumpeln sich mit der Natur vertragen...Antwort war:

    "Plane, Decke UNTER den Zielen, da das Blei auftrifft, sich verformt und auf eben diese Decken, Planen, Folien fällt und anschließend gesammelt abtransportiert/entsorgt werden kann... ;)

    Konzept-Ende :D:thumbsup:

  • Lag die Range in Amberg auch direkt an einem Grundwasserspeichersee? ;)

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  • Ähm, geht es jetzt um DIAs oder BBs zählen, ehemals Erbsen ;):D ?

    Selbst wenn das ein Grudwasserspeichersee ist...die Stages stehen ja "an Land" und eben dann kann man, wie erwähnt, die Geschosse sicher und gesammelt "abfangen" und abtransportieren.

    Selbst wenn es zu dieser Frage kommen würde, wäre tzumindest ich sehr froh so weit schon zu sein...vorher sind das nur die bekannten "ungelegten Eier" über die man sich den Kopf zerbricht 8o

  • Gibt ja auch Alternativen zum Pb, sollte für das CAS kein Problem sein, danach kann ja jeder wieder laden, was er will.
    Ansonsten haben wir alle per se Schutzbrillen auf, sind ja nun keine 15J, die da mal zurückkommen können. Wer Angst um seine Schneidezähne hat, kann ja noch einen Gebißschutz anlegen.

  • Die Ranch in Amberg steht auf einer ehemaligen Mülldeponie... da wird sich unter der Versiegelung genug Schadstoff anfinden...


    Ich sehe eher das Problem ein Gelände auf einem umfriedeten Besitz zu finden, d.h. in der Regel umzäunt....
    Denkt darüber nach wie oft es in der Zeitung steht / stand das irgendwelche Leute in Wäldern oder Kiesgruben beim Paintball... von der Polizei.Besuch bekamen und damit danach von der Staatsanwaltschaft eine 4stellige Rechnung...

    Lt. Affengesetz ist es im freien Gelände ein Führen, d.h. es wäre der Waffenschein (nicht der KWS) fällig... Auf einem Hof mit eindeutig zu erkennenden Grenzen, oder ein umzäuntes Firmengelände, da eine Grube oder ähnliches sollte kein Problem sein mit Erlaubnis des Grundbesitzers, evtl. geht auch eine Schranke in einer Zufahrt...

    Ich würde dann ggf. vor Ort im Vorfeld die zuständige PD informieren, das eine Veranstaltung auf dem umfriedeten Besitz aus dem Bereich Reenactment (z.B. Trapperlager) geplant ist und dort CO² Waffen getragen werden (und evtl auch ein Scheibenschießen stattfindet.... das ggf. nicht mitteilen)

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • Ich würde dann ggf. vor Ort im Vorfeld die zuständige PD informieren, das eine Veranstaltung auf dem umfriedeten Besitz aus dem Bereich Reenactment (z.B. Trapperlager) geplant ist und dort CO² Waffen getragen werden (und evtl auch ein Scheibenschießen stattfindet.... das ggf. nicht mitteilen)

    ..und dann macht die zuständige Polizei mal einen Besuch dort, um zu sehen, wie es läuft auf der bisher unbekannten, genehmigten Veranstaltung und sieht, wie geschossen wird...
    Dieses Vorgehen ist wahrscheinlich der sicherste Weg, sich Ärger einzuhandeln.
    Wenn dort geschossen wird, sollte man das auch in rechtlich sicheren Bahnen halten. Für den einen oder anderen kann eine Anzeige und anschliessendes Verfahren ziemlich problematisch sein.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Die Sicherheitsbereiche lassen sich natürlich durch Wände und Co. reduzieren. Und man muss nicht rundherum Sicherheitsbereich einhalten, nur im Bereich der Schussrichtung. Ich sage mal, in imaginärer Verlängerung der Feuerlinie.

    Wenn du sicherstellen kannst das in keine andere Richtung
    ein Schuß abgegeben werden kann dann ja.
    Ansonsten muss der Sicherheitsbereich in alle Richtungen eingehalten werden.
    Das ganze wäre eine private Veranstaltung, also gelten wohl auch die gleichen
    Regeln wie zu hause im Garten.

  • "Plane, Decke UNTER den Zielen, da das Blei auftrifft, sich verformt und auf eben diese Decken, Planen, Folien fällt und anschließend gesammelt abtransportiert/entsorgt werden kann... ;)

    Konzept-Ende :D:thumbsup:

    Mann kann auch die H&N Field Target Trophy Green verwenden.


    Die Hersteller müssen eh umdenken, wenn das Bleiverbot in Kraft tritt. Siehe:
    https://www.all4shooters.com/de/jagd/muniti…reichen-der-eu/

  • Wenn du sicherstellen kannst das in keine andere Richtungein Schuß abgegeben werden kann dann ja.
    Ansonsten muss der Sicherheitsbereich in alle Richtungen eingehalten werden.
    Das ganze wäre eine private Veranstaltung, also gelten wohl auch die gleichen
    Regeln wie zu hause im Garten.

    Zum einen steht weder im Waffengesetz noch in der Verwaltungsvorschrift dazu, etwas davon, dass es von der Schiessposition aus in keinerlei Richtung technisch möglich sein darf, dass das Geschoss das Grundstück verlassen kann.
    Es steht dort nur, das geschossen werden darf, sofern die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
    Dies lässt sich auch durch ein Verhalten regeln, das auf jedem Schießstand üblich ist: Laden der Waffe nur, wenn der Lauf in Richtung sicherer Kugelfang zeigt.
    Überspitzt gesagt, wenn ich in meinem umzäunten Vorgarten sitze und den Lauf durchs Kellerfenster ins Haus halte, darf ich nach Waffengesetz legal schiessen.
    Das Beispiel zeigt übrigens noch einen zweiten Aspekt, anhand dessen man sehen kann, dass hier das private Schiessen daheim nicht zur Anwendung kommen kann.
    Das Schiessen ist nämlich nur auf befriedetem Besitztum zulässig und ihr müsstet also das Gelände erkennbar absperren und es dürfte kein Zuschauerverkehr stattfinden.
    Sonst wäre ja das Besitztum nicht erkennbar gegen Betreten gesichert, also befriedet.
    Ich denke, der Weg über einen temporären Schießstand wäre der sicherere.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Moin

    Leuts, stellt Euch das nicht so Einfach vor, wir haben an einer "Unterirdischen" Anlage mit 2 Bahnen a 50 / 25m und 50m nur KK 2 Jahre gebaut und die Zulassung hatte fast 1 Jahr gedauert.
    Ihr könnt Euch nicht vorstellen, was wir in dem Zulassungsjahr immer und immer wieder Neue Auflagen bekommen hatten und so Einige von Uns wollten schon die Flinte ins Korn werfen.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

    Einmal editiert, zuletzt von Burgenlaender57 (2. März 2021 um 21:46)

  • KK-Waffen sind eine ganz andere Liga. In meinen privaten Keller brauche ich für freie CO2-Waffen keinerlei Genehmigung.

    Was mich immer noch verwirrt, ist, dass ich im Zusammenhang mit Gartenschießen für sowas wie "befriedetes Besitztum" und "nicht verlassen können" keine griffigen Beispiele aus der Praxis finde.
    Entweder werden Vorschriften, abstrakte Definitionen oder persönliche Vermutungen genannt. Selbst das "befriedet" scheint abhängig vom Thema der Vorschrift zu sein (Hausfriedensbruch, Einbruch, Jagdrecht im ländlichen Raum.)

    Für mein Grundstück gibt es eindeutige städtische Vorgaben, wie hoch (besser: niedrig) und aus welchem Material eine "Einfriedung" oder ein Sichtschutz sein darf. Bei Mietrechtsproblemen finde ich für jeden Kram dutzende reale Fälle. Aber fürs "freie" Schießen auf dem eigenen Besitz? Kommt das kaum vor oder gehen keine Problemfälle vor Gericht? ?(

  • Das Problem geht praktisch nie vor Gericht.
    Vor Gericht geht es nur im Zusammenhang
    mit anderen (schwereren) Straftaten, da ist
    das kein Punkt der Anklage mehr.
    Es gibt (sehr selten) eine Auflage (bei den
    Jugendlichen sind das Sozialstunden) von
    einigen Euro an eine soziale Trägerschaft.
    Überwiegend wird das eingestellt, entweder
    wegen Geringfügigkeit oder wegen dem
    mangelnden öffentlichen Interesse.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die Ranch in Amberg steht auf einer ehemaligen Mülldeponie... da wird sich unter der Versiegelung genug Schadstoff anfinden...


    Ich sehe eher das Problem ein Gelände auf einem umfriedeten Besitz zu finden, d.h. in der Regel umzäunt....
    Denkt darüber nach wie oft es in der Zeitung steht / stand das irgendwelche Leute in Wäldern oder Kiesgruben beim Paintball... von der Polizei.Besuch bekamen und damit danach von der Staatsanwaltschaft eine 4stellige Rechnung...

    Lt. Affengesetz ist es im freien Gelände ein Führen, d.h. es wäre der Waffenschein (nicht der KWS) fällig... Auf einem Hof mit eindeutig zu erkennenden Grenzen, oder ein umzäuntes Firmengelände, da eine Grube oder ähnliches sollte kein Problem sein mit Erlaubnis des Grundbesitzers, evtl. geht auch eine Schranke in einer Zufahrt...

    Ich würde dann ggf. vor Ort im Vorfeld die zuständige PD informieren, das eine Veranstaltung auf dem umfriedeten Besitz aus dem Bereich Reenactment (z.B. Trapperlager) geplant ist und dort CO² Waffen getragen werden (und evtl auch ein Scheibenschießen stattfindet.... das ggf. nicht mitteilen)

    Da stimme ich Dir absolut zu @erik_fridjoffson...genauso meinte ich es auch :thumbup:

    ..und dann macht die zuständige Polizei mal einen Besuch dort, um zu sehen, wie es läuft auf der bisher unbekannten, genehmigten Veranstaltung und sieht, wie geschossen wird...Dieses Vorgehen ist wahrscheinlich der sicherste Weg, sich Ärger einzuhandeln.
    Wenn dort geschossen wird, sollte man das auch in rechtlich sicheren Bahnen halten. Für den einen oder anderen kann eine Anzeige und anschliessendes Verfahren ziemlich problematisch sein.

    Öhm, wir reden hier vorerst nur von einem befriedeten Grundstück und der Möglichkeit dort zu schiessen, nicht von einer Veranstaltung, was kommt denn hier immer der Begriff "Veranstaltung" auf? :(

    Wenn du sicherstellen kannst das in keine andere Richtungein Schuß abgegeben werden kann dann ja.
    Ansonsten muss der Sicherheitsbereich in alle Richtungen eingehalten werden.
    Das ganze wäre eine private Veranstaltung, also gelten wohl auch die gleichen
    Regeln wie zu hause im Garten.

    Si...

    Ich glaube wir verrennen uns hier gerade gewaltig...nochmal, @erik_fridjoffson, wie auch ich erwähnten es ja bereits, man muss erst mal ein BEFRIEDETES Gelände finden, auf das man nicht so einfach, bis gar nicht ohne Einlass drauf kommt, also Zaun, Mauer, Burggraben...abgeschlossen ist es somit befriedet und ein plötzliches Erscheinen Fremder AUF DEM GELÄNDE wäre dann ja Hausfriedensbruch, egal...
    UND NATÜRLICH kann man, muss man, sollte man dann dennoch die Polimannzwei bescheid geben, ebenfalls wie berits erwähnt...meine Güte, so ein Reenactment ist doch keine "Wehrsportgruppe Hoffmann", wir tuen doch nichts illegales, wir tragen noch nicht mal illegale Waffen, oder?!

    @Sunset Sam hat schon ne sehr schöne Liste aufgezeigt, so sollten wir verfahren:

    - Finden
    - Fragen
    - hier Melden
    - und besprechen

    alles andere ist nur Verschwendung unnötiger Energie. :whistling: