Wo nimmst Du das wieder her?
Die Anlage 2 bezieht sich auf §2 WaffG, der regelt den Umgang mit Waffen und Munition, wer was darf und was er dazu braucht oder nicht.
alte Fassung
Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse
kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie
von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1
Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl.
I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen;
neue Fassung
- 4 - Bearbeitungsstand: 11.06.2025 15:56
...
6. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 wird durch die folgende Nummer
1.1 ersetzt:
„1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse
kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsener-
gie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, und die das Kennzeichen nach Anlage
1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl.
I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fas-
sung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen
tragen, sofern
a) diese nicht nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer
Länge von mehr als 40 mm mehrschüssig sind und
b) die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz
4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach §
11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem … [einsetzen:
Datum des Tages des Inkrafttretens dieses Gesetzes] erfolgt ist;“.
Soweit die Essenz für mich:
Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz (wenn:)
Druckluftwaffen <7,5J... blabla...
tragen... 
aber nur wenn...
a) nicht Geschosse > 40mm Länge mehrschüssig verschossen werden können
(40,01 ist auch über 40 und paßt in SAA)
b) das Aufbringen des
oder die Bestätigung dafür NICHT vor dem Ultimo (Inkrafttreten) erfolgt sind

Meine
wurden alle in der Vergangenheit aufgestempelt, gelasert, eingegossen, was weiß ich.... Auf alle Fälle VOR dem künftigen Ultimo! 
Das ist reines WaffG, nicht BeschG, nur mit Bezug zur VO.