Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 192.648 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Ein Futteral kann man auch schnell mit Gewalt aufreißen . . .

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Nun ich hoffe ich bin jetzt gesetzestreu...

    ALLE SSW liegen jetzt im selben Fach eines abschließbaren, mit 7 Türen versehenen Schrank.

    Die Munition ist in einer ausrangierten, abschließbaren großen Geldkassette untergebracht die natürlich nicht in diesem Schrank steht.

    Nur die Co2 macht noch Probleme, die passte da nicht mehr rein, da haben jetzt noch, wenn sie wollen, 2 weitere Volljährige Zugriff :D

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Nur noch mal am Rande hab den Thread schon einigermaßen mitverfolgt! Es geht bei der Verschließpflicht von Freien Waffen nur um F und PtB nicht etwas um gleichgestellte Waffen wie Armbrüste? Da lüge ich schon richtig!

    Lg

  • Nö, da “lügst“ du falsch. Es ist von freien Waffen die Rede so nicht nur von Schusswaffen. Auch Messer mit Waffeneigenschaften, Armbrüste...
    Das Gesetz ist doch eigentlich recht klar formuliert. Waffen müssen mindestens in einem verschlossenen Behältnis gelagert werden und dürfen nicht geladen sein (das kann natürlich nur für “ladbare“ Waffen gelten).
    Keine Spezifikation des Behältnisses, keine Mengenbeschränkung. Alles was gleich oder sicherer als ein geschlossenes Behältnis ist, geht auch klar.
    Ich verstehe nicht, woher sich manche ihre Probleme konstruieren.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wir wissen ja alle auch nur das, was in den dünnen Worten des Gesetzes steht, die ja in diesem Thread schon mehrfach zitiert wurden.

    Man muss halt auf folgende Dinge achten:
    * "mindestens" verschlossenes Behältnis. Was mindestens bedeutet -- wir wissen es nicht.
    * ungeladen und getrennt von der Munition (wobei Luftgewehrgeschosse oder CO2-Kartuschen oder Pfeile nicht als Munition gelten)

    Darüber hinaus gilt natürlich weiter, was schon immer galt, nämlich "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

  • Ich finde einiges auch richtig und sinnvoll. Vor allen in Mehrpersonen-Haushalten.
    Bei mir als Single ist quasi ja schon die Wohnung ein abgeschlossenes Behältnis, wo kein anderer Zugang hat.
    Bei einer (z.B.) WG sieht das völlig anders aus.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ok :/ ich Lüge :huldige:

    Es wird aber in den meisten Öffentlichentexten damit meine ich "Artikel" in Zeitschriften nix von Armbrüsten Messer schonmal null deshalb hatte ich gefragt da ist immer die Versteifung auf Luftdruckwaffen!

    Deshalb bin ich verwirrt!

    Lg
    Caemi :crazy2:

  • Deko müsste dann wie Esti schreibt ebenfalls weggesperrt werden!

    Damit kannst du dann hübsch das Innere des Schrankes dekorieren. Sieht zwar keiner, aber schaut echt geil aus.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ich habe schonmal gefragt, wie sieht es mit Dekowaffen aus?
    Hat jemand etwas gehört?

    Dekowaffen sind keine Waffen und stehen ihnen auch nicht gleich (jedenfalls noch nicht, auf EU-Ebene gibt es ja Versuche, das zu ändern).

    Ich gehe deshalb davon aus, dass die nicht betroffen sind.

  • Deshalb verstehe ich das auch nicht so ganz mit der Armbrust die ist zwar gleichgesetzt aber für diese gelten ganz andere Vorschriften wie bei den eigentlichen Waffen im Sinne des Gesetzes!

    Jetzt darf man seine gefühlt 8 Quadratmeter große Armbrust wegsperren aber durch die Stadt dürfte man sie offen tragen ?

  • Ja. Genau so ist es. Und an die Besteckschublade in der Küche
    muss jetzt ein Schloß. Das Gesetz ist mal wieder völliger Pfusch.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dann sind Messerblöcke jetzt also illegal. :D

    Wenn du Sie mindestens in einem verschloßenen Behältnis aufbewahrst nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das ist auch richtig so. Mann kennt das ja....da steht man gerade mit dem Steakmesser in der Hand in der Küche, plötzlich kommt jemand rein und man sticht ihm aus versehen 32 mal in die Brust... :lol:

    Hoffentlich werden auch bald massive Haushaltsgegenstände wie Türstopper und ähnliches verboten, sau gefährlich das ganze. *lol*
    Ob unsere Wohnungen irgendwann mal wie Gummizellen aussehen? :D

  • Mann kennt das ja....da steht man gerade mit dem Steakmesser in der Hand in der Küche, plötzlich kommt jemand rein und man sticht ihm aus versehen 32 mal in die Brust...

    Das ist NICHT witzig! Das passiert häufiger als man denkt! ;(

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o