Warum sind deaktivierte Feuerwaffen ein Problem und was genau schlägt die Kommission vor?
Bisher waren deaktivierte Feuerwaffen nach dem Gesetz keine Waffen mehr, sondern wurden als Metallstücke betrachtet. Sie können damit im Binnenmarkt frei zirkulieren. Außerdem werden sie aus dem amtlichen Register gestrichen, so dass ihr aktueller oder ursprünglicher Besitzer nicht mehr ermittelt werden kann.
Es ist jedoch erwiesen, dass deaktivierte Waffen wieder schussfertig gemacht oder Teile davon wieder zu neuen Waffen zusammenmontiert werden. Um das zu verhindern, unternehmen wir dreierlei:
- Wir führen einheitliche strenge Regeln ein, nach denen die Mitgliedstaaten Waffen deaktivieren, d. h. unbrauchbar machen müssen. Hieran fehlte es bisher.
- Selbst die strengsten Regeln können nicht zu 100 Prozent garantieren, dass eine deaktivierte Waffe nie wieder gebrauchsfertig gemacht werden kann. Im Interesse der Sicherheit unserer Bürger soll daher der Besitz besonders gefährlicher Feuerwaffen – auch wenn sie deaktiviert sind – künftig nicht mehr möglich sein. Sich eine Kalaschnikow zur Dekoration über den Kamin zu hängen, was bisher möglich war, wenn sie deaktiviert war, wird künftig unzulässig sein. Die Durchsetzung des Verbots ist Sache der Mitgliedstaaten, die die Mittel dazu haben inklusive der Zerstörung von in illegalem Besitz befindlichen Waffen.
- Die Kategorie A der „besonders gefährlichen Waffen“ wurde von militärischen Waffen auf bestimmte Arten von halbautomatischen Feuerwaffen erweitert.
Prost Mahlzeit