Beiträge von peter70

    Vielen Dank für Deine Antwort, Andreas.

    Genau dieses Dokument des Bundestages vom 20.02.2017 hatte ich zuvor auch gelesen bzw. hier in einem anderen Thread zitiert und daher "...sind bisherige Unbrauchbarmachungsatteste nur noch eingeschränkt als Legitimationsgrundlage für den Umgang gültig: Sie rechtfertigen lediglich die Fortsetzung des (Eigen-)Besitzes"

    UND ABER! - Du hast recht -> "Inhalte und Umsetzung zukünftiger Rechtsnormen sind Traumtänzerei"

    Ich erfreue mich jetzt erstmal am istzustand.


    Gruß


    Peter

    Betrifft eine Waffe von ZIB Militaria OHNE BKA Raute. Vielleicht könnt Ihr ja helfen. Was ist mit Dekowaffen demilitarisert nach Kriegswaffenkontrollgesetz vor 8.4.16, also korrekt nach deutschem Recht deaktiviert worden sind und im Inland verbleiben? Diese Waffen haben ja häufig keine BKA Raute, sondern ein deutsches Zertifikat. Haben die nun auch Bestandsschutz, solange sie nicht verkauft werden?

    Keiner hat da anscheinend eine gescheite Antwort parat - ausser bei denen mit Raute - da ist der Fall mit dem Bestandsschutz recht eindeutig.

    Habe das jetzt schon in drei verschiedenen Threads gepostet und will hier nicht rumspammen.

    Wer weiß dazu was?

    Danke und Gruß

    Vielleicht könnt Ihr ja helfen. Was ist mit Dekowaffen demilitarisert nach Kriegswaffenkontrollgesetz vor 8.4.16, also korrekt nach deutschem Recht deaktiviert worden sind und im Inland verbleiben? Diese Waffen haben ja häufig keine BKA Raute, sondern ein deutsches Zertifikat. Haben die nun auch Bestandsschutz, solange sie nicht verkauft werden?

    gute frage...und was ist mit dekos nach kriegswaffenkontrollgesetz ?( die hatten ja meißt keinen bka-stempel sondern, wenn überhaupt, nur ein zertifikat und das ist im ernstfall für die katze.

    ... nur ein zertifikat und das ist im ernstfall für die katze // Wieso? Ich denke, bei einer Überprüfung einer solchen Waffe demilitarisert nach Kriegswaffenkontrollgesetz geht es darum, dass diese Waffen (vor 8.4.16) korrekt nach deutschem Recht deaktiviert worden sind und im Inland verbleiben. Es ist ja ein ZIB Stempel drauf, dass das Gewehr dem Zertifikat und ZIB als Quelle zuordnet. Der Laden hätte doch schon längst schliessen müssen, oder?


    Alte Beschreibung bei ZIB:"...Erfordernissen der Richtlinie VB3-101703 des BMWI oder über die Anforderungen dieser Richtlinie hinaus abgeändert. Bei uns gibt es keine ausländischen Dekozertifikate oder Ähnliches." Ich steige da nicht mehr durch und frage mal hier in dem Thread nach - Zeigt her eure Kalashnikov

    Es gibt aber auch alte Deko Umbauten ohne BKA Stempel, also vor dessen Einführung.
    Was ist damit ?

    Ich besitze eine Deko, gekauft im November 2015 ! bei ZIB Militaria. Papiere dabei, Zib Stempel auf dem Klumpen Metall auch. Nur die Raute habe ich noch nicht gefunden. Morgen hole ich nochmal die Lupe raus und schreibe die mal an ;) Nein, im Ernst - Alle Abänderungen - sogar mehr als damals gesetzlich gefordert - sind absolut korrekt nach KrWaffKontrG ausgeführt worden. Ich möchte natürlich rechtlich auch immer wissen, woran ich bin, wie Du auch. Genau, was ist denn mit solchen Plempen, die also nun ALT-ALT-DEKO sind? Ich werde mich erstmal gerne weiter mit Unterschriften an die Abgeordneten für legale Waffen einsetzen und dann, wenn sich EU + D mal ausgemehrt haben, eine Anfrage beim LKA stellen. Ich habe von zwei Leuten gelesen, dass sie eher eine gute Erfahrung mit dieser Methode gemacht haben. Sie durften nach Prüfung und Registrierung ihre Waffen behalten. Allderdings habe ich auch andere Dinge gelesen - von wegen - nur Papiere plus korrekter Deaktivierung zählen nicht. Am Ende möchte ich aber - egal wie bescheuert uns das alles erscheint - legal dastehen. Wird schon.

    @ Beretta. Melden - wenn gefordert - beim zuständigen LKA ... behaupten manche in anderen Foren. Das sollte man aber erstmal abwarten - bis die EU und D sich da mal klar ausgedrückt haben.

    Mir ging es hauptsächlich darum, ob man die vor dem 8. April erworbenen Dekostücke behalten oder sogar verkaufen darf. Oder - wenn man sie nur weiter besitzen möchte, trotzdem melden muss, ohne sich strafbar zu machen. Im Entwurf von Vicky Ford ist nur von der Meldepflicht für EU-Dekos die Rede. -> "...should be categorised in Category C and need to be declared to national authorities but will not require an authorisation or licence. This will not apply to existing deactivated firearms."

    Verkauf geht dann nur noch nach neuer Überprüfung (Beschussamt?) nach den neuen EU-Spielregeln. (?)

    Ein Zitat aus dem deutschen Gesetzesentwurf des Bundestages vom 20.2.17:


    "ZuAbsatz9(neu)
    Satz1 knüpft an die bisherigenAltbestandsregelungen für nach früheren Maßgaben
    des deutschen Waffenrechts korrekt unbrauchbar gemachte Schusswaffen an,führt
    diese aber nur eingeschränkt fort.In Übereinstimmung mit der diesbezüglichen Regelung in Artikel1 Absatz1 letzter Satzteil („esseidenn,…“)derEU-Deaktivierungsverordnung sind bisherige Unbrauchbarmachungsatteste nur noch
    eingeschränkt als Legitimationsgrundlage für den Umgang gültig:Sie rechtfertigen
    lediglich die Fortsetzung des(Eigen-)Besitzes
    imSinne derAnlage1 Abschnitt2
    Nummer2WaffG."

    Hallo zusammen.

    Mal zurück zur Waffenrechtsverschärfung seitens der EU und D.

    Dienstag (14.03.17) wird über die EU-Feuerwaffenrichtlinie abgestimmt!

    #EUGunban: Übersicht aller Anträge zum Waffenrecht // Quelle: GRA german-rifle-association.de

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    https://german-rifle-association.de/eugunban-ueber…um-waffenrecht/

    http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/rep…ce=A8-0251-2016
    ------

    Ich werfe mal mit gefährlichem Halbwissen um mich:

    Inwieweit das mit deaktivierten Waffen vor und nach dem 8. April 2016 in D gehandhabt wird, kann man noch nicht absehen.

    Laut Vicky Ford Ende Januar 2017: "The Commission proposed that all deactivated firearms would become subject to the same registration and authorisation procedures as firearms. This was rejected by the co-legislators. Instead the negotiators agreed that newly deactivated firearms should be categorised in Category C and need to be declared to national authorities but will not require an authorisation or licence. This will not apply to existing deactivated firearms."

    ???

    Bedeutet - Meldepflicht, keine WBK. // Bei deaktivierten Waffen vor dem 8. April wird hoffentlich der Altbestand (wenn in D deaktiviert) sicher bleiben ggf. meldepflichtig werden, kann dann aber nicht mehr gehandelt werden - nicht mal Privat zu Privat? Wir werden sehen.


    Gruß

    Ja! :) Was dazu in dem Dokument im ersten Post dieses Threads stand, wurde heute im Bundesrat schon wieder beerdigt. Der Bundesrat wird dieses Verbot nicht weiter fordern, und da die Bundesratsausschüsse die einzigen waren, die das gefordert haben, ist es damit erstmal tot.

    Prima! Danke für Deine prompte Antwort. Als Airsoft Spieler hätte mir das Herz geblutet. Zum einen ist ein echtes Match mit <0,5 Joule nicht möglich und zum anderen hatte ich mir vor ein paar Wochen extra eine "F" Waffe nur für die Wand teuer gekauft. Jetzt mache ich mir erstmal ein Bier auf! Gruß

    Mal schön die Finger weg von irgendwelchen Eigenmodifikationen an einer Airsoft >0,5 Joule oder <0,5 Joule, außer man ist Büchsenmacher! DAS IST STRAFBAR!!! Wenn man eine Schusswaffe mit einem "F" Zeichen eigenhändig runterdrosselt und ein "F" auch noch unkenntlich macht, sollte man wissen, dass der Umgang mit wesentlichen Waffenteilen erlaubnispflichtig ist.

    Gemäß § 2 Abs. 2 WaffG bedarf der Umgang (Bearbeiten) mit Waffen und Munition, die in der Anl. 2 Absch. 2 WaffG genannt sind, der Erlaubnis.


    Die Erlaubnispflicht zur Nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 WaffG. Danach wird die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von Schusswaffen durch einen Erlaubnisschein erteilt. Verfügt eine Privatperson nicht über diesen Erlaubnisschein, so darf sie keine Schusswaffe bearbeiten. Somit obliegt die Bearbeitung ausschließlich lizenzierten Büchsenmachern.


    Daraus leitet sich ab, dass für erlaubnisfreie Waffenteile, für deren Einpassung keine Nacharbeit erforderlich ist, wie z.B. Handgriffe, Schulterstützen, Magazinhalterungen etc. keine Erlaubnis benötigt wird. Solche Teile dürfen von Privatpersonen eigenhändig angebaut werden.
    Dabei ist zu beachten, dass die Teile nicht die Schussfolge oder Schussstärke verändern dürfen, da für diese Waffen eine Bauartprüfung durch die Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) erfolgt ist. Die Musterstücke sind beim BKA hinterlegt.

    Ein Verändern der Schussfolge oder Schussstärke führt zu einem Erlischen der Kennzeichnung, dem F im Fünfeck (weil die Waffe von den Leistungsmerkmalen des o.g. Musterstücks abweicht), weshalb eine solche Veränderung grundsätzlich durch einen Büchsenmacher vorgenommen vom zuständigen Beschussamt abgenommen und dokumentiert werden muss. Sollte diese Veränderung nicht durch ein Beschussamt abgenommen sein, so erlischt das F und die Waffe unterliegt den vollen Erlaubnisvoraussetzungen gem. Anl. 2 Absch. 2 Unterabsch. 1 WaffG. Dies zieht dementsprechend auch alle waffenrechtlichen Verstöße in Form von z.B. einer fehlenden WBK mit sich. Eine gültige WBK ist grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen, die vom WaffG erfasst werden (ausser den Freien Waffen), erforderlich.

    Nach (m)einer kurzen Klugscheißerei (übrigens Credits to Airsoft Initiative Deutschland) meine andere Frage -> Sind CO2 Pistolen mit nun Kriegswaffenähnlich oder fängt diese Definition erst ab einer Airsoft MP plus aufwärts sprich Sturmgewehr an?

    DANKE für eine Antwort.

    Alles nicht so einfach.

    Gruß

    Danke an gilmore und danke an old_surehand, der bereits schrieb: "(Softairwaffen mit weniger als 0,5 Joule sind vom Waffengesetz augenommen und deshalb hier nicht gemeint, wie sie auch von dem Vollautomatenverbot nicht betroffen sind)."
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - auf mich bezogen! Ich hatte das überlesen ....

    Entschuldigt bitte, wegen LG - ich bezog mich einfach nur auf die Verwendung kriegswaffenähnlicher Gewehre wie ein Crosmann mk-177 mit einer hohen Joule-Zahl, die auch in einem Verein verwendet werden kann. Egal. Vergesst es bitte.


    Und ohne Haare spalten zu wollen - der Logik von old_surehand folgend - wären dann ja sogar Airsoft Gewehre mit <0,5 Joule verboten. Das bedeutet, dass der Sohn meines Nachbarn seine Plastik-Federdruck M16 Attrappe von Well für 30 Euro ebenfalls nicht in seinem Kinderzimmer lagern dürfte.

    Das Ding sieht von Weitem auch aus wie eine Kriegswaffe. Oder?

    z.b. - http://www.kotte-zeller.de/Well-M16A1-Rif…er-shop&pi=5140

    Hallo zusammen.

    Ich bin neu hier und habe das Thema aufmerksam verfolgt. Ich habe mir den kompletten Änderungsvorschlag durchgelesen und finde dort nirgends etwas über das Verbotvon Softair Langwaffen mit .


    ->"...die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrer Funktionalität verbotenen vollauto-
    matischen Kriegswaffen ähneln, erweitert. !!!!!Damit werden Schusswaffen erfasst,
    die bereits von Beginn an herstellerseitig als sogenannte halbautohalbautomatische zivile Versionen von vollautomatischen Kriegswaffen hergestellt wurden!!!" - Es handelt sich hier nur um SCHARFE Waffen.


    Zum Punkt Druckluftwaffen - ".... im !!!Leistungssport
    hin zu weniger gefährlichen Waffen wie Druckluftwaffen und Lichtpunktpistolen, die heute schon durch Olympiateilnehmerinnen und -teilnehmer verwendet werden."

    Ich interpretiere das eher als Einschränkung für LG / LP Schützen, die mit 7 Joule unterwegs sind und in einem richtigen Schießsportverein sind und nicht für kriegswaffenähnliche Airsoftplempen, die Plastikkugeln bis maximal 2 Joule verschießen dürfen.

    Abgesehen davon - der Verwaltungsaufwand schon im Bereich der Halbautomate, SSW, Dekowaffen etc. ist komplett unüberschaubar - dann noch Regelungen im Bereich Airsoft?

    Ich behaupte nicht, dass old_surehand unrecht hat - hier ist tatsächlich Raum für Spekulation und Interpretation - aber warten wir es doch erstmal ab!

    Gruß

    Peter