Dekoumbauten ohne BKA-Stempel

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 11.381 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Oktober 2010 um 14:55) ist von Eastwood.

  • Bei einem allseits bekannten Auktionshaus sind inzwischen oft auf Deko umgebaute Waffen von österreichischen Anbietern zu finden. BKA-Stempel scheinen die Teile (meist) nicht zu haben. Ist es nicht so, das seit einigen Jahren Dekowaffen in .de eine BKA-Abnahme haben müssen (mit Ausnahme von Alt-Deko, aber Alt-Deko scheinen die angebotenen Waffen nicht zu sein)? ?(

  • Hallo,
    nein, Dekowaffen mit BKA Stempel gibt es nicht! Sollte doch einer drauf sein so ist dieser gefälscht! Auf eine Anfrage hin wurde mir mitgeteilt das man die Deko mit- oder ohne Stempel bekommen kann. Das Gesetz sieht für Dekoumbauten keinerlei Abnahmestempel zu. Wichtig nur das die Dinger korrekt geändert wurden. Ein Zertifikat oder BKA Stempel sind unnütz. BKA Stempel kommen nur auf Salutwaffen.

    Gruß, David

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  • Trotzdem scheint es mir so, dass die meisten der österreichischen Umbauten nur nach deren Gesetz Deko und hierzulande WBK-pflichtig sind. Da genügend Behördenvertreter bei Egun mitlesen, kann ich in keinster Weise verstehen, wie jemand aus Deutschland so dämlich sein kann, und sich so etwas zu steigern. Zumal da gleich mehrere Tatbestände zusammenkommen, da neben dem Besitz ohne die entsprechende Erlaubnis auch die Einfuhr dem WaffG unterliegt und angezeigt werden muss.

    Abgesehen davon ist das mit den BKA-Stempeln so eine Sache. Meine Salut- UND meine Dekoumbauten sämtlicher Langwaffen tragen BKA-Abnahmestempel, die nicht gefälscht wurden. Während ich auf der anderen Seite noch keine einzige dekoumgebaute MP gesehen habe, die welche trägt. Diese Deko-MP's (Sten, PPSH, MP38, MP40, TommyGun, usw.) werden ständig frei ab 18 Jahren angeboten. Klar schient mir nur, dass Salutlangwaffen BKA-abgenommen sein müssen und Salut-Kurzwaffen seit Anfang der 1990er Jahre WBK-pflichtig sind, sofern die nicht PTB-zugelassen sind.

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  • Das Gesetz sieht für Dekoumbauten keinerlei Abnahmestempel zu

    Echt nicht? Keinerlei Stempel oder Zertifikat etc.? Sowas... dann dürfte es wohl keine gute Idee sein, Deko-Waffen von privat zu kaufen, sondern höchstens von einem Händler, wo man zumindest einen Kaufnachweis bekommt. Sonst steht man wohl ziemlich dumm da, wenn sich die Waffe als doch nicht 100pro korrekt abgeändert herausstellt...

  • Trotzdem scheint es mir so, dass die meisten der österreichischen Umbauten nur nach deren Gesetz Deko und hierzulande WBK-pflichtig sind. Da genügend Behördenvertreter bei Egun mitlesen, kann ich in keinster Weise verstehen, wie jemand aus Deutschland so dämlich sein kann, und sich so etwas zu steigern

    Naja, in den Auktionen steht üblicherweise kein Hinweis auf mögliche rechtliche Probleme in Deutschland (und Egun scheint damit auch kein Problem zu haben)... der Dumme ist dann im Zweifelsfall wohl der Käufer, der sowas in gutem Glauben kauft. :rolleyes:


    Im Lexikon habe ich unter "Dekowaffen" das hier gefunden: "einschicken zum BKA die prüfen ob richtig umgebaut wurde und dann einen Stempel auf die Waffe setzen, damit man erkennt das die Waffe nicht eigenhändig umgebaut wurde und den Anforderungen entspricht" - also muss doch ein Stempel drauf? Oder stimmt der Eintrag im Lexikon nicht? :huh:

  • Eastwood: Natürlich steht das nicht drin. Der österreichische Anbieter macht sich ja auch in keinster Weise strafbar und warum sollte er seinen eigenen Markt massiv verkleinern (und damit den eigenen möglichen Gewinn), indem er potentielle Käufer aus Deutschland darauf aufmerksam macht? Egun stört das auch nicht, da der Verkäufer in AT gemeldet ist und diese Dekos dort frei sind.

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  • Das BKA gibt es nur in Deutschland, und nicht in Österreich. Insofern sind die Stempel vom BKA auch nicht auf österr. Dekowaffen zu finden.

    Abgesehen davon sind die österr. Dekoumbauvorschriften absolut rigoros und gehen m.E. deutlich zu weit; will heißen ich glaube diese würden in Deutschland auch den BKA-Stempel erhalten.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Abgesehen davon sind die österr. Dekoumbauvorschriften absolut rigoros und gehen m.E. deutlich zu weit; will heißen ich glaube diese würden in Deutschland auch den BKA-Stempel erhalten.

    Also so weit ich weiß sind Griffstücke in Österreich freie Teile und werden deshalb auch nicht bei Deko abgeändert..... hab da einige Auktionen gesehen und finde die Änderungen optisch besser als in D.... aber leider nicht legal.

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  • Flens...
    stimmt, auf Deko Langwaffen hab ich BKA Stempel auch schon gesehen, hatte gerade nur Sturmgewehre etc. im Kopf. Karabiner werden aber wohl schon lange nicht mehr auf Deko umgebaut, wohl eher Einzelumbauten die dann auch abgenommen werden müssen. Natürlich sind die Dekos aus Österreich hier legal sofern die Umbauten den deutschen Gesetz entsprechen! Ich hab mal was davon gehört das der Umbauer ein Exemplar beim BKA vorlegen muss, das wird gestempelt und verbleibt dort als Muster. Ich glaube man müsste die großen Händler wie z.B. Transarms mal fragen wie das genau läuft. Die werden auf jeden Fall legal handeln, die würden sonst niemals ex Kriegswaffen bekommen und als Deko verkaufen die nicht legal sind. Ein Zertifikat ist vieleicht gut um zu belegen das es legal ist, Pflicht ist es aber nicht... Ich denke mal das wäre zu aufwändig alle Waffen zu stempeln, aber beim Umbau wird sicher jemand vom BKA dabei sein. Ich frage mal Transarms, die machen das schon lange.

    Gruß, David

    Zu den Österreich Umbauten. Die haben die gleichen Vorschriften bei Kriegswaffen.... Und ich hab ne PPSH41 aus Austria mit BKA Stempel :D

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  • Laut WaffG. Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2

    Zitat

    4. Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen); dies sind
    4.1 unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind;


    Bis 2003 (und vermutlich ab 1976) war das BKA zuständig.

    Zitat

    4.2 unbrauchbar gemachte Schusswaffen, Zier- oder Sammlerwaffen, die in der Zeit vom 1. April 2003 an entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) aufweisen.


    Seit 2003 bestimmt das einzelne Bundesland per Rechtsverordnung die zuständige Behörde. Z.B. in NRW ist es das Beschussamt Köln.

    Eine heutige Verbringung nach Deutschland erfordert meiner Meinung nach o.g. Zulassung.

    Andreas

  • Also so weit ich weiß sind Griffstücke in Österreich freie Teile und werden deshalb auch nicht bei Deko abgeändert..... hab da einige Auktionen gesehen und finde die Änderungen optisch besser als in D.... aber leider nicht legal.


    Das ist so korrekt, allerdings wird in der Regel auch das Griffstück abgeändert, denn ansonsten ist es lediglich eine partieller Deko-Umbau. Bei Langwaffen ist es ja m.W. so dass Griffstücke auch in Deutschland frei verkäuflich sind (zumindest werden auch ständig G3 etc. im EGun angeboten). Im Einzelfalle eben zu prüfen und im Zweifelsfalle besser die Finger davon lassen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
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  • Eastwood: Natürlich steht das nicht drin. Der österreichische Anbieter macht sich ja auch in keinster Weise strafbar und warum sollte er seinen eigenen Markt massiv verkleinern (und damit den eigenen möglichen Gewinn), indem er potentielle Käufer aus Deutschland darauf aufmerksam macht? Egun stört das auch nicht, da der Verkäufer in AT gemeldet ist und diese Dekos dort frei sind.

    Ich finde das schon ein wenig fragwürdig. Egun.de (*) ist eine deutsche Plattform, und deren Auktionen sollten generell konform deutscher Gesetze sein. Es steckt ja nicht jeder tief im Waffenrecht, und man sollte schon erwarten können, dass auf eine EWB o.ä. der in Deutschland angebotenen Ware hingewiesen wird.
    Wenn jemand ein 16J-Luftgewehr oder eine SSW ohne PTB einstellt, wird ja auch auf EWB-Pflicht verwiesen (egun trägt das selbst ein, falls es der Anbieter "vergessen" hat). Gut wäre es, das konsequent bei allen Artikeln zu machen, die in .de EWB-pflichtig oder verboten sind (z.Bsp. Laser mit Waffenmontage... habe eben eine entsprechende Auktion gesehen), zum Schutz der Käufer.
    Ich wäre mir auch nicht sicher, ob nach dem Kauf der Versand derartiger Artikel für den Verkäufer ohne Konsequenzen bleibt. :S

    (*) egun.at und egun.de sind meines Wissens ein und derselbe Server, hier in Deutschland beheimatet

    3 Mal editiert, zuletzt von Eastwood (15. Oktober 2010 um 19:39)

  • Nicht ganz. Wie dort geschrieben, gilt das nicht für Waffen, die unter's KWKG fallen bzw. früher mal drunterfielen. Das ist wohl auch die Begründung, warum all die Langwaffen Stempel tragen, nicht aber die Deko-MPs.

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  • Nicht ganz. Wie dort geschrieben, gilt das nicht für Waffen, die unter's KWKG fallen bzw. früher mal drunterfielen. Das ist wohl auch die Begründung, warum all die Langwaffen Stempel tragen, nicht aber die Deko-MPs.

    Stimmt, die "KWKG-Dekos" hatte ich außen vor gelassen.