Kleiner Waffenschein Früher Sozialstunden

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.036 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. November 2014 um 20:45) ist von Yoda.

  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich würde gerne den kl. Waffenschein beantragen. Jedoch habe ich zweifel das ich diesen nicht genehmigt bekomme, da ich vor ca. 2 Jahren 100 Sozialstunden ableisten musste. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist jedoch sauber. Wie sieht es mit den anderen Registern aus? Bundeszentralregister usw...? Zahlt man die 50,- im Voraus oder nur bei Erfolg?

    Danke für eure Hilfe im Vorraus :^) 

  • Du bezahlst immer egal mit welchem Ausgang.
    Mag sein das das Führungszeugnis was Du als Bürger bekommst keine Eintragungen hat, jedoch wird die Behörde alles einsehen können.
    Ich lehn mich mal aus dem Fenster und sage " Vergiss es "

    Vorschlag von mir. Ruf bei Deiner zuständigen Behörde an , schilder denen das Problem so wie Du es hier getan hast . Die werden Dir dann sagen ob ja oder nein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (30. Oktober 2014 um 21:53)

  • Ich meine, kommt halt darauf an wofür Du die 100 Std. bekommen hast.

    Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung sind halt schwerere Delikte, als wenn Du z.B. ne alte Frau vom Nachttopf geschubst hast. :whistling:

  • Geh zum Amt und beantrage ein großes FZ, weil Du im Ehrenamt bei einem Sportverein Dich als Trainer bewerben möchtest. Dann weißt Du, ob was drin steht ;^) und keiner bekommt mit, dass Du einen KWS beantragen möchtest.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • EDIT: Sämtliche Mehrfachzitate und unnötige Zitate entfernt. Bitte die Zitat-Funktion sparsam einsetzen, falls überhaupt nötig ;) Gruß Lt. Columbo

    Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung sind halt schwerere Delikte, als wenn Du z.B. ne alte Frau vom Nachttopf geschubst hast.

    War bei einem Diebstahl dabei. Habe aber nichts eingesteckt.

    Einmal editiert, zuletzt von Lt. Columbo (31. Oktober 2014 um 16:16)

  • Es steht drin. Und bevor du hier die ganze Geschichte los läßt wir sind keine Anwälte und auch wenn dürften wir keine Rechtberatung dir geben. Aber so wie es aussieht wirds nix mit dem KWS.

  • Die Behörde wird einen Auszug aus dem Bundeszentralregister ziehen ! Damit kannst du dich von deinem kleinen Waffenschein verabschieden ! Du kannst es nach ca 5 Jahren , nachdem deine Strafe rechtskräftig wurde mal versuchen ! Jetzt eher nicht

    Grüße

      Field Target - Thüringen " SSG - Südharz "

  • Üblicherweise gilt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen als Grund für den Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen. Inwiefern deine Sozialstunden jetzt auf diese Grenze umzurechnen sind, kann ich dir nicht sagen.
    Vielleicht fragst du am besten deine zuständige Behörde.
    Und nach meinem Wissen wird ein grosses Führungszeugnis nicht an dich persönlich geschickt, sondern an die Einrichtung, die dieses von dir haben will, also ein Amt, Arbeitgeber...

    Gruß,

    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson


  • Was kostet so ein großes FZ?

    glaube auch 10 €


    Und nach meinem Wissen wird ein grosses Führungszeugnis nicht an dich persönlich geschickt, sondern an die Einrichtung, die dieses von dir haben will, also ein Amt, Arbeitgeber...

    nur wenn Du es sagst, ansonsten wird es Dir ausgehändigt.

    Übrigens das große FZ wird nicht dem AG ausgehändigt ;^)

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Den erweiterten Auszug aus dem Bundeszentralregister, den die Behörde erhält, kannst Du nur einsehen. Fotokopien gibts nicht, Du kannst Dir nur die Einträge abschreiben.

    Falls die Sozialstunden nach dem Jugendgerichtsgesetz verhängt wurden, stehen sie drin. Diese Einträge im Erziehungsregister können der persönlichen Eignung entgegenstehen im Gegensatz zu Straftaten, die die Zuverlässigkeit aufheben.

    Ob und wie lange der Sachbearbeiter Sozialstunden als Hinderungsgrund für eine Erlaubnis (KWS) betrachtet, ist auch eine Ermessensentscheidung bei der die Umstände der Tat gewichtet werden können.

    Wir (und auch Du) können nicht in den Kopf des Sachbearbeiters hineinsehen, daher bringen Erwägungen über eine individuelle Bewertung des Eintrags nichts.

    Wenn Du Whites Frage beantwortest, kann er Dir evtl. was zum Ablaufdatum des Eintrags sagen.

    Andreas

  • Du bezahlst immer egal mit welchem Ausgang.


    Nein. Der SB kann bei Aussichtslosigkeit des Antrages auch gegen weit geringere Gebühr bis max. 75 % der Gebühr eines erfolgreichen Antrages anbieten.
    Allerdings sind 100 gerichtlich verhängte Sozialstunden auch kein Pappenstiel. Daher vermute ich auch keine erste Verurteilung.
    Wie auch immer. Zum einen ist es keine Verurteilung im Sinne von mehr als 60 Tagessätzen, die die Zuverlässigkeit "zuverlässig" aberkennen. Aber es kommt auch immer darauf an wie diese Strafe zu Stande gekommen ist. Nicht nur die Zuverlässigkeit ist ein Kriterium, sondern auch die persönliche Eignung. Bekannte Alkoholiker, Schläger oder Drogenkonsumenten wird die persönliche Eignung zum Erwerb einer Waffe auch abgesprochen, ohne dass es zu einer Verurteilung gekommen ist. Denkbar ist auch der ansonsten unbescholtene Autofahrer, der aber ständig seine Parktickets nicht zahlt und damit notorisch Stunk auf der Wache macht. Aus diesem Grund wird ja auch die örtliche Polizeibehörde angefragt. Die kennen in der Regel ihre Pappenheimer. Diese drei Informationen des Bundeszentralregister, dem anwaltschaftlichen Verfahrensregister sowie der Stellungnahme der örtlichen Polizei fasst der Sachbearbeiter der Waffenbehörde zusammen und versucht sich ein Bild zu machen. Man darf dabei nicht vergessen, dass es nicht nur um die Vergangenheit geht, sondern auch eine Zukunftsprognose gemacht wird, wie sich der Antragsteller in Zukunft verhalten wird. Daher hat auch einer keine Chancen. der immer mal wieder mit relativen Kleinigkeiten auffällig geworden ist. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er das auch in Zukunft mit möglicherweise gesteigertem Potential tun wird. Dann ist eine lange Wartezeit von mindestens 5 Jahren angesagt, die als Wohlverhaltenszeitraum gilt, in der sich derjenige beweisen muss.

    Meine persönliche Einschätzung:
    Mit 100 Sozialstunden dürfte die Tat nicht unerheblich gewesen sein. Dann sind 2 Jahre nach der Verurteilung eindeutig zu wenig. Das auch weil im § 5 WaffG die Wartezeiten mit 5 Jahren bei einer Jugendstrafe und 10 Jahren bei schwereren Straftaten festgelegt sind. 2 Jahre gibt es nicht.
    Ich würde den Antrag auch deswegen lassen, weil abgewiesene Anträge auf einer waffenrechtlichen Erlaubnis in das Bundeszentralregister eingetragen werden. Beim nächsten Antrag wird der SB also zwangsläufig (erneut) darauf stoßen und wahrscheinlich auch dann, wenn Jugendstrafen nach Fristabläufen aus dem Register gelöscht worden ist.

  • Hi, :^)

    100 (hundert) Stunden sind eine Menge und Du sagst, Du warst bei einem Einbruch dabei. Dazu bleibt grundsätzlich zu sagen: Du hast als Mittäter bei einer Straftat arbeitsteilig mitgewirkt. (bewusstes, arbeitsteiliges, zusammenwirken zum Erreichen des gleichen tatbestandsäßigen Erfolges), auch wenn es nur Schmiere stehen war. Deshalb ist die Strafte auch so hoch.

    Denn: Mittäter werden gleich dem Täter bestraft.

    Wie lange ist das her, was wurde als Tagessatz zugrunde gelegt? Ich gehe davon aus, dass Du es noch nicht probieren brauchst. Der Zeitraum zwischen Urteil und Antrag wird noch zu gering sein. Hast Du sonst noch Anzeigen, wegen irgend etwas bekommen? Auch etwas, das nicht vor Gericht landete?

    Ich schätze eher mit "nein" ein. ;(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hör einfach auf keinen hier. Wie oben schon erwähnt wurde, ist es hier keine verbindliche Rechtsberatung. Lass dich durch ein "vergiss es" nicht entmutigen und stelle den Antrag. Das letzte Wort hat immer noch die Behörde. Wenn du einen guten Eindruck machst, kriegst du den Schein

  • Geh zum Amt und beantrage ein großes FZ,


    Das ist nutzlos!
    Erstens steht in einem Führungszeugnis bei Weitem nicht das drin, was die Behörde bei der Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse bekommt und zweitens macht sich der SB ein Bild wie er das künftige Verhalten der Person einschätzt. Gibt es Hinweise dass diese Person auch mit nur kleineren Delikten immer mal wieder auffällig geworden ist, kann das in die Richtung unbelehrbar gehen. Das spricht dann eher nicht für eine günstige Zukunftsprognose.
    Ich wiederhole mich, was die Datenabfrage selbst betrifft. Der Sachbearbeiter holt sich kein Führungszeugnis irgendwelcher Art.
    Er holt sich die Daten des Bundeszentralregisters, wo alle Straftaten auch weit nach Verbüßung der Strafe dri stehen.
    Weiterhin dass anwaltschaftliche Verfahrenregister. Dort würden offene Verfahren drin stehen, die der Staatsanwalt eröffnet hat, über die aber noch nicht entschieden wurden.
    Letztlich kommt eine Stellungnahme der örtlichen Polizei dazu. Dort kommen auch kleinere Sachen auf den Tisch, die ebenso zur Versagung eines Antrages führen können, auch wenn das keine handfesten Straftaten waren. Alkohol- oder Drogendelikte atehen da ganz oben, aber auch wer mehrfach mal bei der Polizei übernachtet hat oder in Präventivgewahrsam kam, wird keine positive Beurteilung bekommen.
    Daher kann man leicht sehen, dass diese Auskünfte zur Person weit über dem Führungszeugnis gehen und ein Führungszeugnis bicht zur Beurteilung im waffenrechtlichen Sinne taugt. Daher kann man sich diese Gebühr getrost sparen.